Sterbegeldversicherung
Die Sterbegeldversicherung – Ihre Möglichkeit, Hinterbliebene vor finanziellen Belastungen zu bewahren
Die Sterbegeldversicherung ist eine Versicherung, die im Todesfall leistet. Beim Ableben des Versicherungsnehmers wird die ursprünglich vereinbarte Versicherungssumme zzgl. anfallender Überschussbeteiligungen an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Diesen wird damit ermöglicht, ohne große finanzielle Belastungen ein würdiges Begräbnis für den Verstorbenen zu arrangieren.
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Was genau sind die Vorteile einer Sterbegeldversicherung?
Die klassische Sterbegeldversicherung wird ausschließlich im Todesfall ausgezahlt. Sie ist die perfekte Möglichkeit, sicherzustellen, dass niemand für die Kosten Ihrer Beerdigung aufkommen muss. Damit können Sie Kinder oder andere Verwandte entlasten und haben dazu auch noch die Möglichkeit, selbst Einfluss zu nehmen. Denn bei vielen Versicherungen können Sie selbst festlegen, wie Sie nach dem Tod bestattet werden möchten.
Dazu kann es unter Umständen noch steuerliche Vorteile geben. Daneben hat eine Sterbegeldversicherung noch einen weiteren Vorteil. Sie gilt als geschütztes Vermögen. Da die Auszahlung für den Sterbefall festgeschrieben ist, können Sie im Fall eines notwendigen Bezuges von Hartz-IV-Leistungen oder von Leistungen zur Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit nicht zur Verwertung gezwungen werden.
Wie unterscheidet sich eine Sterbegeldversicherung von einer Risikolebensversicherung?
Die Sterbegeldversicherung ähnelt in Sachen Todesfallleistung der Risikolebensversicherung ziemlich stark. In beiden Fällen geht es darum, Hinterbliebene ein Stück weit abzusichern. Allerdings ist die Sterbegeldversicherung die Versicherung der Wahl, wenn es in der Hauptsache um die Kosten für ein Begräbnis geht. Die Risikolebensversicherung eignet sich eher für größere Summen, die Sie absichern möchten.
Einer der Vorteile der Sterbegeldversicherung im direkten Vergleich ist sicherlich der, dass die Versicherer hier in der Regel keine medizinische Untersuchung vornehmen. Ihr aktueller Gesundheitszustand, spielt bei den meisten Sterbegeldversicherungen keine Rolle. Im Gegenzug dazu haben Sie bei vielen Versicherern eine Wartezeit, in der Sie anfangs gar keine und später dann lediglich eine Teilleistung erhalten. Es gibt allerdings einige Anbieter, die auch bei der Sterbegeldversicherung eine medizinische Untersuchung vornehmen. Ihr Vorteil hier: In den meisten Versicherungslösungen dieser Anbieter entfällt die Wartezeit.
Die Risikolebensversicherung ist darüber hinaus kein geschütztes Vermögen im Sinne der Sozialgesetzbücher. Das bedeutet, dass Sie diese im Fall eines drohenden Grundsicherungsbezuges oder eines Antrages auf Hartz-IV-Leistungen tatsächlich in vielen Fällen kündigen müssten. Zumindest, wenn es eine Rückkaufsmöglichkeit gibt. Die Risikolebensversicherung eignet sich vor allem dann, wenn es darum geht Ihre Angehörigen für einen größeren Kredit abzusichern oder die Lebenshaltungskosten für eine Weile weiter finanzieren zu können.
Welche Möglichkeiten haben Sie bei der Auswahl Ihrer Sterbegeldversicherung?
Bei der Auswahl der richtigen Police gibt es einige Dinge, die Sie beachten sollten.
Zu den wichtigsten Punkten zählen:
- Mögliche Wartezeiten und der Umgang mit einem plötzlichen Unfalltod
- Unterschiedliche Arten der Einzahlung der Versicherungsprämien
- Zusätzliche Regelungen, die Sie treffen können
- Bestehen Einschränkungen, die Ihnen den Zugang zur Sterbegeldversicherung Ihrer Wahl womöglich verwehren?
- Wie sehen die möglichen steuerlichen Folgen aus?
Vom Prinzip her sind sich die meisten Sterbegeldversicherungen sehr ähnlich. Sie vereinbaren eine Sterbegeldleistung für den Todesfall. Basierend auf Ihrem Alter wird eine Versicherungsprämie festgelegt. Nach einer Weile haben Sie den vollen Versicherungsanspruch erworben. Dennoch gibt es einige Punkte, die Sie beeinflussen können und nach denen Sie unbedingt schauen sollten, wenn es um die Auswahl der für Sie passenden Versicherungslösung geht.
Mögliche Wartezeiten und der Umgang mit einem plötzlichen Unfalltod
In den meisten Fällen wird der Versicherer auf eine anfängliche Wartezeit bestehen. Diese kann einige Monate oder, je nach Versicherungssumme, sogar Jahre dauern. Dabei geht es darum, das Risiko des Versicherers zu minimieren. Haben Sie erst eine vergleichsweise geringe Summe eingezahlt, würde der Versicherer im Todesfall einen hohen Verlust in Kauf nehmen müssen.
Ist eine Wartezeit auf einen längeren Zeitraum ausgelegt, treten nach kurzer Zeit in der Regel Möglichkeiten der Teilleistung ein. Das bedeutet, dass im Fall eines Versterbens vor Ablauf der Wartezeiten, nur ein Teil der vereinbarten Versicherungsleistung ausgezahlt werden würde.
Sie haben bei einigen Versicherern auch die Möglichkeit, den Fall eines plötzlichen Unfalltodes gesondert abzusichern. In diesen Fällen greift die Wartezeit nicht. Diese zusätzliche Absicherung ist besonders sinnvoll. Im Fall eines Unfalltodes kommt der Verlust eines geliebten Menschen für die Hinterbliebenen sehr plötzlich und unvorhergesehen. Durch eine entsprechende Absicherung kann der Schmerz des Verlustes nicht gelindert werden – Sie können lediglich sicherstellen, dass nicht auch noch zusätzliche finanzielle Belastungen hinzukommen.
Unterschiedliche Möglichkeiten der Einzahlung der Versicherungsprämie
Jeder Versicherer kalkuliert mit einer bestimmten Prämie, die eingezahlt worden sein muss, damit sich die Versicherung für ihn nicht zu einem Verlustgeschäft entwickelt. Am Ende soll allerdings die Auszahlung höher liegen als die Einzahlung. So werden Ihre jeweiligen Versicherungsprämien berechnet. Je jünger Sie beim Abschluss einer Sterbegeldversicherung sind, desto länger dauert es statisch gesehen, bis der Versicherungsfall eintritt. Aus diesem Grund sind die regelmäßig zu entrichtenden Prämien bei jungen Versicherungsnehmern auch niedriger als bei Personen, die bei Abschluss des Vertrages bereits älter sind. Sie haben gerade bei der Sterbegeldversicherung verschiedene Möglichkeiten, die Prämien zu entrichten.
Da wären einmal die Standardvarianten in Sachen Zahlungsweise der Prämien:
- monatlich
- vierteljährlich
- halbjährlich
- jährlich
Eine Alternative, bei der Sie als kleine Zugabe auch noch die Wartezeit umgehen, ist eine Einmalzahlung. So haben Sie die Möglichkeit, eine Einmalzahlung in vergleichsweise hoher Höhe zu leisten und so direkt den vollen Versicherungsanspruch zu erwerben. Zahlreiche Versicherer bieten auch eine Kombination aus Einmalzahlung am Anfang und folgenden sehr kleinen Versicherungsprämien an.
Zusätzliche Regelungen, die Sie treffen können
Je nach Versicherer haben Sie teilweise die Möglichkeit, weitere Bestimmungen festzulegen. Beispielsweise können Sie die Art des Begräbnisses bestimmen oder die Auszahlung an andere Kriterien knüpfen.
Sie können darüber hinaus festlegen, wer der Begünstigte der Sterbegeldversicherung sein soll. Dabei sind Sie nicht an eine bestimmte Erbrangfolge gebunden. Die Auszahlung aus einer Sterbegeldversicherung steht ausschließlich der begünstigten Person zu. Da Sie selbst nicht Begünstigter einer Versicherung für den Todesfall sein können, ist die Auszahlung aus einer Sterbegeldversicherung auch kein Bestandteil des Erbes. Sollten Sie also beispielsweise mehrere Kinder haben, aber nur eines als Begünstigten auswählen da dieses beispielsweise aufgrund des Wohnortes am ehesten in Frage kommt, sich um Ihre Bestattung zu kümmern, hätten die anderen Kinder keinen Anspruch auf Teilzahlungen aus der Sterbegeldversicherung.
Bestehen Einschränkungen, die Ihnen den Zugang zur Sterbegeldversicherung Ihrer Wahl womöglich verwehren?<
Es kann Ausschlusskriterien geben, unter denen Sie bestimmte Sterbegeldversicherungen nicht abschließen können. Dazu können beispielsweise bestimmte Vorerkrankungen gehören. Sollten solche als Ausschlusstatbestände in den Versicherungsbedingungen aufgeführt sein, sind Sie verpflichtet vor Abschluss der Versicherung den Versicherer entsprechend zu informieren. Andernfalls verwirken Sie den Anspruch auf Auszahlung.Eine besonders beliebte Variante sind Mindest- und Maximalaltersangaben. So bieten manche Sterbegeldversicherer ihre Leistungen erst einer Zielgruppe ab 40 Jahren an. Ebenso sind viele Versicherer nur bereit, Menschen bis maximal 80 Jahre abzusichern. Es kann auch sein, dass ab einem gewissen Alter nur noch die Variante der Einmalzahlung akzeptiert wird. Wenn Sie auf der Suche nach einer passenden Sterbegeldversicherung sind, beraten wir Sie natürlich gern zu den Lösungen am Markt, die am besten zu Ihnen und Ihren persönlichen Verhältnissen passen.
Wie sehen die möglichen steuerlichen Folgen aus?
Für viele Versicherungsnehmer stellt sich auch die Frage, wie eine Sterbegeldversicherung in der Steuer berücksichtigt werden kann. Ist die Sterbegeldversicherung steuerlich absetzbar? Ist das ausgezahlte Sterbegeld steuerpflichtig? Beide Fragen betreffen am Ende unterschiedliche Abläufe.
Ist die Sterbegeldversicherung absetzbar?
Diese Frage kann man leider nur mit einem klaren „Kommt darauf an“ beantworten. Sterbegeldversicherungen, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden, können steuerlich absetzbar sein. Ab dem 01.01.2005 hat der Gesetzgeber allerdings die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit von Versicherungen mit Todesfallleistungen anderweitig geregelt. Eine Berücksichtigung als steuermindernde Vorsorgeaufwendung ist bei Verträgen neueren Datums daher leider nicht mehr möglich.
Die einzige zusätzliche Anforderung des Gesetzgebers für Verträge vor dem 31.12.2004 ist die, dass die Todesfallsumme mindestens 60 % der gesamten Versicherungsbeiträge betragen muss. Da in der Sterbegeldversicherung ausschließlich eine Todesfallsumme vereinbart wird und diese immer über 60 % der insgesamt eingezahlten Beiträge liegt, ist dieser Punkt allerdings zu vernachlässigen.
Müssen Hinterbliebene ein ausgezahltes Sterbegeld versteuern?
Hier lautet die Antwort ganz klar: Nein. Die Auszahlung aus einer privaten Sterbegeldversicherung ist immer steuerfrei. Damit grenzt sich die private Sterbegeldversicherung klar von der Sterbefallleistung der gesetzlichen Unfallversicherung oder von Hinterbliebenenleistungen einer Rentenversicherung oder Beamtenpension ab. Diese können unter Umständen steuerpflichtig sein.
Wie wird das Sterbegeld ausgezahlt?
Die Auszahlung der Todesfallleistung an die Begünstigten erfolgt immer in einer Summe. Eine Auswahl für eine Kapitalzahlung oder eine Rentenleistung, wie man sie beispielsweise von Lebensversicherungen oder Risikolebensversicherungen kennt, gibt es hier nicht.
Sie haben Fragen – Gemeinsam finden wir die Antworten!
Sie haben weitere Fragen zum Thema Sterbegeldversicherung? Gern steht Ihnen Ihr freier Versicherungsmakler Rico Schmidt beratend zur Seite. Gemeinsam finden wir genau die Versicherungslösung, die zu Ihnen und Ihrer persönlichen Situation passt. Der Tod ist ein Thema, über das die wenigsten Menschen gern nachdenken. Umso wichtiger ist es, einmal dafür zu sorgen, dass Sie sich später um diese Dinge keine Gedanken mehr zu machen brauchen. Deshalb beraten wir Sie umfassend zu allen für Sie persönlich wichtigen Versicherungsfragen rund um das Thema Hinterbliebenenabsicherung.
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