Die Versicherungssteuer – das Gegenstück zur Mehrwertsteuer in der Welt der Versicherungen

Die Versicherungssteuer – das Gegenstück zur Mehrwertsteuer in der Welt der Versicherungen

Wenn du die Abrechnung deiner Versicherungsbeiträge erhältst, sticht ein Bestandteil der Kosten immer ein Stück weit hervor: Die Versicherungssteuer. Wie bei vielen anderen Dingen im täglichen Leben und im Geschäftsverkehr in Deutschland auch bekommt bei den Versicherungsbeiträgen der Staat ein nettes Sümmchen ab. Das wirft für den einen oder anderen Verbraucher, aber auch für viele Selbstständige eine Reihe von Fragen auf. Wir haben hier die wichtigsten Fakten rund um das Thema Versicherungssteuer einmal für dich zusammengefasst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Versicherungssteuer ist eine Bundessteuer, die der Mehrwertsteuer sehr ähnlich ist
  • Sie gilt als Verkehrssteuer, mit welcher der Staat Versicherungsbeiträge besteuert
  • In der Versicherungssteuer gibt verschiedene Ausnahmen in Sachen Steuersatz und Steuerpflicht

Was genau ist die Versicherungssteuer eigentlich?

Die Versicherungssteuer wird als eine Verkehrssteuer bezeichne. Das bedeutet, dass ein Bestandteil des Geschäftsverkehrs – in diesem Fall die Versicherungsprämien und -beiträge – besteuert wird. Als Rechtsgrundlage für die Versicherungssteuer greift das Versicherungssteuergesetz.

Die Steuer auf die Versicherungsbeiträge war bis ins Jahr 2010 eine Steuer, die durch die Länder erhoben wurde. Ab dem 01.07.2010 erfolgt die Erhebung durch den Bund. Die Steuer ist direkt an das Bundeszentralamt für Steuern zu entrichten.

Eine Versicherungssteuer wie die heutige gibt es bereits seit dem Jahr 1937. Damals lag sie bei 5 % der Versicherungsentgelte. Der Steuersatz blieb bis ins Jahr 1988 gleich – änderte sich aber in der Folge erheblich. Die Erhöhung der Steuersätze fand in den folgenden Schritten statt:

- 01.01.1989 Anhebung auf 7 %
- 01.07.1991 Anhebung auf 10 %
- 01.07.1993 Anhebung auf 12 %
- 01.01.1995 Anhebung auf 15 %
- 01.01.2002 Anhebung auf 16 %
- 01.01.2007 Anhebung auf 19 %

Seitdem ist der Steuersatz für die meisten Versicherungsarten bestehen geblieben.

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Interessant ist in dem Zusammenhang, dass manche Anhebung des Steuersatzes als Finanzierungsmöglichkeit für besonders haushaltsintensive Ausgabeposten genutzt wurde. Besonders hervor sticht dabei die Anhebung im Jahr 2002. Diese wurde sehr kurzfristig im Rahmen des Gesetzes zur Finanzierung der Terrorbekämpfung im Jahr 2001 beschlossen. Erlassen wurde dieses Gesetz als Folge des Terroranschlags auf das World Trade Center im September 2001.

Wer ist Steuerschuldner bei dieser Steuerart?

Steuerschuldner ist der Versicherungsnehmer. Wer einen Versicherungsvertrag abschließt, muss für die anfallenden Versicherungsprämien die Versicherungssteuer tragen. Allerdings muss der Kunde diese Steuer nicht selbst abführen. Wie bei der Mehrwertsteuer wird auch hier die Steuer durch den Versicherer erhoben und anschließend an den Bund abgeführt.

Versicherungssteuer im internationalen Geschäftsverkehr

Spannend ist dabei ein Blick über die Grenzen hinaus. Denn diese Steuerart gibt es nicht nur in Deutschland. Eine verpflichtende Versicherungssteuer für die meisten Versicherungsarten gibt es in vielen Ländern weltweit. Das ist wichtig zu wissen, denn es kann einen maßgeblichen Einfluss darauf haben, welche Versicherungssteuer erhoben werden muss.

Denn bei der Frage, in welchem Land eine Versicherungssteuer dem Staat geschuldet wird, geht es nicht um den Firmensitz der Versicherung. Auch der Wohnort des Versicherungsnehmers ist zweitrangig. Es geht um die Frage, wo das tatsächliche Versicherungsrisiko liegt. Ein Beispiel hier:

Du besitzt eine Ferienimmobilie im Ausland. Wenn du diese versichern lässt, wird dafür die Versicherungssteuer in dem Land fällig, in dem deine Immobilie steht. Für die korrekte Abführung der Versicherungssteuer ist dabei der Versicherer verantwortlich. Gleiches gilt übrigens, wenn du beispielsweise eine Ferienimmobilie in Spanien besitzt und du, um hier mobil zu sein, ein Auto dort zugelassen hast. Der Risikoort ist bei Fahrzeugen in der Kfz-Versicherung der Zulassungsort.

Wie errechnet sich der Steuerbetrag

Auch hier gibt es Parallelen zur Mehrwertsteuer. Denn die Versicherungssteuer ist kein Bestandteil der Versicherungsprämie, sondern ist vom Versicherten zusätzlich zu tragen. Beträgt deine Versicherungsprämie für eine bestimmte Versicherung beispielsweise 10,00 Euro im Monat, so fallen zusätzlich 1,90 Euro Versicherungssteuer an. Dein Versicherer bietet dir dann eine Versicherung für monatlich 11,90 Euro an.

Wichtig ist dabei der Umstand, dass der Regelsteuersatz nicht für alle Versicherungstypen gleichermaßen gilt. Die folgenden Ausnahmen sind dabei die gängigsten:

 

Die Versicherungssteuer errechnet sich dabei regelmäßig aus der Höhe der Prämie. Doch auch dazu gibt es eine Ausnahme. Diese bezieht sich auf die Hagelversicherung. In dieser Versicherungslösung beträgt der Steuersatz 0,03 % der Versicherungssumme. Damit ist die Hagelversicherung die einzige Versicherungslösung in Deutschland, in welcher die Versicherungssumme als Bemessungsgrundlage für die Versicherungssteuer herangezogen wird.

Auf diese Versicherungstypen wird keine Versicherungssteuer fällig

Neben den Versicherungslösungen, für die ein niedrigerer Steuersatz fällig wird, gibt es auch einige Ausnahmebereiche, die komplett steuerfrei sind. Diese sind:

  • Kranken- und Lebensversicherungen
  • Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen
  • Die kleine Viehversicherung – allerdings nur, wenn die Versicherungssumme unter 4.000 Euro liegt
  • Gesetzliche Arbeitslosenversicherung
  • Sportinvaliditätsversicherung – betroffen von der Befreiung sind sowohl Verträge von Vereinen für die Sportler als auch solche, die Sportler selbst abgeschlossen haben

Fazit: Die Versicherungssteuer – für den Verbraucher einfach Bestandteil der laufenden Kosten

Die Versicherungssteuer ist eine Verkehrssteuer, die in Deutschland für den Bundeshaushalt durchaus eine gewisse Bedeutung hat. Rund 12 Milliarden Euro werden im Jahr durch diese Steuer in die Staatskassen gespült. Das entspricht immerhin mehr als 4 % der jährlichen Gesamtsteuereinnahmen des Bundes. Abgeführt wird die Steuer von den Versicherern – auch wenn die Kunden selbst Steuerschuldner im Sinne des Gesetzes sind.

Das führt dazu, dass für die Versicherten die Versicherungssteuer letztlich zu einem einfachen Bestandteil des zu zahlenden Preises für die laufende Versicherung geworden ist. Auch wenn auf der Rechnung selbst zwischen Versicherungsprämie und Versicherungssteuer unterschieden wird, machen die meisten Verbraucher diese Unterscheidung nicht.

FAQ-Sammlung zum Thema Versicherungssteuer

Warum wird auf Versicherungen eine Versicherungssteuer und keine Mehrwertsteuer erhoben?

Die Mehrwertsteuer ist eine allgemeine Steuer, die den Ablauf der Wertschöpfung im Verlauf der Produktion einer Ware darstellen und diesen besteuern soll. Dadurch wird sie in nahezu allen wirtschaftlichen Vorgängen in Deutschlands fällig. Versicherungen sind hiervon allerdings ausgeschlossen. Denn eine Versicherung schafft keinen Mehrwert als solchen – sie sichert einen vorhandenen Wert ab.

Dennoch soll auch hier eine Besteuerung der Leistung als solcher erfolgen. Aus diesem Grund hat der Versicherer mit der Versicherungssteuer eine Steuer geschaffen, die sich in den allermeisten Fällen allein auf die Versicherungsprämie bezieht – also auf den monetären Aspekt des Versicherungsvertrages.

Kann die Versicherungssteuer als Vorsteuer abgesetzt werden?

Da die Versicherungssteuer keine Umsatzsteuer ist, kann sie von umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen auch nicht als Vorsteuer abgesetzt werden.

Warum wird auf Feuerversicherungen ein anderer Versicherungssteuersatz erhoben?

Die Feuerversicherung wird nicht nur mit der Versicherungssteuer besteuert. Viel mehr wird hier zusätzlich noch eine Feuerschutzsteuer fällig. Diese in Kombination mit der Versicherungssteuer ergibt dann den Gesamtsteuersatz, der auf die jeweiligen Versicherungslösung anfällt.

Bei der klassischen Feuerversicherung liegt der Steuersatz bei 22 %. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

  • Versicherungssteuer: 13,2 %
  • Feuerschutzsteuer: 8,8 %

Die Wohngebäudeversicherung mit Feuerschutz liegt bei einem Steuersatz von 19 % und hat dabei folgende Aufteilung:

  • Versicherungssteuer: 16,34 %
  • Feuerschutzversicherung: 2,66 %

Die Hausratversicherung mit integriertem Feuerschutz kommt mit einem Steuersatz von ebenfalls 19 % daher. Hierbei gilt die folgende Verteilung:

  • Versicherungssteuer: 16,15 %
  • Feuerschutzsteuer: 2,85 %
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