Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen: Geht das?

Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen: Geht das?

Lässt sich eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen? Wenn Du Dir diese Frage stellst, ist der Rechtsfall meist schon eingetreten und eine gerichtliche Auseinandersetzung steht bevor. Ein Rechtsschutz ist eine wichtige Versicherung, um sich für den Ernstfall zu schützen. Denn sie hilft Dir dabei, Dein Recht geltend zu machen. Nachfolgend klären wir, ob Du eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen kannst und geschützt bist, wenn der Versicherungsfall bereits eingetreten ist.

Kann man eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen?

Eine Rechtsschutzversicherung leistet in der Regel für alle versicherten Rechtsstreitigkeiten, die nach Vertragsabschluss und der tariflich vereinbarten Wartezeit eintreten. Allerdings gibt es Anbieter auf dem Markt, bei denen sich die Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen lässt. Das bedeutet, es sind Versicherungsfälle abgedeckt, die noch vor Vertragsabschluss entstanden sind. Ein Beispiel:

  • Ein Kunde wird nach 20 Jahren Unternehmenszugehörigkeit aus betriebsbedingten Gründen gekündigt. Er möchte eine Abfindung erwirken und dafür einen Anwalt beauftragen. Schließt er die Berufsrechtsschutzversicherung erst nach der Kündigung ab, liegt der Versicherungsfall vor Vertragsbeginn.

Die meisten Rechtsschutzversicherungen leisten in diesem Fall nicht. Denn der Schutz greift frühestens nach Abschluss des Vertrages, meist nach Ablauf der vorgesehenen Wartezeit. Eine Rechtsschutzversicherung, die sich rückwirkend abschließen lässt, deckt den Versicherungsfall ab. Denn sie kommt für Schäden auf, die noch vor Vertragsabschluss eingetreten sind.

Kann man eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen?

 

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Welche Rechtsschutzversicherung übernimmt rückwirkend?

Es gibt nur wenige Anbieter auf dem Markt, die eine rückwirkende Rechtsschutzversicherung anbieten. Wichtig ist zu berücksichtigen, dass diese für zuvor eingetretene Versicherungsfälle keine uneingeschränkten Leistungen vorsehen. Der Versicherungsschutz ist für bereits eingetretene Rechtsfälle deutlich begrenzt.

Die ARAG bietet eine Rechtsschutzversicherung mit Soforthilfe. Zurückliegende Fälle sind versichert, solange noch kein Anwalt beauftragt wurde. Die Leistung umfasst eine einmalige anwaltliche Beratung und außergerichtliche Vertretung bis 500 Euro (Tarif Komfort) oder 1.000 Euro (Tarif Premium).

Die Mindestvertragslaufzeit für den Sofort-Rechtsschutz beträgt drei Jahre. Grundsätzlich sind die Leistungen für künftige Rechtsstreitigkeiten nahezu identisch mit der klassischen Absicherung. Zu beachten ist allerdings, dass eine rückwirkende Rechtsschutzversicherung teurer ist als eine Standard-Absicherung mit Wartezeiten.

ARAG Sofort-Rechtsschutz mit rückwirkender Leistung

  • Versicherungsschutz für bereits eingetretene Rechtsfälle
  • Einmalige Beratung und außergerichtliche Einigung bis 500 Euro (Komfort) beziehungsweise 1.000 Euro (Premium)
  • Drei Jahre Mindestvertragslaufzeit
  • Monatsbeitrag Singletarif mit 250 Euro Selbstbehalt: 44,91 (Komfort) / 53,92 Euro (Premium)

Wir prüfen gerne für Dich, ob diese Rechtsschutzversicherung in Deinem Fall ratsam ist oder ob ein klassischer Tarif infrage kommt.

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Ist eine rückwirkende Rechtsschutzversicherung sinnvoll?

Eine Rechtsschutzversicherung, die sich rückwirkend abschließen lässt, ist sinnvoll, wenn ein Rechtsfall bereits eingetreten und mit hohen Kosten zu rechnen ist. Mit dem Versicherungsschutz lassen sich die anfallenden Aufwendungen reduzieren und anwaltlicher Beistand bezahlen. Denn der Rechtsschutz hilft Dir dabei, Dein Recht durchzusetzen. Außerdem sind auch zukünftige Rechtsfälle versichert und Du hast in der Zukunft einen uneingeschränkten Versicherungsschutz.

Zu beachten ist allerdings, dass ein rückwirkender Rechtsschutz auch mit Nachteilen verbunden ist. So gibt es kaum Anbieter auf dem Markt, wodurch ein umfangreicher und bedarfsgerechter Vergleich nicht möglich ist. Du kannst keinen Vertrag wählen, der zu Deinem individuellen Bedarf passt. Sondern musst auf die wenigen Dir zur Verfügung stehenden Tarife zurückgreifen.

Außerdem ist ein Rechtsschutz mit rückwirkenden Leistungen immer teurer als die klassische Absicherung. Hinzu kommt, dass der Versicherungsschutz deutlich eingeschränkt ist. Am Beispiel der ARAG werden 500 Euro beziehungsweise 1.000 Euro für eine einmalige Beratung und außergerichtliche Einigung bezahlt. Diese Erstattung reicht unter Umständen nicht aus. Zudem gilt eine lange Mindestvertragslaufzeit, während der die Versicherung nicht kündbar ist, um den Anbieter zu wechseln.

Warum gibt es keine Rechtsschutzversicherung mit rückwirkendem Schutz?

Eine rückwirkende Leistungspflicht bringt für die Versicherungsgesellschaften enorme Risiken. Denn es ist davon auszugehen, dass viele Versicherte den Vertrag abschließen, wenn bereits ein Rechtsfall entsteht. Ohne Vorkenntnisse könnte die Gesellschaft in ein Verfahren verwickelt werden, das unter Umständen hohe Kosten mit sich bringt. Und dies, ohne dass der Versicherte bereits Beiträge entrichtet hat. Der Versicherer müsste also in Vorleistung treten.

Je mehr Versicherungsnehmer von einem solchen Modell Gebrauch machen würden, desto stärker würde der Versicherer finanziell belastet werden. Die gesamte Beitragskalkulation könnte in Schieflage geraten und die Gesellschaft bei vielen derartigen Fällen irgendwann nicht mehr zur Leistung in der Lage sein.

Um eine solche Versicherung anbieten zu können, muss ein Rechtsschutzversicherer sehr hohe Kosten kalkulieren. Das bedeutet für die Versicherten gleichermaßen hohe Beiträge, die für viele nicht mehr bezahlbar wären. Es könnten sich also viele Menschen keine Rechtsschutzversicherung mehr leisten. Dies würde auch dazu führen, dass eine entsprechende Absicherung für Dich als Versicherungsnehmer bei kleineren Streitigkeiten kaum noch profitabel wäre. Denn die Beiträge sind so teuer, dass Du kleinere Auseinandersetzungen aus eigener Tasche bezahlen könntest, da die Prämien den Streitwert übersteigen. Die Rechtsschutzversicherung allgemein mit rückwirkenden Leistungen anzubieten macht somit keinen Sinn und wäre nicht nur für Versicherungsgesellschaften, sondern auch für Versicherungsnehmer zum Nachteil.

Wann ist es ratsam, eine klassische Rechtsschutzversicherung abzuschließen?

Der Rechtsschutz mit rückwirkender Leistung ist nur sinnvoll, wenn sich die Erstattung in deinem Fall lohnt. Und vor allem, wenn überhaupt ein Rechtsfall in der Vergangenheit vorliegt. Möchtest Du eine Rechtsschutzversicherung für zukünftige Rechtsstreitigkeiten abschließen, raten wir Dir dazu, einen klassischen Tarif zu wählen. Dies hat mehrere Vorteile:

  • Du kannst die Anbieter auf dem Markt vergleichen, um die beste Absicherung zu finden
  • Der Vertrag ist im Regelfall günstiger
  • Die Vertragslaufzeiten sind kürzer

Unsere Empfehlung: Vermeide es, eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen zu müssen. Schütze Dich stattdessen bereits frühzeitig vor möglichen Rechtsstreitigkeiten. Schließe Deinen Rechtsschutz ab, auch wenn sich noch kein Rechtsfall abzeichnet. Dann kannst Du den für dich besten Anbieter und Tarif finden. Wir helfen Dir dabei.

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Ab wann greift eine klassische Rechtsschutzversicherung?

Die Rechtsschutzversicherung greift frühestens nach Vertragsbeginn, spätestens nach Ablauf der Wartezeit. Dabei handelt es sich um einen im Vertrag definierten Zeitraum, während dem noch kein Versicherungsschutz besteht.

Es gibt Anbieter auf dem Markt, die auf eine Wartezeit verzichten. Ebenso entfällt die Karenzzeit meist, wenn es sich um einen Versichererwechsel handelt. Warst Du davor bei einem anderen Anbieter versichert und wechselst den Tarif oder zu einer neuen Gesellschaft, entfällt die tarifliche Wartezeit. Allerdings nur für Leistungen, die bereits in der Vorversicherung abgedeckt waren.

  • Hinweis: Bei einigen Tarifen entfallen die Wartezeiten für bestimmte Teilbereiche. Zum Beispiel für eine vorsorgliche Beratung durch einen Anwalt oder die telefonische Rechtsberatung. Auch Fälle im Bereich Verkehrsrechtsschutz sind häufig von der Wartezeit ausgenommen. Diese Leistungen lassen sich in Anspruch nehmen, auch wenn die vertragliche Wartezeit noch läuft.

Wie lange sind die Wartezeiten bei einem Rechtsschutz?

Die Dauer der Wartezeit unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer. Während manche Anbieter nur zwei bis drei Monate vorsehen, ist bei anderen Gesellschaften eine Karenzzeit von bis zu sechs Monaten üblich. Hierbei ist es sinnvoll, die Angebote genau zu vergleichen.

Die Wartezeiten solltest Du also vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung bedenken. Fürchtest Du, dass sich in naher Zukunft ein Rechtsstreit anbahnt, empfehlen wir Dir, einen Tarif mit kürzeren Karenzzeiten zu wählen.

Übrigens kannst du einen Rechtsschutz jederzeit abschließen. Auch wenn Du Dich derzeit in einem Rechtsstreit befindest. Bedenke aber, dass für die laufende Auseinandersetzung kein Versicherungsschutz besteht.

Fazit: Vermeide es, eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen zu müssen

Eine klassische Rechtsschutzversicherung kannst Du bereits für einen geringen Monatsbeitrag abschließen. Du genießt je nach gewähltem Tarif einen umfangreichen Schutz für alle für Dich relevanten Bereiche in Deinem Leben. Darüber hinaus hast Du die Möglichkeit, verschiedene Anbieter zu vergleichen, um den besten Tarif für Deinen individuellen Bedarf zu finden. Doch nur, wenn Du Dich frühzeitig um die Absicherung kümmerst. Und nicht erst, wenn es zu spät ist.

Grundsätzlich kannst Du eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen. Allerdings mit hohen Kosten, Einschränkungen und einer langen Vertragslaufzeit. Daher raten wir Dir, Dich frühzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen und einen Rechtsschutz abzuschließen, bevor es zu spät ist. Gerne beantworten wir alle Deine Fragen und unterstützen Dich dabei, den passenden Anbieter und Tarif zu finden. Vereinbare jetzt hier einen Termin mit uns. Oder nutze den kostenlosen Vergleichsrechner, um die passende Absicherung für Dich zu finden.

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