Unfallrente
Mit einer guten Unfallrente gegen die Gefahren des Alltags gewappnet
Die Unfallrente ist ein Bestandteil der Unfallversicherung, der zusätzlich abgeschlossen werden kann, aber nicht zwangsläufig in jeder Unfallversicherung enthalten ist. Unfälle passieren in Deutschland täglich – damit sind nicht nur Auto- oder anderweitige Verkehrsunfälle gemeint. Auch und vor allem im privaten Haushalt oder in der Freizeit kommt es häufig zu Unfällen. Nicht selten folgt auf einen solchen Unfall eine längere Arbeitsunfähigkeit – im Fall einer notwendigen Operation besteht dabei sogar oftmals die Gefahr, dass ein Arbeitnehmer in den Krankengeldbezug geht.
Für Selbstständige oder Freiberufler ist eine solche Situation natürlich besonders gefährlich. Denn wenn für eine dieser Personengruppen das Erwerbseinkommen aus ihrer selbstständigen Tätigkeit aufgrund eines Unfalls wegbricht, stehen sie vorübergehend ohne Einkommen da. Aus diesem Grund kann es für diese Personenkreise sinnvoll sein, sich rechtzeitig gegen einen drohenden Einkommensverlust im Fall eines Unfalls abzusichern.
Das Wichtigste in Kürze:
- Es gibt eine Unfallrente aus der privaten und eine Unfallrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung
- Die Zahl der Fälle, für die eine gesetzliche Unfallrente infrage kommt, ist sehr gering
- Die private Unfallrente greift nur im Fall einer Verletzung aufgrund eines Unfalls
- Die Unfallversicherung kann nur ein Baustein einer umfassenden Absicherung sein
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Inhaltsverzeichnis
Was ist der Unterschied zwischen der privaten und der gesetzlichen Unfallrente?
Vorteile der privaten Unfallrente
Unfallrente erweitern – Zusätzlich absichern
Unfallrente für Kinder – geht das überhaupt?
Unfallrente vs. Berufsunfähigkeitsversicherung
Unfallrente Rechner
Fazit zur Unfallrente
Was ist der Unterschied zwischen der privaten und der gesetzlichen Unfallrente?
Oftmals stellen sich Kunden, die das erste Mal von der Möglichkeit einer Unfallversicherung hören, die Frage, warum eine private Unfallversicherung überhaupt wichtig sein könnte. Immerhin gibt es doch die gesetzliche Unfallversicherung. Doch die gesetzliche Unfallversicherung ist inzwischen so konzipiert, dass sie nur noch bei Unfällen eines nichtselbstständig Beschäftigten im Zusammenhang mit dem Arbeitsleben greifen kann. In allen anderen Fällen sind Sie bei Bedarf auf eine private Unfallversicherung angewiesen. Um die Unterschiede einmal genau nachzuvollziehen, haben wir hier die wichtigsten Punkte zu beiden Unfallrenten einmal zusammengetragen.
Wie funktioniert die gesetzliche Unfallrente?
Die gesetzliche Unfallrente kann nur in den Fällen greifen, in denen der Unfall, der zur Verrentung führt, während der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause geschehen ist. Sogenannte Arbeits- oder Wegeunfälle sind hier entsprechend abgesichert. Eine Unfallrente wird dabei nur dann fällig, wenn durch den Unfall eine Minderung der Erwerbsfähigkeit eingetreten ist. Diese bezieht sich nicht auf die Arbeitsfähigkeit in dem bisher ausgeübten Beruf, sondern auf die Erwerbsfähigkeit auf dem den Verunfallten zuzumutenden Arbeitsmarkt. Das bedeutet, dass die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft Sie vor der Gewährung einer Unfallrente auch auf einen anderen Beruf verweisen darf, wenn dadurch die Gewährung einer Unfallrente vermieden wird.
Liegt tatsächlich eine vom Träger der gesetzlichen Unfallversicherung festgestellte Minderung der Erwerbsfähigkeit vor, wird diese in Prozent bemessen. Dem wird das Einkommen der letzten zwölf Monate vor dem Unfall gegenübergestellt. Aus dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit und dem vor dem Unfall erzielten Einkommen wird dann die Höhe der gesetzlichen Unfallrente ermittelt.
So funktioniert die private Unfallrente
Hier ist es deutlich einfacher. Denn die private Unfallrente ist Bestandteil der privaten Unfallversicherung. Nicht in jeder Unfallversicherung wird eine Unfallrente mit vereinbart – sie ist allerdings ein beliebter Baustein in der klassischen privaten Unfallversicherung. Dabei wird die Höhe der Unfallrente in der Regel bei Vertragsabschluss festgelegt.
Damit eine Unfallrente greifen kann, muss die Ursache für die körperliche Beeinträchtigung ein Unfall im Sinne der Richtlinien der Versicherer sein. Vonseiten der Versicherer ist der Begriff Unfall dabei folgendermaßen definiert:
Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Dabei müssen also verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein Ereignis oder eine Ursache körperlicher Beschwerden als Unfall gewertet werden kann.
- Es muss ein plötzliches Ereignis sein
- Das von außen auf den Körper wirkt
- Der Versicherte muss unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden
Als „plötzlich“ in diesem Zusammenhang wird ein Ereignis definiert, das in einem relativ kurzen Zeitraum eingetreten ist. Das bedeutet, dass eine Gesundheitsbeschädigung durch eine Dauerbelastung im Sport beispielsweise keinen Unfall im Sinne der Unfallversicherung darstellt. Auch eine psychische Reaktion, die zu physischen Beschwerden führt, wird nicht als Unfall gewertet.
Das etwas „von außen auf den Körper wirkt“, bedeutet, dass hier Kräfte auf den Körper einwirken und die Gesundheitsschädigung hervorrufen müssen. Das passiert beispielsweise bei einem Autounfall, bei einem Zusammenprall mit einer anderen Person oder bei einem Zusammenstoß mit herabfallenden Gegenständen. Auch bei einem Treppensturz beispielsweise wirken Kräfte von außen auf den Körper ein. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch eine Erkrankung, einen Schlaganfall oder einen Herzinfarkt beispielsweise fällt damit für eine Unfallrente weg.
Dass die Gesundheitsschädigung „unfreiwillig“ erfolgen muss, entbindet die Versicherung von der Zahlungspflicht im Fall einer bewusst herbeigeführten Selbstverstümmelung oder im Fall eines Selbstmordes. Bei grober Fahrlässigkeit hingegen zahlt die Versicherung – damit ein Ausschlussgrund vorliegt, muss Vorsatz im Spiel gewesen sein.
Schon gewusst?
Der Sportunfall ist hier ein Ausnahmefall. Dieser muss nicht zwangsläufig durch eine Einwirkung von außen herbeigeführt worden sein. Wer beispielsweise beim Fußballspielen im Rasen hängen bleibt und sich dabei die Bänder reißt, hat ebenfalls einen Unfall erlitten. Denn Schäden an Gliedmaßen oder an der Wirbelsäule nach großen Kraftanstrengungen – beispielsweise beim Sport oder beim Tragen schwerer Gegenstände – gelten ebenfalls als Unfall. Zumindest dann, wenn dabei ein Gelenk verrenkt oder Muskeln, Bänder, Sehnen oder Kapseln gezerrt oder gerissen wurden.
Diese Vorteile bringt eine private Unfallrente mit
Die gesetzliche Unfallrente kommt erst dann zum Zug, wenn aufgrund des Arbeitsunfalls eine entsprechende Schädigung vorliegt und diese trotz Reha-Maßnahmen, Wiedereingliederungsversuchen und Heilbehandlungen nicht zumindest deutlich abgemildert werden konnte. Die private Unfallrente greift grundsätzlich ab einer Invalidität von 50 Prozent, soweit diese mindestens sechs Monate besteht.
Wichtig ist darüber hinaus, dass mit der privaten Unfallversicherung eben auch jede Form von Unfall im privaten Bereich abgesichert ist. Außerdem stellt sich hier nicht die Frage, ob die Invalidität Sie in Ihrer Arbeit einschränkt. Selbst wenn Sie einen Beruf ausüben, in dem Sie trotz einer 50-prozentigen Invalidität voll weiterarbeiten könnten, würde die Unfallrente trotzdem die vertraglich vereinbarten Zahlungen leisten. Anders als die gesetzliche Unfallrente ist die private Unfallrente von der Höhe her abhängig von der Versicherung, die Sie mit Ihrem Versicherer abgeschlossen haben. Je höher die monatliche Absicherung ist, desto höher fallen natürlich auch die Beiträge aus. Dafür haben Sie hier natürlich die Möglichkeit, sich genau nach Ihren Bedürfnissen abzusichern. Wer möchte, kann sogar eine Dynamisierung der Rente vereinbaren.
Die Unfallrente ist erweiterbar – Diese zusätzlichen Absicherungen machen Sinn
Die Unfallrente ist nur ein Baustein in der weiten Welt der Unfallversicherungen. Dabei gibt es noch weitere interessante Bausteine, die Sie auf jeden Fall ins Auge fassen sollten. Da wäre zum Beispiel:
- Das Krankenhaustagegeld
- Ein einmaliger Geldbetrag im Invaliditätsfall – so können beispielsweise kostspielige Umbaumaßnahmen an Ihrem Haus oder Ihrem Auto finanziert werden
- Einmalzahlung bei Verlust eines Körperteils oder eines Sinnes (wie des Geruchssinns beispielsweise) nach vereinbarter Gliedertaxe
- Die Übernahme der Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze im Inn- und Ausland
- Die Übernahme der Kosten für unfallbedingte kosmetische Operationen
- Absicherung des Todesfallrisikos durch einen Unfall
Tipp!
Eine Unfallversicherung kann bei vielen Versicherern auch mit einer Beitragsrückerstattung abgeschlossen werden. Hierbei handelt es sich um eine kapitalbildende Versicherung, die Ihnen den Schutz einer Unfallversicherung bringt und dabei auch noch Kapital für die Zukunft bildet. Auch wenn die Verzinsung hier oftmals deutlich niedriger liegt als bei Lebens- oder Rentenversicherungen, bringt diese Art der Versicherung den Vorteil, dass Sie zwei Leistungen auf einmal abdecken. Wir beraten Sie gern zu Ihren Möglichkeiten in diesem Bereich.
Unfallrente für Kinder – Geht das überhaupt?
Auch für Kinder gilt die gesetzliche Unfallversicherung. Sie sind beispielsweise im Kindergarten, in der Schule und auf dem Schulweg abgesichert. Allerdings haben Kinder noch mehr Freizeit als Erwachsene und beim Sport im Verein oder auf dem Bolzplatz kann immer mal wieder schnell etwas passieren. Es gibt zahlreiche Angebote schon für vergleichsweise geringe Kosten. Wenn Sie sich für eine Unfallversicherung mit Rentenanspruch für Ihr Kind interessieren, steht Ihnen Ihr freier Versicherungsmakler Rico Schmidt in Velten gern zur Seite.
Unfallrente vs. Berufsunfähigkeitsversicherung
Es gibt verschiedene Experten, die darauf hinweisen, dass die Unfallrente nicht viel mehr leisten würde als die Berufsunfähigkeitsversicherung und das diese Absicherung daher deutlich wichtiger wäre. Klar ist natürlich, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu den Existenzsicherungsversicherungen gehört und dass diese zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt gehört. Allerdings dar man bei diesem Vergleich nicht vergessen, dass auch eine Absicherung für Hausfrauen und Hausmänner sowie für Rentner nicht unwichtig ist – diese Personengruppen werden von einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht erfasst.
Darüber hinaus zahlt die Unfallversicherung auch dann, wenn Sie Ihren Beruf weiterhin ausüben können. Eine Invalidität von mindestens 50 Prozent muss nicht zwangsläufig zu einer Berufsunfähigkeit führen – je nach Beruf können Sie Ihre Tätigkeit nach Einrichtung eines entsprechenden Arbeitsplatzes womöglich weiterhin ausüben. Trotzdem führt eine solche Veränderung zu höheren Kosten, die oftmals schon allein durch notwendige Umbauten im Haus, am Auto oder durch teure Hilfsmittel für den Alltag verursacht werden. Hier kann eine Unfallrente Ihnen eine fortlaufende Zahlung bringen, die Sie auch neben dem normalen Arbeitseinkommen in einer solchen Situation gut gebrauchen können.
Unfallrente Rechner – Die beste Unfallrente finden
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Fazit zur Unfallrente
Die Unfallrente ist eine gute Absicherung für den privaten Bereich. Wer berufstätig ist, ist während der Arbeit und auf dem Arbeitsweg ohnehin über die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften abgesichert. Doch als Selbstständiger, als Freiberufler, als Arbeitsloser, als Hausfrau oder Hausmann und eben in der Freizeit sind Sie über die gesetzliche Unfallversicherung nicht abgesichert. Wer hier für ein höheres Maß an finanzieller Sicherheit sorgen möchte, ist mit einer privaten Unfallversicherung in Form einer Unfallrente gut versorgt.
Sie haben Fragen rund um das Thema Unfallrente? Gern steht Ihnen Ihr unabhängiger Versicherungsmakler Rico Schmidt beratend zur Seite. Gemeinsame prüfen wir Ihren Versicherungsbedarf und suchen für Sie nach der passenden Versicherung am Markt.
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