Wasserschaden-Versicherung: Wer haftet wann?
Wasserschaden-Versicherung: Wer haftet wann?
Wasserschäden können auf unterschiedliche Weise entstehen: Ein Wasserrohrbruch, eine übergelaufene Waschmaschine oder sogar ein überschwemmter Keller nach einem Hochwasser – all diese Szenarien richten jährlich große Schäden in Privathaushalten an. Bei der finanziellen Absicherung solcher Wasserschäden kommen verschiedene Versicherungen ins Spiel.
Welche Versicherung haftet bei welchem Wasserschaden und welche Kosten werden übernommen? Dieser Artikel liefert die Antworten.
Versicherung gegen Wasserschäden – das Wichtigste auf einen Blick
Je nach Art des Wasserschadens ist eine andere Versicherung für die Übernahme der Kosten verantwortlich:
- Wasserschäden am Gebäude oder an verbundenen Einbauten werden von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt.
- Schäden an Möbeln, elektronischen Geräten und anderen beweglichen Gegenständen zahlt die Hausratversicherung.
- Schäden am Eigentum oder der Wohnung Dritter werden von der Privathaftpflichtversicherung übernommen.
Je nach Versicherungstarif und Art des Schadens sind mitunter nur wenige oder keine Kostenübernahmen der Versicherung zu erwarten. Für Wasserschäden durch äußere Einflüsse wie Regen und Hochwasser muss beispielsweise eine Zusatzversicherung (Elementarschadenversicherung) abgeschlossen werden.
Die Kostenübernahme ist von Fall zu Fall unterschiedlich
Je nach Art des Wasserschadens und individuellen Vertragsbedingungen übernehmen Versicherungen mehr oder weniger Kosten. Deshalb ist es umso wichtiger, sich bereits im Voraus über die Einzelheiten der Kostenabdeckung der Versicherung zu informieren und bei Bedarf entsprechende Zusatzversicherungen abzuschließen.
Ein Rohrbruch in der Wasserversorgung oder in der Heizung gilt als einer der häufigsten Wasserschäden im Haushalt. Bereits geringe Mengen an austretendem Wasser können große Schäden an Haus und Hausrat anrichten. Doch in welchem Fall übernimmt die Versicherung die Schadenskosten?
Für eine Versicherung kommt eine Kostenübernahme nur dann infrage, wenn Leitungs- oder Heizungswasser an einer dafür nicht vorgesehenen Stelle, also bestimmungswidrig und unbeabsichtigt, austritt. Das kann beispielsweise durch ein geplatztes Wasserrohr oder ein technisches Problem verursacht sein.
Die Versicherung greift jedoch nicht bei Schäden, die beispielsweise durch einen Rückstau aus Abwasserrohren oder durch Naturkatastrophen wie Starkregen, Hochwasser oder Lawinen verursacht werden. Für Risiken dieser Art sollte bei Bedarf eine zusätzliche Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden.
Ebenfalls verweigern manche Versicherungen die Kostenübernahme, wenn das Wasser in der Wohnung durch eine poröse Dichtung austritt. Auch Aquarien oder Wasserbetten sind meist nicht durch den Basistarif einer Versicherung abgedeckt. Hier lohnt es sich nicht selten, die teureren Tarife einer Versicherung in Betracht zu ziehen.
Vorgehen bei einem Wasserschaden
Bei Auftreten eines Wasserschadens solltest du zunächst einmal für die eigene Sicherheit und die aller Hausbewohner sorgen. Das bedeutet: Umgehend den Strom abstellen, indem der entsprechende Schalter im Sicherungskasten betätigt oder die Schraubsicherung herausgedreht wird. Auch die Wasserleitungen sollten sofort abgesperrt werden. Um Folgeschäden zu vermeiden, können – falls möglich – Möbel und anderes Wohnungsinventar gesichert werden.
Anschließend solltest du den Schaden so schnell wie möglich der Versicherung melden. Hier gilt, dass eine möglichst genaue Beschreibung und Dokumentierung des Schadenumfangs sinnvoll ist und nach Möglichkeit auch Fotos geschickt werden sollten. Zudem ist es wichtig, für die Reparatur umgehend einen Profi zu beauftragen. Verwende bis dahin keinesfalls offene Flammen oder Strom, um dich und andere Mitbewohner zu schützen.
Versicherungen prüfen in der Regel, ob du deinen vertraglich vereinbarten Pflichten zur Vorbeugung des Schadens nachgekommen bist. Darunter fällt etwa das ausreichende Heizen der Wohnräume, sodass Frostschäden in den Leitungen vermieden werden. Stellt die Versicherung eine Pflichtverletzung fest, können die Entschädigungszahlungen entsprechend gekürzt oder gestrichen werden. Es gilt deshalb:
- Anschlüsse, Leitungen und Heizungen sollten regelmäßig kontrolliert und gewartet werden.
- Alle Räume sollten stets ausreichend geheizt werden.
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Gartenwasserhähne sollten vor dem Winter entleert und abgesperrt werden.
Wasserschäden: Welche Versicherung ist zuständig?
Je nach Art des Wasserschadens kommt eine andere Versicherung für die Kostenübernahme infrage. Wir bieten dir eine Übersicht, sodass du im Ernstfall weißt, an wen du dich wenden kannst.
Die Hausratsversicherung
Die Hausratsversicherung kommt für Schäden auf, die an beweglichen Einrichtungsgegenständen oder Wertgegenständen entstehen. Darunter fallen Elektrogeräte, Möbel, Bücher, Teppiche oder Bilder. Hier gilt, wie bereits angesprochen, die Versicherung übernimmt die Kosten nur dann, wenn Leitungswasser oder Heizungswasser bestimmungswidrig und unabsichtlich austritt. In anderen Schadensfällen wie bei Regen oder Überschwemmung haftet die Versicherung nur, wenn eine entsprechende Elementarschutzversicherung abgeschlossen wurde.
Die Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung greift immer dann, wenn durch das Wasser Schäden am Gebäude selbst entstehen. Auch fest verbundene Einbauten fallen darunter. Die Versicherung zahlt die anfallenden Kosten, wenn zum Beispiel Leitungswasser durch ein defektes Rohr austritt. Die Trocknung, Reinigung und Reparatur des Gebäudes werden in diesem Fall von der Versicherung übernommen – anders sieht es aus, wenn ein Rückstau aus der Kanalisation oder Naturgefahren wie Regen und Hochwasser den Schaden verursacht.
Die Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung kommt immer dann für Schäden auf, wenn diese an Dritten oder deren Eigentum entstehen. Wenn du beispielsweise aufgrund einer defekten Waschmaschine für einen Wasserschaden in der Mietwohnung unter dir verantwortlich bist, übernimmt deine Privathaftpflichtversicherung die anfallenden Kosten.
Die Elementarschadenversicherung
Die Elementarschadenversicherung kann als Zusatzversicherung abgeschlossen werden und deckt Kosten ab, die durch Naturkatastrophen und Unwettererscheinungen verursacht werden. Darunter fallen Hochwasser, Überschwemmungen oder Starkregen.
Wasserschaden-Versicherung – das gilt es zu beachten
Ob eine Versicherung die Kosten für den Wasserschaden übernimmt, hängt nicht nur von der Art des Schadens, sondern auch von dem gewählten Versicherungstarif ab. Deshalb solltest du vor dem Abschluss eines Vertrags genau überprüfen, welche Leistungen inbegriffen sind.
Verweigerung der Zahlungsübernahme
Weigert sich die Versicherung, für die Kosten des Wasserschadens aufzukommen, obwohl der Schaden im Leistungsspektrum deines Vertrags abgedeckt ist? Dann hast du zwei Möglichkeiten:
- Einen Ombudsmann einschalten: Dieser fungiert als neutrale Schlichtungsinstanz zwischen dir und der Versicherungsgesellschaft und hilft dabei, im Einzelfall eine außergerichtliche Lösung zu finden.
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Vor Gericht klagen: Gerade bei höheren Summen ist es häufig sinnvoll, die Ansprüche gerichtlich einzuklagen. Ohne eine entsprechende Rechtsschutzversicherung trägst du in diesem Fall jedoch selbst das Kostenrisiko.
Ersatzunterkunft oder Hotelunterkunft im Falle eines Wasserschadens?
Nicht alle Wasserschäden sind schnell behoben. Meist ist der Wohnraum für einen längeren Zeitraum nicht zugänglich und bewohnbar, weshalb eine Ersatzunterkunft notwendig wird. Doch übernimmt die Versicherung die Kosten dieser Notunterbringung?
Hier gilt: Je nach Tarif und Ausmaß des Wasserschadens bestehen unterschiedliche Vereinbarungen zur Kostenübernahme von Ersatzunterkünften. Auch Mietausfallzahlungen und Lagerkosten von Möbeln sind in verschiedenen Tarifen unterschiedlich hoch versichert.
Vor dem Abschließen einer Wohngebäudeversicherung und der Hausratversicherung sollten die entsprechenden Versicherungsbedingungen deshalb genau verglichen werden – dabei sind wir dir gerne behilflich und finden den idealen Tarif für deine Ansprüche.
FAQ: Wasserschaden-Versicherung
Welcher Wasserschaden wird von der Versicherung bezahlt?
Bei einem Wasserschaden an beweglichen Einrichtungsgegenständen und Elektrogeräten kommt in den meisten Fällen die Hausratversicherung für die Kosten auf. Ein Schaden am Gebäude selbst wird von der Wohngebäudeversicherung übernommen. Entsteht ein Wasserschaden durch eine dritte Person, haftet die Privathaftpflichtversicherung für den Schaden.
Wann zahlt die Versicherung bei Wasserschaden nicht?
Eine Hausratversicherung kommt nicht für den Wasserschaden auf, wenn eine der folgenden Ursachen vorliegt: Naturkatastrophen und Unwetter wie Starkregen, Überschwemmungen und gestiegenes Grundwasser oder ein Rückstau der Abwasserrohre.
Eine zusätzlich abgeschlossene Elementarschadenversicherung kann unwetterbedingte Schäden absichern und deshalb in vielen Fällen sinnvoll sein.
Welche Kosten kann ich bei einem Wasserschaden geltend machen?
Je nach Art des Wasserschadens und dem abgeschlossenen Versicherungstarif kommt die Versicherung für die Kosten der Reparatur, Trocknung und Reinigung auf. Auch Kosten für eventuell beschädigte Einrichtungsgegenstände werden von der Versicherung übernommen. Je nach vertraglichen Vereinbarungen können auch Kosten für die Notunterbringung sowie Lagerkosten von Einrichtungsgegenständen abgedeckt sein.
Wann ist ein Wasserschaden selbst verschuldet?
Versicherungen übernehmen die Kosten eines Wasserschadens nur dann, wenn er unabsichtlich entstanden und das Wasser bestimmungswidrig und nicht selbst verschuldet ausgetreten ist. Selbst für den Schaden verantwortlich ist man im Fall von falsch angeschlossenen oder kaputten Geräten. Auch wenn der Schaden grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich verursacht wurde, werden keine oder nicht alle Kosten von der Versicherung übernommen.
Fazit – die richtige Versicherung für dein Risiko finden
Je nach individuellem Risiko sind unterschiedliche Versicherungstarife und Zusatzversicherungen sinnvoll. Grundsätzlich gilt: Den besten Schutz vor Wasserschäden erreichst du durch eine Kombination verschiedener Versicherungen, welche dich für alle eventuellen Schadensfälle absichert.
Egal, ob Gebäudeversicherung, Hausratversicherung oder Haftpflichtversicherung, wir finden den optimalen Versicherungstarif für dich, der perfekt auf deine Bedürfnisse abgestimmt ist. Vereinbare jetzt einen Beratungstermin und schützen dich und dein Zuhause vor möglichen Wasserschäden.
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