Rechtsschutzversicherung Arbeitsrecht – sichere dich ab, bevor es Probleme gibt
Rechtsschutzversicherung Arbeitsrechts – sichere dich ab, bevor es Probleme gibt
Arbeitsrechtsschutz brauchst du nicht? Du verstehst dich gut mit deinem Arbeitgeber und hast bisher keine großen Probleme gehabt? Selbst in Pandemiezeiten konnte man sich immer aufeinander verlassen – oder durfte zumindest die eigenen Vorstellungen von notwendigem Gesundheitsschutz ausleben? Dann bist du eine echte Seltenheit, denn leider ist heute das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oftmals nicht mehr unbedingt von Vertrauen geprägt.
Selbst wenn es aber so sein sollte, besteht immer die Gefahr, dass ein Wechsel in der Führungsetage oder ein Einbruch am Markt auch zu einem Wandel in der Mentalität der Betriebsführung führt. Das heißt, zu Problemen mit dem Arbeitgeber kann es heute immer kommen. Wenn beispielsweise behauptet wird, du wärst mehrfach zu spät zur Arbeit gekommen, obwohl du dir keiner Schuld bewusst bist. Oder dass du im Homeoffice Arbeitszeitbetrug begangen hättest, indem du mehr Zeit mit der Hilfe im Haushalt verbracht hättest als an deinem Arbeitscomputer.
Es kann eine Vielzahl von Situationen geben, in denen eine gute Arbeitsrechtsschutzversicherung Gold wert sein kann. Du bist dir nicht ganz sicher, worauf es bei einer guten Versicherung in Sachen Arbeitsrecht wirklich ankommt? Im folgenden Artikel zeigen wir dir, was eine gute Versicherung in diesem Segment ausmacht und welche Leistungen dich hier erwarten. Daneben steht dir dein freier Versicherungsmakler Rico Schmidt natürlich gern im persönlichen Gespräch, per Whats App oder via E-Mail beratend zur Seite.
Darum geht es:
- Arbeitsrechtsschutz ist ein kompliziertes Rechtsgebiet – anwaltliche Hilfe ist da überlebenswichtig. Leide gestaltet sich in diesem Rechtsgebiet die Kostenfrage nicht so eindeutig wie in den meisten anderen Rechtsgebieten.
- Es gibt auch Fälle, in denen die Arbeitsrechtsschutzversicherung nicht greift
- Wir zeigen dir acht Dinge, auf die du bei der Auswahl der richtigen Police unbedingt achten solltest
Was genau ist die Rechtsschutzversicherung Arbeitsrecht eigentlich?
Der Arbeitsrechtsschutz schließt so ziemlich alle Rechtsgebiete ein, die das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber berühren können. Arbeitsrecht und das BGB sind hier in der Hauptsache involviert. In den meisten Fällen geht es um die Höhe des Gehalts oder um eine Kündigung.
Leider kommen Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber in diesem Bereich besonders häufig vor. Das Statistische Bundesamt hat an dieser Stelle mal genauer hingeschaut und eine Statistik zu entsprechenden gerichtlichen Streitigkeiten aufgestellt. Allein im 2019 wurden an deutschen Arbeitsgerichten rund 320.000 Klagen erledigt – ein deutlicher Beleg für die Schwierigkeiten, die das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gern mal belasten können.
Bedenkt man, dass gar nicht jede rechtswidrige Abmahnung oder jede rechtsverletzende Kündigung auch wirklich vor einem Gericht landet, muss man davon ausgehen, dass die Dunkelziffer hier weitaus höher liegt. Doch für einen Besuch beim Anwalt muss es noch nicht einmal bis zur Kündigung gekommen sein. Auch ein Ausbleiben des Arbeitslohns kann zu einem echten Problem werden.
Unabhängig davon, wie sich deine rechtlichen Probleme mit deinem Arbeitgeber darstellen – die Lösung kann hier nur eine gute Arbeitsrechtsschutzversicherung sein. Denn die Kosten eines Rechtsstreits zu tragen ist ein Risiko, das sich viele Arbeitnehmer heute schon gar nicht mehr leisten können. Zumal die Kostenregelung hier nicht besonders arbeitnehmerfreundlich ist – ein Schelm, wer dabei an Kungelei und Lobbyarbeit vonseiten der großen Arbeitgeberverbände denkt.
Abgrenzung zwischen Arbeitsrechtsschutz und Berufsrechtsschutz
Du findest beide Begriffe oft direkt nebeneinander. Mancher Autor verwendet sie sogar als Synonym für das jeweils andere. Trotz dieser sprachlichen Verwendung in manchen Ratgebern und Berichten besteht ein kleiner, aber feiner Unterschied zwischen dem Arbeitsrechtsschutz und dem Berufsrechtsschutz.
Der Arbeitsrechtsschutz bezieht sich auf jede Art von Problemfeld, das zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber entstehen kann. Der Berufsrechtsschutz hingegen ist da deutlich weiter gefasst. Tatsächlich schließt der Berufsrechtsschutz den Arbeitsrechtsschutz ein – andersherum allerdings nicht. Denn während der Arbeitsrechtsschutz sich nur auf klassische Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte) bezieht, schützt die Berufsrechtsschutzversicherung auch andere Gruppen wie beispielsweise:
- Ärzte
- Apotheker
- Anwälte
- Beamte
- Soldaten
So wird hier beispielsweise auch Disziplinarrechtsschutz und der Standesrechtsschutz angeboten. Dazu kann es bei Berufsrechtsschutzstreitigkeiten auch zu einer Zuständigkeit der Sozialgerichte kommen – der Arbeitsrechtsschutz bezieht sich hingegen lediglich auf Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Bei der Auswahl der richtigen Versicherung ist es allerdings am Ende eher unwichtig, wie diese benannt wird. Denn mancher Versicherer bietet eine Berufsrechtsschutzversicherung an und hat am Ende tatsächlich inhaltlich nur eine Arbeitsrechtsschutzversicherung im Angebot. Das zeigt sich zumeist auch an den Kosten, denn die Berufsrechtsschutzversicherung ist in den Versicherungsbeiträgen oft teurer als die klassische Arbeitsrechtsschutzversicherung.
Wenn du dir unsicher bist, ob ein Versicherungsangebot deinen Ansprüchen und Bedürfnissen entspricht, steht dir dein freier Versicherungsmakler Rico Schmidt natürlich gern beratend zur Seite und hilft dir, die Policen zu finden, bei denen du wirklich bekommst, was du benötigst.
Diese Leistungen schließt der Arbeitsrechtsschutz ein
Im Bereich des Arbeitsrechtsschutzes gibt es eine ganze Reihe Situationen, in denen dein Versicherer dir zur Seite stehen kann. Dabei gilt es zu beachten, dass sich eine Arbeitsrechtsschutzversicherung in vielen Fällen nur als ein Baustein einer umfangreicheren Rechtsschutzversicherung abschließen lässt. Zumeist ist hier zumindest der Privatrechtsschutz noch enthalten.
Zu den wichtigsten Punkten, die über eine Arbeitsrechtsschutzversicherung abgesichert sind, zählen hier:
- Abmahnungen
- Kündigung
- Abfindung
- Ausbleibende Gehälter sowie nicht gezahltes Weihnachts- oder Urlaubsgeld
- Die fehlerhafte oder ganz ausbleibende Vergütung von Überstunden
- Streitigkeiten bezüglich eines Arbeitszeugnisses
- Der Jugendschutz
- Mutterschutzangelegenheiten
Diese Liste ist natürlich nicht abschließend – sie zeigt aber deutlich, wie vielfältig und unterschiedlich die Probleme zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sein können. Deine Arbeitsrechtsschutzversicherung trägt dabei für dich die folgenden Kosten:
- Deine eigenen Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
- Anfallende Kosten für das Gericht und den Gerichtsvollzieher
- Kosten in Form von Auslagen im Rahmen der Zeugenbefragung
- Gutachterkosten
- Kosten für ein Schlichtungsverfahren
- Im Fall einer Niederlage auch die Kosten der Gegenseite
Einige wenige Arbeitsrechtsschutzversicherungen bieten auch die Kostenübernahme für eine Mediation.
Lohnt sich eine Mediation im Arbeitsrecht?
Oftmals meint man, eine Mediation wäre im Arbeitsrecht nicht erfolgversprechend. Begründet wird diese Ansicht zumeist mit dem Argument, dass eine Mediation eine Diskussion auf Augenhöhe darstellen soll, bei der es keinen Gewinner und Verlierer gibt. In einem klassischen Arbeitsverhältnis gibt es aber keine echte Augenhöhe, sondern eben das Ober-Unterordnungs-Verhältnis, dass die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer charakterisiert.
Das kann man so allerdings nicht stehen lassen. Denn auch wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber für eine Mediation auf Augenhöhe begeben müssen, ist sie doch eine gute Möglichkeit, beiden die Chance zu geben, das Gesicht zu wahren. Eine Niederlage in einem arbeitsrechtlichen Verfahren kann die weitere Zusammenarbeit erheblich erschweren. Wenn beide Seiten bereits sind, eine selbstbestimmte und faire Lösung des vorhandenen Konflikts zu suchen, kann eine Mediation die Tür für eine weitere dauerhafte Zusammenarbeit weit öffnen.
In diesen Fällen greift der Arbeitsrechtsschutz meistens nicht
Es gibt eine ganze Reihe von Situationen, in denen der Arbeitsrechtsschutz nicht greift. Hier stellen sich die verschiedenen Versicherer teilweise auch höchst unterschiedlich auf. Wichtig ist es daher schon beim Abschluss des Versicherungsvertrages einen Blick ins Kleingedruckte zu werfen – oder einen Partner an deiner Seite zu haben, der dich unbeeinflusst und frei beraten kann und dir zeigt, welche Angebote an welchen Stellen ihre Tücken haben.
Wir haben hier einmal einige der wichtigsten Punkte zusammengetragen, in denen es zu Schwierigkeiten mit einer Kostenzusage der Versicherer kommen kann. Für einige dieser Punkte gibt es einfache Lösungen – andere lassen sich nicht so leicht aus der Welt räumen.
Eine Klage hat keine Aussicht auf Erfolg
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt nur dann die Kosten für ein Verfahren, wenn auch die Aussicht besteht, dass der Prozess gewonnen werden kann. Andernfalls kann der Versicherer sich weigern, die Kostendeckungszusage zu erteilen. Das kommt in der täglichen Praxis nur sehr selten vor, und wenn eine Versicherung sich so entscheidet, muss sie dieses Vorgehen gut begründen. Kommt es tatsächlich zu einer solchen Ablehnung, hast du drei Möglichkeiten. Du kannst:
- Einen Stichentscheid begehren,
- die Entscheidung in einem Schiedsverfahren anfechten
- oder dich an den Versicherungsombudsmann wenden.
Eine rein allgemeine Beratung
Damit die Arbeitsrechtsschutzversicherung zahlt, muss ein Versicherungsfall eingetreten sein. Das bedeutet, dass du zumindest offenkundig in deinen Rechten verletzt worden sein musst. Eine anwaltliche Beratung, in der du dir erklären lässt, ob die Handlung deines Arbeitgebers rechtmäßig ist oder nicht, fällt für viele Versicherer nicht unter diese Definition.
Ein Beispiel dazu: Dein Arbeitgeber teilt dir mit, dass in Bälde eine neue Niederlassung in einer anderen Stadt eröffnet werden soll. Er deutet an, dass er dich gern in die andere Niederlassung versetzen möchte. Du bist dir unsicher und sagst erst einmal nichts dazu. Später möchtest du dich anwaltlich beraten lassen, ob dein Arbeitgeber dich einfach versetzen darf oder ob du dich wehren kannst. Faktisch ist aber noch gar nichts passiert – es ist erst einmal nur ein Gedankenspiel deines Arbeitgebers. Hier hat keine Rechtsverletzung vorgelegen und es gibt keinen Versicherungsfall. Dennoch hast du Klärungsbedarf.
Für solche Situationen bieten manche Versicherer eine eigene telefonische Rechtsberatung an. Wenn du also zu den Menschen gehörst, die sich auch bei dann schon gern beraten lassen, wenn sich Probleme erst wie Wolkenberge drohend am Horizont auftürmen, ist eine Versicherung mit einer rechtlichen Telefonberatung für dich extrem wichtig.
Gleiches gilt übrigens, wenn ein Arbeitgeber eine Kündigung nur androht. Auch wenn das einen Bruch im Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer darstellt – es ist noch keine echte Rechtsverletzung und damit auch noch kein Versicherungsfall.
Der Klassiker – ein Aufhebungsvertrag
Wenn Versicherten ein Aufhebungsvertrag von ihrem Arbeitgeber vorgelegt wird, möchten diese den Vertrag nicht selten erst einmal gern anwaltlich prüfen lassen. Versicherer argumentieren an dieser Stelle damit, dass Vertragsrecht hier nicht abgesichert ist. Anders sieht es allerdings aus, wenn der Arbeitgeber dir gedroht hat, dich zu kündigen, wenn du den Vertrag nicht unterschreibst. Wenn dann noch nachgewiesen werden kann, dass die Kündigung rechtswidrig wäre, kann die Versicherung sich nicht mehr gegen die Übernahme der Kosten für die anwaltliche Beratung wehren.
Kündigung wegen einer Straftat
Grundsätzlich erfolgt keine Kostenübernahme, wenn du den Versicherungsfall vorsätzlich und rechtswidrig herbeigeführt hast. Hast du also deinen Arbeitgeber bestohlen und wurdest dabei erwischt, besteht kein Rechtsschutz. Anders kann es aussehen, wenn lediglich ein Verdacht besteht und dein Arbeitgeber keine Beweise hat – aber allein auf den Verdacht hin bereits eine Kündigung ausspricht. Hier kommt es letztlich tatsächlich auf den Versicherer und den Sachverhalt an.
Macht es Sinn, eine Arbeitsrechtsschutzversicherung abzuschließen?
Diese Frage lässt sich für einen Arbeitnehmer grundsätzlich mit ja beantworten. Dafür gibt es zwei Gründe.
- Selbst wenn du deinen Prozess vor dem Arbeitsgericht gewinnst, zahlt dein Arbeitgeber nicht die vollen Kosten des Verfahrens. In erster Instanz musst du deine eigenen Anwaltskosten auf jeden Fall selbst tragen. Selbst wenn du also recht bekommst und beispielsweise eine schöne Abfindung zugesprochen bekommst, wird diese zumindest zum Teil durch die Anwaltskosten wieder aufgefressen. Erreichst du „nur“, dass eine rechtswidrige Kündigung oder eine Abmahnung aus der Welt genommen wird, hast du noch nicht einmal einen direkten Gegenwert, aus dem du die Kosten begleichen könntest. Die Gefahr hier drauf zu zahlen, ist immer extrem hoch.
- Streitsituation im Arbeitsrecht kann es immer geben – und manchmal gibt es schneller Probleme, als man meinen mag. Bis zum letzten Drücker zu warten und dann eine Versicherung abzuschließen, wenn wirklich einmal Probleme auftauchen, funktioniert allerdings leider nicht. Denn so ziemlich alle Versicherer haben in ihren Arbeitsrechtsschutzverträgen eine Wartezeit von 3 Monaten verankert.
Nice to know
Übrigens: Die Kosten für eine Arbeitsrechtsschutzversicherung kannst du als Arbeitnehmer von der Steuer absetzen. Diese gelten als Werbungskosten, die in der Anlage N geltend gemacht werden können. Hast du eine Versicherungspolice mit einem Arbeitsrechtsschutz und einem privaten Rechtsschutz abgeschlossen, gilt hier meist eine Teilung von 60 zu 40 Prozent. 40 Prozent er Kosten entfallen dabei au die Arbeitsrechtsschutzversicherung. Das kannst du dir im Bedarfsfall allerdings auch von deiner Versicherung nachweisen lassen.
Acht Dinge, auf die du bei der Auswahl der richtigen Police achten solltest
Wie bei den meisten Rechtsschutzversicherungen gibt es auch im Bereich des Arbeitsrechtsschutzes das eine oder andere Schlupfloch für Versicherer, vor dem du dich in acht nehmen solltest. Wir zeigen dir hier, worauf du bei der Prüfung eines Angebots unbedingt achten solltest.
Die freie Anwaltswahl
Mancher Versicherer schreibt dir vor, dass du dich an bestimmte Vertragsanwälte zu wenden hast. Grundsätzlich empfehlen wir von solchen Policen die Finger zu lassen. Das Verhältnis zwischen einem Anwalt und seinem Mandanten muss auf Vertrauen basieren – die freie Wahl eines Anwalts deiner Wahl ist da ein wichtiger Punkt aus unserer Sicht.
Die Versicherungssumme
Keine Versicherung zahlt alle Kosten immer ungedeckelt. Damit die Kosten auch für die Versicherung nicht ins Unermessliche steigen, wird mit dem Versicherungsvertrag eine Versicherungssumme vereinbart. Diese stellt die Obergrenze der Summe dar, die deine Versicherung für dich tragen würde. Entsprechend hoch sollte sie sein. Tatsächlich gibt es Versicherer, die bei der Arbeitsrechtsversicherung auf eine Versicherungssumme verzichten und hier eine unbegrenzte Übernahme in Aussicht stellen.
Ost spürt man das allerdings auch an den Kosten der Versicherung. Gängige Versicherungssummen sind 350.000 Euro oder 500.000 Euro. Um auf der sicheren Seite zu sein, vor allem, wenn ein Verfahren in die nächste Instanz geht, solltest du auf eine Versicherungslösung mit einer Deckungssumme von 500.000 Euro setzen.
Die Selbstbeteiligung
Sie ist ein beliebtes Mittel, um die Versicherungsbeiträge möglichst niedrig zu halten. Versicherer bieten sie gerne direkt standardisiert an. Letztlich ist es ein Rechenspiel. Wenn du eine Eigenbeteiligung von 150,00 Euro vereinbarst, wird das deinen Beitrag nicht so stark reduzieren wie eine Selbstbeteiligung von 250,00 Euro. Wenn du allerdings in relativ kurzer Abfolge im Verlauf von einem Jahr zwei Versicherungsfälle hast, wird in beiden Fällen die Selbstbeteiligung fällig. Das kann unter Umständen dann doch recht teuer werden.
Ein Schadenfreiheitsbonus
Einen solchen bieten viele Versicherer an, wenn du über mehrere Jahre keinen Schaden gemeldet hast. In den meisten Fällen sinkt dann für den nächsten Schaden die Selbstbeteiligung. Wichtig ist allerdings auch der Vergleich, ob und wenn ja, wie weit die Selbstbeteiligung im Fall eines dann auftretenden Schadens wieder steigt. So kann es beispielsweise Fälle geben, in denen die Selbstbeteiligung nach einem Schaden deutlich über die ursprünglich vereinbarte Summe steigt – solche Policen sind wiederum sehr von Nachteil für den Verbraucher.
Die Telefonberatung
Sie kann tatsächlich Gold wert sein – zumindest immer dann, wenn es nur darum geht, eine rechtlich heikle Frage durch einen Fachmann klären zu lassen. Wichtig ist dabei, dass dir dein Versicherer die Möglichkeit einräumt, diese Telefonberatung unbegrenzt häufig und kostenlos in Anspruch zu nehmen. Im besten Fall bietet dir die Hotline deines Versicherers auch Antworten in angrenzenden Rechtsgebieten, die du eigentlich gar nicht abgesichert hast.
Kostenübernahme auch im vorgerichtlichen Verfahren
Wir hatten weiter oben ein paar Probleme in Fällen aufgeführt, in denen du eine anwaltliche Beratung im vorgerichtlichen Verfahren benötigst. Generell gibt es eine ganze Reihe von Versicherern, die auf dem Standpunkt stehen, dass ein Leistungsfall erst dann eintritt, wenn es wirklich zu einer Gerichtsverhandlung kommt.
Das geht aber an der Lebenswirklichkeit in den meisten Anwaltskanzleien weit vorbei. Denn hier wird zumeist erst einmal eine außergerichtliche Einigung mit dem Arbeitgeber angestrebt. Wenn die Rechtsschutzversicherung in einem solchen Fall allerdings die Kostenübernahme ablehnt, kann es dir passieren, dass du dich zwar ohne Gerichtsverfahren mit deinem Arbeitgeber einigen konntest – dass du aber dann auf den Anwaltskosten sitzen bleibst.
Aus diesem Grund empfehlen wir grundsätzlich Versicherer zu wählen, die auch im vorgerichtlichen Verfahren schon an deiner Seite sind und deine Kosten bereits hier übernehmen.
Die Wartezeit
Rechtsschutzversicherungen ohne eine Wartezeit gibt es kaum – und wenn, dann sind sie meist sehr teuer. Mit einer dreimonatigen Wartezeit musst du eigentlich immer rechnen. Es sei denn, du wechselst mit deiner Arbeitsrechtsschutzversicherung von einem Anbieter zu einem anderen. Wenn dieser Wechsel nahtlos ist, verzichten viele Anbieter auf eine Wartezeit.
Eine mögliche Kündigung durch den Versicherer
Auch das ist ein Punkt, zu dem du die wichtigsten Informationen nur im Kleingedruckten findest. Nicht wenige Versicherer lassen sich in ihren Verträgen das Recht einräumen, die Versicherung zu kündigen, wenn du innerhalb eines gewissen Zeitraums mehrere Versicherungsfälle hast. Bei vielen Versicherern kommt es schon bei zwei Versicherungsfällen in einem Jahr zu einer solchen Kündigung.
Ob der dir vorliegende Vertrag eine solche Klausel enthält, erkennst du an der Überschrift der jeweiligen Klauseln. Denn diese heißen in der Regel „Kündigung nach Versicherungsfall“. Bevor du einen Vertrag unterzeichnest, solltest du auf jeden Fall wissen, ob eine solche Klausel vorhanden ist und wenn ja, was diese festlegt.
Wir helfen dir bei der Suche nach der richtigen Versicherung
Du hast schon eine ziemlich genaue Vorstellung davon, wie deine Arbeitsrechtsschutzversicherung aussehen soll und möchtest dir jetzt den günstigsten Tarif zu deinen Anforderungen suchen? Dann wirf doch am besten direkt einen Blick in unseren Vergleichsrechner. Hier werden dir die günstigsten Versicherungslösungen schon nach wenigen Klicks angezeigt.
Wenn du noch weitere Beratung benötigst, steht dir dein freier Versicherungsmakler Rico Schmidt natürlich gern mit Rat und Tat zur Seite. Gemeinsam finden wir genau die Versicherungslösung, die zu dir und deinen Bedürfnissen passt. Vereinbare doch am besten gleich einen Termin für ein unverbindliches Beratungsgespräch.
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