Die Unfallversicherung – Leistungen
Was genau leistet die Unfallversicherung eigentlich und warum gehört die Unfallversicherung zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt?
Die Unfallversicherung ist eine Versicherungslösung, die dann Leistungen für Sie erbringt, wenn Sie aufgrund eines Unfalls im privaten Bereich zusätzliche Kosten tragen müssen. Das kann in vielerlei Ausgestaltung passieren. Mal sind Sie aufgrund eines Unfalls beim Sport für längere Zeit arbeitsunfähig und rutschen vielleicht sogar ins Krankengeld. Ein anderes Mal müssen Sie nach einem Unfall ins Krankenhaus und müssen die Zuzahlung aus eigener Tasche bezahlen und auch die Kosten Ihres Krankenhausaufenthaltes stemmen.
Alternativ sind Sie schwerer verletzt und erleiden gar eine Invalidität oder es kommt im schlimmsten Fall zu einem Unfalltod. Unabhängig davon, wie schwer ein Unfall Sie trifft – Sie sollten stets wissen, dass Sie ausreichend abgesichert sind, um die finanziellen Folgen eines Unfalls aufzufangen. Denn mit diesem Wissen im Hinterkopf lässt es sich viel leichter die körperliche Regeneration in Angriff nehmen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Unfallversicherung kommt in dem bei Abschluss der Versicherung vereinbarten Umfang für Folgen von Unfällen auf
- Sie können in jeder Unfallversicherung zahlreiche Bausteine integrieren, die verschiedene Leistungen im Fall eines Unfalls sicherstellen
- Beim Abschluss einer Unfallversicherung ist es wichtig, genau zu wissen, was Sie absichern möchten. Nur so können Sie sichergehen, dass Sie eine Unfallversicherung in einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis abschließen
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Was genau ist eigentlich die Unfallversicherung?
Die Unfallversicherung leistet, wie der Name schon sagt, im Fall eines Unfalls. Bleibt die Frage, was ein Unfall im Sinne der privaten Unfallversicherung tatsächlich ist. Ein Unfall wird dabei definiert als:
„ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, das unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung führt.“
In der Regel wird der Unfallbegriff von den meisten Versicherern allerdings noch deutlich erweitert, um den Versicherungsumfang zu steigern. So zählen beispielsweise auch Sportverletzung ohne äußere Einwirkungen als Unfall im Sinne der privaten Unfallversicherung.
Beispiel
Sie gehen im Wald joggen und knicken in einer Kuhle um. Dabei reißen Sie sich die Bänder im Sprunggelenk. In diesem Fall wirkte keine Kraft von außerhalb auf Ihren Fuß ein. Dennoch akzeptiert die Unfallversicherung diese Situation als Unfall, da es sich hierbei um eine klassische Sportverletzung handelt, die Sie sich auch ohne Fremdeinwirken zuziehen können.
Die meisten Menschen, die sich das erste Mal über eine private Unfallversicherung Gedanken machen, fragen sich, warum die gesetzliche Unfallversicherung in ihrem Fall nicht ausreichen sollte. Die Antwort ist leicht zu finden. Weil die gesetzliche Unfallversicherung nur in sehr wenigen Fällen wirklich greift.
Private Unfallversicherung vs. Gesetzliche Unfallversicherung
Anders als viele Menschen auf den ersten Blick meinen, stehen diese beiden Versicherungstypen nicht in einer Konkurrenzsituation zueinander. Anders als in der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung decken die private und die gesetzliche Unfallversicherung zwei vollkommen unterschiedliche Lebensbereiche ab.
Die gesetzliche Unfallversicherung greift ausschließlich bei Unfällen auf der Arbeit, auf dem Weg zur Arbeit, in der Schule oder auf dem Weg zur Schule. Damit ist die gesetzliche Unfallversicherung lediglich ein Schutzschild für Arbeitnehmer, die sich gerade für ihren Arbeitgeber betätigen und für Schüler, die ihrer Schulpflicht nachkommen. Sobald ein Unfall im privaten Bereich passiert, leistet die gesetzliche Unfallversicherung nicht mehr. Dabei ist die Frage, wann ein Unfall im privaten Bereich passiert ist gerade heute in Zeiten vermehrten Homeoffice kaum einfach zu beantworten.
Schon wenn Sie eine normale Fünf-Tage-Woche auf der Arbeit verbringen und auf dem Heimweg mit dem Auto einen Umweg machen, um beispielsweise kurz einkaufen zu gehen, ist ein Unfall auf dem Weg hin zum Supermarkt oder vom Supermarkt anschließend nach Hause kein Wegeunfall mehr, auch wenn Sie sich eigentlich noch auf dem Heimweg von der Arbeit befanden. Dazu kommt, dass statistisch betrachtet der weitaus größte Anteil der rund 8 Millionen Unfälle die jährlich in Deutschland passieren, im privaten Haushalt oder beim Sport in der Freizeit passieren. Auch hier greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht.
Damit Sie also vor den negativen finanziellen Folgen eines Unfalls wirklich effektiv geschützt sind, bedarf es eines guten und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Versicherungsschutzes. Ihr freier Versicherungsmakler Rico Schmidt aus Velten steht Ihnen gern zur Seite, wenn es darum geht, die für Sie passende private Unfallversicherung zu finden.
Diese Leistungen können im Rahmen der Unfallversicherung integriert werden?
In der Folge haben wir einmal die Leistung der Unfallversicherung aufgeführt, die Ihnen bei vielen Versicherern begegnen werden. Die meisten dieser Versicherungsleistungen sind Bestandteil einzelner Bausteine, die Sie zusätzlich buchen können. Andere Versicherungsleistungen sind bereits im Grundlagenschutz einer einfachen Unfallversicherung enthalten. Die folgenden Leistungen stellen wir Ihnen im Anschluss an die Liste einmal kurz vor:
- Invaliditätszahlungen
- Krankenhaustagegeld
- Genesungsgeld
- Unfallrente
- Leistungen im Fall des Unfalltodes
- Kosmetische Operationen
- Bergungskosten
- Knochenbruchpauschale
- Reha-Management
- Soforthilfe oder Übergangshilfe
- Zusätzliche Heilkosten
- Taggeld
- 24h-Notfall-Service
- Fixkostenübernahme
- Unfall-Rechtsschutz
- Zusätzliche Absicherung für bestimmte gefährdete Personengruppen
Jede Leistung der Unfallversicherung für sich betrachtet kann im Fall eines Unfalls bereits die mit den möglichen Folgen verbundenen finanziellen Risiken abfedern. Wenn Sie allerdings verschiedene Leistungen nach Ihrem Bedarf kombinieren, haben Sie die Möglichkeit für sich selbst ein starkes Auffangnetz zu spannen, das genau Ihrem persönlichen Versicherungsbedürfnis entspricht.
Invaliditätszahlungen
Als Invalidität im Sinne der privaten Unfallversicherung versteht man die dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit durch einen Unfall. Als dauerhaft wird die Einschränkung betrachtet, wenn sie voraussichtlich länger drei Jahre bestehen wird. Wie hoch die Leistungen im Fall einer Invalidität sind und ab wann eine Invalidität ausreicht, um einen Leistungsanspruch zu erhalten, ist von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich.
Versicherungsverträge, in denen Ihnen erst ab einem Invaliditätsgrad von 25 oder sogar erst von 50 Prozent eine Invaliditätszahlung zusteht, sind dabei eher nicht zu empfehlen. Wichtiger Bestandteil Ihres Versicherungsvertrages in hier die Gliedertaxe. Diese legt fest, welcher Invaliditätsgrad bei Verlust welcher Glieder oder Funktionsfähigkeiten festzustellen ist. Der Verlust oder die Funktionsunfähigkeit eines Armes bewirkt nach der Gliedertaxe der GDV beispielsweise eine Invalidität zu 70 Prozent.
Damit Sie auch im Fall einer Invalidität Ihren Lebensstandard halten können, muss die Grundversicherungssumme ausreichend hoch sein. Welche Leistung Ihnen im Invaliditätsfall tatsächlich zusteht, errechnet sich letztlich aus der Grundversicherungssumme und dem tatsächlichen Grad der Invalidität.
Klingt kompliziert? Wir helfen Ihnen, das System schnell und einfach zu verinnerlichen. Gern im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs mit Ihrem freien Versicherungsmakler Rico Schmidt – auch online im Rahmen eines Video-Calls möglich.
Krankenhaustagegeld
Das Krankenhaustagegeld wird ausgezahlt für jeden Tag, den Sie sich aufgrund eines Unfalls in einer stationären Behandlung befunden haben.
Tipp
Patienten, die älter als 18 Jahre alt sind, müssen sich mit 10 Euro täglich an den Kosten eines Krankenhausaufenthaltes beteiligen. Die Rechnung stellt Ihnen das Krankenhaus bzw. Ihre Krankenversicherung. Der Maximalsatz für diese Zusatzleistung sind 28 Tage – also höchsten 280 Euro. Diese Summe kann im Fall eines Unfalls und einer damit verbunden längerfristigen Arbeitsunfähigkeit schnell wehtun. Mit einer Krankenhaustagegeldversicherung können Sie zumindest den Eigenanteil bequem abfedern.
Genesungsgeld
Das Genesungsgeld ist eine Leistung, die an das Krankenhaustagegeld gekoppelt ist. Sie können den Baustein Genesungsgeld zubuchen – müssen das allerdings nicht. Das Genesungsgeld zahlt der Versicherer nach abgeschlossenem Krankenhausaufenthalt. In den meisten Fällen für die gleiche Anzahl an Tagen, an denen Sie sich im Krankenhaus befunden haben.
Unfallrente
Die normale Invaliditätszahlung erfolgt im Rahmen einer Einmalzahlung. Bei der Unfallrente wird hingegen ein Leben lang gezahlt – bzw. solange wie die Voraussetzungen für die Leistung der Unfallrente bestehen. In der Regel muss dafür eine dauerhafte Invalidität von mindestens 50 Prozent gegeben sein.
Leistungen bei Unfalltod
In den meisten Unfallversicherungen kann auch eine zusätzliche Todesfallleistung integriert werden. Damit werden Ihre Hinterbliebenen abgesichert, wenn Ihnen wirklich einmal etwas Schwerwiegendes zustoßen sollte.
Kosmetische Operationen
Aufgrund eines Unfalls haben Sie nicht nur körperlich Beeinträchtigungen davongetragen, sondern mussten auch eine Veränderung Ihres Erscheinungsbildes hinnehmen? Sei es durch Verbrennungen oder Narbengewebe beispielsweise? Unter bestimmten Voraussetzungen, die im Rahmen des Versicherungsvertrages jeweils festgehalten werden, trägt der Versicherer bei dem Baustein „kosmetische Operationen“ auch die Kosten für solche Eingriffe.
Bergungskosten
Wenn ein Versicherter beim Wandern oder auf der Ski-Piste verunglückt, kann es notwendig sein, die verletzte Person aufwendig zu bergen. Der Versicherer trägt hier die Such-, Rettungs- und Bergungskosten sowie den Transport in ein nahegelegenes Krankenhaus – je nach Vertrag auch den Transport in die Heimat. Da solche Unfälle in der Regel im Urlaub und weit weg von zu Hause passieren – teilweise auch im Ausland – können die entsprechenden Kosten schnell sehr hoch werden.
Knochenbruchpauschale
Kommt es aufgrund eines Unfalls zu einem Knochenbruch, erhalten Sie bei Buchung des Bausteins „Knochenbruchpauschale“ von Ihrem Versicherer eine entsprechende Einmalzahlung. Manche Versicherer schließen hier auch das Reißen von Sehnen und Bändern mit ein.
Reha-Management
Je nach Schwere des Unfalls und der damit verbundenen körperlichen oder geistigen Schäden kann es sein, dass umfassende Reha-Maßnahmen notwendig werden. Manche Versicherer Leisten in einem solchen Fall eine Rehaleistung, die Ihnen dabei hilft, zusätzliche Kosten für diese Zeit zu tragen. Andere Versicherer gehen hier sogar noch weiter und stellen Ihnen im Rahmen des Reha-Managements Experten an die Seite, die gemeinsam mit Ihren behandelnden Ärzten die Reha planen und dafür sorgen, dass die notwendigen Maßnahmen schnellstmöglich und in den bestmöglichen Einrichtungen vorgenommen werden können.
Soforthilfen oder Übergangshilfen
In vielen Fällen kann ein Invaliditätsgrad erst festgestellt werden, wenn die Behandlungen nach einem Unfall abgeschlossen sind. Das kann sich allerdings einige Zeit hinziehen. Viele Versicherer bieten in einem solchen Fall Soforthilfen oder Übergangshilfen an. In manchen Fällen ist der Ablauf einer mindestens 6-monatigen Behandlung ohne konkrete Stellungnahme des Arztes zu der zu erwartenden Invalidität Voraussetzung. Andere Versicherer leisten beispielsweise im Fall des sofortigen Eintritts einer Pflegebedürftigkeit auch tatsächlich sofort.
Zusätzliche Heilkosten
Ihnen entstehen zusätzliche Heilkosten, die von Ihrer Krankenversicherung nicht übernommen werden? Ein klassisches Beispiel dafür ist Beispiel ein erheblicher Schaden an den Zähnen, zu dessen Beseitigung Sie gar keine oder nur eine sehr kleine Zuzahlung erhalten. Mit dem Baustein zusätzliche Heilkosten einiger Versicherer können Sie hier eine weitere Leistung erhalten.
Taggeld
Diese Leistung wird von vielen Versicherern pro Tag der 100%igen Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls gezahlt. Dabei handelt es sich um eine Leistung, die letztlich in erster Linie Verdienstausfälle bei Selbstständigen oder bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, bei denen die Genesung deutlich über die Lohnfortzahlung hinausgeht, auffangen.
24h Notfall Service
Wenn Ihnen im Ausland oder an einem anderen fremden Ort ein Unfall passiert, sind Sie im ersten Moment oft hilflos. Hier können Sie einerseits über eine SOS-Hotline Informationen einholen. Andererseits werden aber auch Rettungs- und Bergungseinsätze organisiert. Eine Haushaltshilfe wird innerhalb kürzester Zeit zur Verfügung gestellt und vieles mehr. Auch Kosten für die Rückreise von Kindern mit Begleitperson, wenn Sie als Elternteil im Ausland einen Unfall hatten, werden hier getragen.
Fixkosten-Übernahme
Bei einer andauernden Arbeitsunfähigkeit kann über diese Versicherungslösung über einen festgelegten Zeitraum ein Teil Ihrer Fixkosten bis zu einer bestimmten vorher vertraglich vereinbarten Summe getragen werden. Damit wird beispielsweise die Miete, Raten fürs Auto, Stromkosten etc. abgedeckt.
Unfall-Rechtsschutz
In diesem Versicherungsbaustein erhalten Sie einen umfassenden Rechtsschutz, sollte es nach einem Unfall einmal zu einem Rechtsstreit kommen.
Zusätzliche Absicherung für bestimmte Personengruppen (Motorradfahrer, Risikosportler, etc.)
Viele Versicherer schließen besondere Risikosituationen bei ihren Leistungen bewusst aus. Mit einer solchen zusätzlichen Absicherung erhalten Sie auch bei Unfällen beispielsweise auf dem Motorrad oder bei risikoreichen Sportarten Leistungen
Zusätzliche Leistungen mancher Versicherer
Neben den genannten Bausteinen kommen manche Versicherer noch mit einigen Leistungen daher, die ihnen ein gewisses Alleinstellungsmerkmal geben. Zu solchen Leistungen einer Unfallversicherung gehören beispielsweise die folgenden:
- Einschluss von Nahrungsmittelvergiftungen
- Allergische Reaktionen auf Bienen-, Wespen- oder Hornissenstiche
- Kurzfristige Bewusstseinsstörungen
- Folgen von Zecken-, Schlangen- oder Spinnenbissen
- Borreliose und FSME
- Zusatzschutz bei Infektionen, beispielsweise Tollwut oder Malaria
- Leistungen bei tauchtypischen Unfällen
- Ertrinken, Verhungern, Verdursten und Erfrieren
- Schutz bei Ertrinken und Ersticken unter Wasser sowie Erfrierungen
- Unfälle infolge von Schlaganfällen oder Herzinfarkten
Deshalb macht es Sinn, über die grundsätzlichen Leistungen hinaus zu gehen
Viele Versicherer bieten eine private Unfallversicherung mit einem erst mal vergleichsweise schmalen Leistungskatalog an. Dabei sind Einmalzahlungen im Invaliditätsfall ebenso in der Regel enthalten wie eine Unfallrente und Leistungen im Fall des Todes aufgrund eines Unfalls. Weitere Leistungen müssen nun im Baukastensystem zugebucht werden.
Je nach Familiensituation, beruflicher Situation und zusätzlichen Verpflichtungen wie beispielsweise einer vergleichsweise hohen Rate aufgrund eines neu gekauften Hauses für die Familie macht es Sinn, den vorgegebenen Versicherungsschutz, um die passenden Bausteine zu erweitern. Der große Vorteil dabei: Sie müssen nur für die Versicherungsleistungen zahlen, die Sie auch wirklich benötigen.
Wer auf keinen Fall auf eine Unfallversicherung verzichten sollte
Die Unfallversicherung ist eine Versicherungslösung, die Ihnen eine Menge Vorteile einbringt. Ein Unfall – vor allem im privaten Haushalt – ist schnell passiert. Dafür müssen Sie weder Hobbysportler sein noch regelmäßig weite Strecken mit dem Pkw zurücklegen. Oftmals reicht ein kurzer Moment der Unachtsamkeit und schon ist es passiert.
Die Folgen können schwerwiegend sein – vor allem, wenn Sie als Alleinverdiener oder als Hauptverdiener die größte finanzielle Verantwortung für die Familie tragen oder als Selbstständiger nicht in den Genuss einer Lohnfortzahlung im Krankheitsfall kommen. Für diese Personengruppen ist eine Unfallversicherung nahezu unerlässlich. Doch auch wenn Sie vergleichsweise hohe finanzielle Verpflichtungen haben, beispielsweise durch Kreditraten, sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Einkommen auch im Fall eines Unfalls mit Invaliditätsfolgen ausreicht, um Ihre laufenden Kosten sicher abdecken zu können.
In diesen Fällen leistet die Unfallversicherung nicht
Wie bei den meisten Versicherungslösungen gibt es auch in der Unfallversicherung verschiedene Ausschlussgründe. Diese können von Versicherer zu Versicherer variieren. Einige gängige Ausschlüsse sind beispielsweise:
- Wenn der Unfall der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen verursacht wurde
- Wenn epileptische Anfälle oder Krampfanfälle, die den ganzen Körper des Versicherten erfassen, ursächlich für den Unfall sind
- Unfälle, die der versicherten Person bei der vorsätzlichen Ausführung einer Straftat zustoßen
- Unfälle, die mittelbar oder unmittelbar durch Kernenergie, Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurden
- Unfälle, die bei der Teilnahme an einem Rennen verursacht wurden
- Unfälle, die im Rahmen der Nutzung eines Luftfahrzeugs oder eines Fallschirms passieren
Diese Aufzählung ist nicht abschließend und muss nicht auf alle Versicherer zutreffen. Wichtig ist in dem Zusammenhang vor dem Abschluss einer privaten Unfallversicherung genau zu prüfen, welche Ausschlussgründe hier greifen.
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