Wir zeigen wir, wie du einen Verkehrsrechtsschutz rückwirkend abschließen kannst
Verkehrsrechtsschutz rückwirkend abschließen – wenn alle Stricke reißen, ist auch das möglich
Das Wichtigste in Kürze
- Es gibt nur sehr wenige Anbieter, die einen Verkehrsrechtsschutz rückwirkend anbieten.
- Wenn du einen Verkehrsrechtsschutz rückwirkend abschließen musst, ist das im Vergleich zu einer klassischen Verkehrsschutzpolice mit einigen Nachteilen verbunden.
- Der rückwirkende Verkehrsrechtsschutz greift nicht bei allen Rechtsproblematiken – hier musst du unbedingt auf die Leistungsausschlüsse achten.
Warum ist der Verkehrsrechtsschutz eigentlich so wichtig?
Eine Rechtsschutzversicherung – egal ob im Verkehrsrecht oder auf einem anderen Rechtsgebiet – greift immer dann, wenn es zu einer rechtlichen Streitigkeit zwischen dir und einer anderen Partei kommt. Gerade im Straßenverkehr kann das sehr schnell passieren. Es reicht ein Moment der Unachtsamkeit und es ist ein Unfall passiert. Dabei musst nicht einmal du der Verursacher dieses Unfalls gewesen sein.
Eine Situation, in der du eine Rechtsschutzversicherung brauchst, tritt am ehesten dann auf, wenn eigentlich der Unfallgegner die Schuld am Unfall trägt, die Versicherung des Gegners deine Schadensersatzforderungen aber nicht begleichen möchte.
Auch als Teilnehmer im öffentlichen Nahverkehr kannst du in einen Unfall verwickelt werden. Selbst als Fahrradfahrer oder als Fußgänger, kann ein solcher Unfall dich betreffen. In all diesen Fällen steht dir der Verkehrsrechtsschutz zur Seite und trägt die Kosten eines Rechtsstreits für dich. Diese können schnell sehr hoch ausfallen – vor allem, wenn Gutachter eingeschaltet und geladen oder gar Zeugen geladen werden müssen.
Daneben gibt es noch einen weiteren Faktor im Straßenverkehr, der bei der Frage nach der Wichtigkeit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung gern übersehen wird. Das sind Streitigkeiten mit dem Staat. Du wurdest geblitzt und bist dir sicher, dass das Messergebnis nicht stimmen kann? Ein Polizist behauptet, du wärst über eine rote Ampel gefahren dabei bist du dir sicher, dass sie noch gelb war?
In all diesen Fällen kann es im schlimmsten Fall zu einem Entzug oder einem vorübergehenden Verlust deiner Fahrerlaubnis kommen. Durch anwaltliche Vertretung lässt sich das im Einspruchs- oder im anschließenden Gerichtsverfahren oftmals verhindern. Doch auch hier gilt: Ein Verfahren ohne eine entsprechende Verkehrsrechtsschutzversicherung ist ein teurer Spaß. Zumal gerade, wenn die Ergebnisse eines Blitzer-Fotos angezweifelt werden sollen, Gutachten erforderlich sein werden.
Letztlich schützt dich der Verkehrsrechtsschutz davor, eine Ungerechtigkeit im Rahmen des Verkehrsrechts – sei es privatrechtlicher Natur nach einem Unfall auf dem Gebiet des Schadensersatzrechts oder sei es öffentlich-rechtlicher Natur – hinnehmen zu müssen, einfach weil du die Kosten eines Verfahrens scheust. Diese Form der Absicherung schützt dich vor hohen finanziellen Verlusten durch eine rechtliche Auseinandersetzung, die du am Ende auch immer verlieren kannst.
Wann muss man einen Verkehrsrechtsschutz rückwirkend abschließen?
Wenn du eine rückwirkende Verkehrsrechtsschutzversicherung brauchst, bedeutet das, dass du die Rechtsschutzversicherung erst nach dem Eintritt des eigentlichen Schadens, der den Rechtsstreit verursacht hat, abschließen möchtest. In der Regel ist das nicht möglich. Es gibt allerdings im Verkehrsrecht tatsächlich eine Ausnahme. Denn hier ist es für bestimmte Teile des Verkehrsrechtsschutzes möglich, auch einen rückwirkenden Schutz zu erhalten.
Nimmt man es ganz genau bedeutet aber der Umstand, dass du eine Verkehrsrechtsschutzversicherung rückwirkend abschließend musst, dass du dich nicht rechtzeitig um das Thema Rechtsschutzversicherung gekümmert hast. Denn letztlich gibt es in den meisten Bereichen, für die du eine Rechtsschutzversicherung abschließen kannst, verschiedene Gefahrensituationen. Wenn dann einmal ein Versicherungsfall eingetreten ist, ist es oft zu spät.
Egal ob im Bereich des:
- Berufsrechtsschutz
- Familienrechtsschutz
- Verkehrsrechtsschutz
In den meisten Fällen melden sich aufkommende Probleme und anstehende Rechtsstreitigkeiten nicht allzu lange im Voraus an. Da die meisten Versicherer in den unterschiedlichen Rechtskreisen aber jeweils eine Wartezeit von 3 – 6 Monaten haben, solltest du die für dich relevanten Rechtsschutzversicherungen am besten abschließen, lange bevor rechtliche Probleme am Horizont zu sehen sind.
Diese Leistungen sind bei den meisten Anbietern nicht von einer Wartezeit betroffen
Es gibt allerdings auch im Rahmen ganz klassischer Rechtsschutzverträge Leistungen, die sofort genutzt werden können – auch wenn der Schadensfall beim Abschluss des Vertrags bereits eingetreten ist. So bieten die meisten Rechtsschutzversicherer sogenannte Assistance-Leistungen an, die ihre eigentlichen Versicherungsleistungen ergänzend flankieren. Diese zusätzlichen Leistungen können in vielen Fällen ohne Wartezeit direkt nach Abschluss des Vertrags genutzt werden – auch für bereits bestehende Schadensfälle.
Dazu gehören Leistungen wie:
- Eine telefonische Rechtsberatung
- Telefonische Konfliktlösungen beispielsweise durch eine Mediation
- Online-Rechtsberatung
- Online-Formularservice
- Telefonische Rechtsbesorgungen
- Online-Vertrags-Check für private Verbraucherverträge
Warum tun sich die meisten Anbieter so schwer mit der Möglichkeit, eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abzuschließen?
Ein Rechtsstreit ist eine Angelegenheit, die oft sehr kostspielig werden kann. Natürlich gehen die meisten Menschen nur in einen solchen Rechtsstreit, wenn sie auch sicher sind, dass sie gewinnen können. Das Problem dabei ist, dass die meisten Anwälte ohnehin sicher sind, dass es eine Siegchance gibt.
Darüber hinaus gibt es ein Sprichwort in Bezug auf die Sicherheit des Ausgangs eines Gerichtsverfahrens: „Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.“
Dieses Sprichwort zeigt, dass der Ausgang eines Gerichtsverfahrens einfach nicht genau vorhergesagt werden kann. Ein positives oder negatives Gutachten, dass deine Meinung stützt oder eben ablehnt, kann den Ausschlag geben. Während andere Gutachten, die jeweils eine andere Ansicht vertreten, vielleicht gar nicht gehört werden. Man spricht bei jedem Urteil von einer Individualentscheidung – getroffen mit Menschen, die nur nach bestem Wissen und Gewissen anhand der bewiesenen Fakten entscheiden können.
Damit kann also letztlich jeder Rechtsstreit zu einer echten Kostenfalle werden. Versicherer leben davon, dass Kunden in ihre Versicherung einzahlen und diese eben nur im Notfall benötigen – im Idealfall niemals. Kommt es dann aber nach Jahren der Versicherungszugehörigkeit aber doch mal zu einem Schadensfall, hat der Kunde bereits einige Jahre in die Versicherung eingezahlt und die Kosten können zumindest teilweise darüber wieder aufgefangen werden.
Wenn allerdings alle Kunden erst eine Versicherung abschließen, wenn wirklich ein Klageverfahren vor der Tür steht, würde das in vielen Fällen sehr hohe Kosten bedeuten, ohne das der Kunde vorher bereits einige Jahre seine Beiträge entrichtet hätte. Unter dem Strich wäre das ein erhebliches Verlustgeschäft und ein Versicherer, der das anbietet, könnte sich kaum dauerhaft auf dem Markt halten.
Das Angebot der ARAG – so kann der Verkehrsrechtsschutz rückwirkend funktionieren
Verkehrsrechtsschutz Sofort heißt die Versicherungslösung der ARAG, die es dir ermöglicht dich auch dann noch abzusichern, wenn „der Ärger schon da ist“, wie die ARAG selbst es ausdrückt. Dabei gibt es keine Wartezeit und die Absicherung greift ab der ersten Sekunde – allerdings nur dann, wenn der Versicherer grünes Licht gibt. Denn jeder Fall wird individuell geprüft, ob eine sofortige Absicherung möglich ist oder nicht.
In diesen Fällen greift der rückwirkende Verkehrsrechtsschutz
Der Rückwirkende Verkehrsrechtsschutz Sofort der ARAG sichert einen Schadensfall, der bereits vor Abschluss des Vertrags eingetreten ist ab. Ordnungswidrigkeiten sind hier beispielsweise inbegriffen. Wenn du etwa zu schnell gefahren bist und jetzt einen Bußgeldbescheid und ein Fahrverbot bekommen hast. Oder du bist über eine rote Ampel gefahren und die Ampel soll bereits länger als eine Sekunde auf Rot gestanden haben.
Auch in diesem Fall wäre die Fahrerlaubnis für drei Monate weg. In diesen Fällen greift der Verkehrsrechtsschutz der ARAG ein – bis zu drei Monate rückwirkend.
In diesen Fällen trägt der rückwirkende Verkehrsrechtsschutz die Kosten nicht
Bevor du eine rückwirkende Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließt, solltest du allerdings auch wissen, was diese Absicherung nicht trägt. Wenn du beispielsweise nach einem Unfall von der gegnerischen Partei und deren Versicherung Schadensersatz einklagen möchtest. Weitere Fälle, in denen es auch bei der ARAG keine rückwirkenden Leistungen im Verkehrsrechtsschutz gibt, sind etwa die Folgenden:
- Die wird nach einem Verkehrsunfall Fahrerflucht vorgeworfen.
- Es wird Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung nach einem Autounfall gegen dich erhoben.
- Du hast ein Auto gekauft oder dein Auto in die Reparatur gegeben und es kommt im Nachgang zu Streitigkeiten.
- Dir soll dein Führerschein komplett entzogen werden und du streitest darüber mit den Verwaltungsbehörden oder bist bereits vor Gericht.
Generell gilt, dass der rückwirkende Verkehrsrechtsschutz der ARAG nur abgeschlossen werden kann, wenn noch kein Anwalt über eine erste Beratung hinaus seine Tätigkeit aufgenommen hat. Außerdem darf es noch kein Mahnverfahren und keine Klage vor Gericht gegen Sie geben.
Diese Nachteile bringt der rückwirkende Verkehrsrechtsschutz mit sich
Wie bereits erläutert, ist eine rückwirkende Rechtsschutzversicherung für einen Versicherer immer ein erhebliches Risiko. Da ist es nur logisch, dass für einen rückwirkenden Verkehrsrechtsschutz diverse Leistungsausschlüsse festgelegt werden.
Doch neben diesen Leistungsausschlüssen bringt der rückwirkende Rechtsschutz noch andere Nachteile mit sich. Von den Leistungen her, die in dieser Absicherung für in der Zukunft entstehende Schadensfälle getragen werden, handelt es sich dabei um eine solide Absicherung. Die im Vergleich zu anderen Versicherungen dieser Art aber deutlich teurer daherkommt.
Außerdem bist du für mindestens drei Jahre zu dem im Vergleich recht teuren Preis an diesen Versicherer gebunden. Wenn du tatsächlich einen Fall hast, in dem der rückwirkende Schutz greift, kann sich das trotzdem lohnen – schließlich kann ein Prozess oder ein Rechtsstreit generell dich schnell mehrere Tausend Euro kosten. Da ist die preisliche Differenz zwischen dem rückwirkenden Versicherungsschutz und der klassischen Rechtsschutzversicherung das kleinere Übel.
Fazit: Man kann den Verkehrsrechtsschutz rückwirkend abschließen – aber am besten sorgt man schon früher vor
Der Verkehrsrechtsschutz ist eine der wenigen Rechtsschutzversicherungen, die du auch für Schadensfälle abschließen kannst, die in der Vergangenheit liegen. Allerdings sind davon eigentlich nur Schadensfälle in Form von Ordnungswidrigkeiten betroffen. Eine überfahrene rote Ampel oder zu schnelles Fahren sind hier die Hauptgründe, aus denen ein rückwirkender Verkehrsrechtsschutz abgeschlossen werden kann.
Das kann Sinn machen – vor allem, wenn du weißt, dass du auf jeden Fall gegen den Bußgeldbescheid und das damit vielleicht verbundene kurzzeitige Fahrverbot vorgehen möchtest. Denn das kann schnell vergleichsweise teuer werden. Nicht selten behält dabei das Straßenverkehrsamt bzw. die Ordnungsbehörde die Oberhand.
Fakt ist allerdings auch, dass der rückwirkende Versicherungsschutz bei den meisten Fällen, für die eine Verkehrsrechtsschutzversicherung eigentlich da ist, eben nicht greift. Dafür ist sie aber deutlich teurer als die meisten Versicherungslösungen am Markt, die mit Wartezeiten zwischen 3 und 6 Monaten aufwarten.
Von daher empfiehlt es sich letztlich eher schon frühzeitig einen Verkehrsrechtsschutz abzuschließen, der nicht nur alles leistet, was du für dein Sicherheitsempfinden benötigst, sondern dazu auch noch deutlich günstiger ist.
Wir stehen dir beratend zur Seite!
Unabhängig davon, ob du gerade auf der Suche nach einem rückwirkenden Verkehrsrechtsschutz bist oder ob du dich einfach effektiv und so umfassend wie möglich für die Zukunft absichern möchtest – wir helfen dir dabei genau den Versicherungsschutz zu finden, der jetzt und in diesem Augenblick zu dir und deinen Bedürfnissen passt. Dabei steht dir dein freier Versicherungsmakler Rico Schmidt mit Rat und Tat zur Seite. Vereinbare doch am besten jetzt gleich einen Beratungstermin – persönlich vor Ort oder einfach im Rahmen einer zwanglosen Beratung im WhatsApp Video-Call.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Wie wichtig ist der Verkehrsrechtsschutz?
Für Teilnehmer am Straßenverkehr gehört der Verkehrsrechtsschutz zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Denn gerade im Straßenverkehr kann es schnell zu einem Unfall oder einem Fehlverhalten deinerseits in Form einer Ordnungswidrigkeit kommen. Bei einem Unfall spielt es keine Rolle, ob du als Mitfahrer/in in einem Bus oder Taxi, als Fußgänger/in oder als Fahrer/in in den Unfall involviert bist. Wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, steht dir deine Verkehrsrechtsschutzversicherung bei – vorausgesetzt die Wartezeiten sind erfüllt.
Wann macht ein Verkehrsrechtsschutz rückwirkend Sinn?
Ein rückwirkender Verkehrsrechtsschutz macht für dich nur dann Sinn, wenn du noch keine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen hast und du vor kurzem ein Schadensereignis verursacht hast, dass vom Leistungsumfang der rückwirkenden Verkehrsrechtsschutzversicherung umfasst ist.
Aus diesem Grund solltest du dich vor Abschluss einer solchen rückwirkenden Absicherung genau informieren, ob dein Problemfall hier wirklich abgedeckt ist.
Wer ist im Verkehrsrechtsschutz abgesichert?
Das kommt ein Stück weit auf die Police an. In der Regel der Versicherungsnehmer und seine Familie. Bis wann Kinder abgesichert sind, kann von Versicherer zu Versicherer etwas variieren. Wenn dieser Punkt für dich besonders relevant ist, ist ein konkreter Vergleich unter den Anbietern besonders wichtig. Gern hilft dir dein freier Versicherungsmakler Rico Schmidt dabei, genau die Absicherung zu finden die zu dir und deiner Familie passt.
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