Rechtsschutzversicherung Familienrecht
FAMILIENRECHT UND RECHTSSCHUTZ
Auch im Familienrecht kann die Rechtsschutzversicherung hilfreich sein und die Verbraucher benötigen oft rechtlichen Beistand, wen es um den Unterhalt für ein Kind geht oder auch um Ehestreitigkeiten. Nicht selten kann dies schließlich einige tausend Euro kosten. Wenn überhaupt dann leisten viele Rechtsschutzversicherungen nur eingeschränkt für das Kostenrisiko Familienrecht. Dies bedeutet, dass aus den Tarifen nur sehr geringe Leistungen erhalten werden. Dennoch stehen Möglichkeiten zur Verfügung, dass man sich im Rahmen von dem Familienrecht über die Rechtsschutzversicherung absichert. Alle Verbraucher sollten zunächst beachten, dass für sehr hohe Kostenrisiken keine Rechtsschutzversicherung aufkommen kann. Bei der Rechtsschutzversicherung würden die Prämien sonst auch in das Unermessliche steigen und der Schutz wäre dann für die Allerwenigsten noch leistbar. Bei den Rechtsschutzversicherungen werden aus diesem Grund auch manche Leistungsausschlüsse vorgenommen und auch im Familienrecht gehört dies dazu. Aus dem Familienrecht werden deshalb nicht Leistungen aus den außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten gefunden. Manche Anbieter erbringen allerdings Leistungen in dem Beratungsrechtsschutz.
WAS IST BEI DER RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG FAMILIENRECHT ZU BEACHTEN?
Alle Verbraucher sollten bedenken, dass es bei jeweiligen Tarifen auch bei familienrechtlichen Fällen ein verschiedenes Leistungsniveau gibt. Viel der Tarife, welche im Familienrecht leisten, werden auf den Beratungsschutz beschränkt. Am Markt gibt es fast keine gerichtlichen oder außergerichtlichen Kostenerstattungen. Mit dem Beratungsrechtsschutz wird den Verbrauchern ermöglicht, dass beim Anwalt eine einmalige rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden kann. Wichtig ist beim Abschluss, dass es keine Leistungsobergrenze für die Beratung bei dem Tarif gibt. Es gibt Anbieter, welche bis maximal 250 Euro bezahlten, damit Kosten gespart werden. Manche Tarife können über die einmalige Beratung hinaus auch bei der außergerichtlichen Leistung von dem Rechtsanwalt leisten. Dies ist dann wichtig, wenn die Verbraucher zu der Beratung zum Beispiel noch die rechtliche Überprüfung ausführen lassen. Oftmals liegt hier dann die Leistungsobergrenze jedoch bei 250 Euro. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung leisten nur sehr wenige Rechtsschutzversicherungen. Über einen Rechtsschutztarif gibt es keinen Schutz mehr, wenn bereits im Familienrecht ein aktueller Fall eingetreten ist und damit die Rechtsänderung eingetreten ist. Für die bereits eingetretenen Risiken leisten die Versicherungen niemals. Die Verbraucher sollten immer weitsichtig handeln und über den passenden Schutz nachdenken. Für den Beratungsschutz in dem Familienrecht gilt zumindest keine Wartezeit. Die Versicherten genießen daher direkt nach dem Abschluss auch den Schutz. Die außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsangelegenheiten sind hier die einzige Ausnahme. Oft gibt es hier Wartezeiten von 1 bis 3 Jahren bei den Tarifen.
WICHTIGE INFORMATIONEN ZU DEM FAMILIENRECHT
Von Familien oder auch von einzelnen Versicherungsnehmern kann die Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Es wird dann von der Familien-Rechtsschutzversicherung gesprochen. Das Familienrecht allerdings ist von dem Familienrechtsschutz klar abzugrenzen. Von einem Anwalt werden meist nur die Beratungskosten bei der Rechtsschutzversicherung übernommen, wenn es sich um familienrechtliche Fragestellungen handelt. Meist sind die gerichtlichen Auseinandersetzungen somit bei der Kostenübernahme nicht vorhanden. Nur für eine Erstberatung durch den Anwalt leistet die normale Rechtsschutzversicherung in der Regel bei Erbrecht und Familienrecht. Werden noch weitere Leistungen gewünscht, dann müssen auch die entsprechenden Bausteine vereinbart werden. Tarife für Erbe, Streit um den Unterhalt und bei Scheidung bieten nur wenige Anbieter Tarife. Bei dem Rechtsstreit springt die Rechtsschutzversicherung für die anfallenden Prozess- und Anwaltskosten ein und dabei spielt es keine Rolle, ob ein Prozess gewonnen oder verloren wurde. Für verschiedene Gebiete kann der Rechtsschutz vereinbart werden und so beispielsweise Verkehrsrechtsschutz, Berufsrechtsschutz oder Privatrechtsschutz. Alleine im Jahr 2013 sind jedoch knapp 170.000 Ehen geschieden worden und deshalb wird oft auch die Abdeckung bei dem Bereich Familienrecht gewünscht. Nicht jeder Verlauf der Ehe endet dann harmonisch. Bei dem Familienrecht gibt es jedoch nur wenige Versicherer, welche hier die Rechtsschutzversicherung anbieten. Die Rechtsschutzversicherungen können bei manchen Basistarifen auch bei Streitigkeiten leisten, welche sich um das Familienrecht handeln. Sehr oft wird nur eine Erstberatung erstattet und die Leistungen sind eingeschränkt. Ausgeschlossen ist dann die Übernahme von den weiteren Kosten. Es gibt einen einfachen Grund, warum viele Anbieter nicht bei Streitigkeiten rund um Unterhalt oder Scheidung zahlen. Es gibt ein vergleichbar hohes Risiko, dass der Versicherungsfall eintritt. Ein Unterhalt- oder Scheidungsprozess kann sich lange Zeit hinziehen und somit können hohe Kosten der Versicherungsgesellschaft entstehen. Für die Interessierten sind die wenigen Angebote somit auch oft teuer. Schließt eine Rechtsschutzversicherung auch das Familienrecht mit ein, dann wird der Tarif in der Regel nicht als Einzelpolice vereinbart. Erforderlich ist meist die Kombination mit einer Privatrechtsschutzversicherung. Bei Scheidung gelten zudem dann auch lange Wartezeiten und dies zum Beispiel von drei Jahren. Wenn es in der Zeit zu dem Scheidungsprozess kommt, dann werden die Scheidungskosten von den Versicherten selbst getragen. Die Erstattung kann bei vielen Versicherungen auch an eine Obergrenze gebunden sein und alle weiteren Kosten müssen dann aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Nachdem die Rechtsschutzversicherungen der Vorsorge dienen, wird nicht geleistet, wenn sich ein Rechtsstreit bereits anbahnt oder schon eingetreten ist.