PKV zu teuer – was kann ich tun?

PKV zu teuer – was kann ich tun?

Dass die PKV mit den Jahren zu teuer wird, ist keine Seltenheit. Denn regelmäßige Beitragserhöhungen sorgen dafür, dass die Prämie nach und nach steigt. Problematisch wird das allerdings dann, wenn die Beitragsanpassungen überdurchschnittlich häufig vorkommen. Und wenn die Versicherten ihre private Krankenversicherung nicht mehr bezahlen können. Aus diesem Grund zeigen wir Dir in unserem Ratgeber, was Du tun kannst, wenn Deine PKV zu teuer geworden ist.

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PKV zu teuer: Was kannst du jetzt tun?

Beitragsanpassungen sind für Privatversicherte immer ärgerlich. Wir haben aber eine gute Nachricht: Du bist den Prämienerhöhungen nicht schutzlos ausgeliefert. Als Versicherungsnehmer stehen Dir verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, wie Du Deine Beiträge senken kannst, wenn Deine PKV zu teuer geworden ist. Das kannst Du tun:

1.      Risikozuschläge prüfen

Personen mit Vorerkrankungen können unter bestimmten Voraussetzungen trotz ihrer bestehenden Lasten eine private Krankenversicherung abschließen. Häufig zahlen sie dann aber einen Risikozuschlag – einen Mehrbeitrag für das erhöhte Leistungsrisiko. Dieser Zuschlag kann durchaus 10 bis 20 Prozent des Gesamtbeitrags ausmachen. Ob Du einen solchen Risikozuschlag bezahlst, kannst Du Deinem Versicherungsschein entnehmen. Gerne prüfen wir das auch für Dich.

 

Ein einmal vereinbarter Risikozuschlag muss nicht lebenslang bestehen. Du hast die Möglichkeit, den Mehrbeitrag ausschließen zu lassen, wenn sich Dein Gesundheitszustand verbessert hat – also der Grund für den Zuschlag entfallen ist (Paragraf 41 Versicherungsvertragsgesetz). Je nach Zustand kann der Risikozuschlag reduziert werden oder komplett entfallen.

Ausschlaggebend dafür ist, dass Du bereits längere Zeit beschwerdefrei bist und keine Medikamente oder medizinische Behandlung mehr benötigst. Unter Umständen brauchst Du aber ein ärztliches Attest, um Deinen Gesundheitszustand gegenüber dem Versicherer zu belegen. Dabei sind wir Dir behilflich.

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  • Hinweis: Die Erhöhung des Selbstbehalts zur Beitragsreduzierung lohnt sich im Regelfall nur bei Selbstständigen und Freiberuflern. Arbeitnehmer teilen sich die Beitragsersparnis mit ihrem Arbeitgeber – müssen den Eigenanteil aber in voller Höhe selbst zahlen.

1.      Leistungen anpassen und reduzieren

Einmal vereinbarte Leistungen sind garantiert – zumindest seitens des Versicherers. Denn anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung darf ein privater Krankenversicherer die Leistungen seiner Versicherungsnehmer nicht kürzen. Ein erheblicher Vorteil für Privatversicherte.

Ist Deine PKV allerdings zu teuer geworden, kannst Du an diesem Punkt anknüpfen; Du hast die Möglichkeit, Deine vereinbarten Leistungen zu reduzieren, um die Prämie zu senken. Damit ist eine erhebliche Beitragssenkung möglich.

Entscheidend ist, zu prüfen, ob es Leistungsbausteine gibt, die Du tatsächlich nicht brauchst. Das können z. B. alternative Heilmethoden oder die Zahnprophylaxe sein. Möglicherweise kannst Du auch auf das Einbettzimmer und die Chefarztbehandlung bei Klinikaufenthalten verzichten. In erster Linie werden also Leistungen ausgeschlossen, die Du bisher noch nicht genutzt hast.

  • Hinweis: Schließe nur Leistungen aus Deinem Vertrag aus, die Du tatsächlich nicht mehr benötigst. Denn möchtest Du zu einem späteren Zeitpunkt Deinen Versicherungsschutz wieder erweitern, musst Du für die Mehrleistungen eine Gesundheitsprüfung durchlaufen.

2.      Selbstbehalt erhöhen

Wenn die PKV zu teuer geworden ist, kannst Du einen Selbstbehalt vereinbaren oder erhöhen, um die monatlichen Kosten zu senken. In der Regel sparen Privatversicherte mehr Beiträge als sie für den Eigenanteil ausgeben müssen. Hierbei ist es aber wichtig, sicherzustellen, dass die Beitragsersparnis tatsächlich höher ist als der maximale Selbstbehalt. Außerdem darf der Eigenanteil nicht zu hoch sein, um im Leistungsfall für finanzielle Schwierigkeiten zu sorgen. Unsere Experten prüfen das für Dich.

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1.      Standard- oder Basistarif

Der Standard- und der Basistarif ähneln in ihrem Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt, der Versicherungsschutz entspricht etwa den Leistungen gesetzlich Versicherter. Und ist damit meist geringer als in anderen Tarifen. Dafür ist der Beitrag aber auch gedeckelt und orientiert sich ebenfalls am Höchstbeitrag der GKV. So zahlen Privatversicherte im Basistarif 2023 maximal 808 Euro im Monat. Im Standardtarif werden höchstens 728 Euro fällig.

Der Leistungsumfang des Basistarifs entspricht nahezu vollständig dem Versicherungsschutz von Kassenmitgliedern. Der Leistungsumfang des Standardtarifs hingegen ist mit der GKV vergleichbar. Der Basistarif bietet dadurch ein höheres Leistungsspektrum, da bspw. auch Kuren, Haushaltshilfe und Krankentagegeld mitversichert sind. Dafür ist der Beitrag etwas höher.

Basis- oder Standardtarif?

Die meisten Privatversicherten können nicht zwischen dem Basis- oder Standardtarif wählen. Der Basistarif wurde 2009 eingeführt und löste den bisher bestehenden Standardtarif ab. Dieser war für Menschen ab 55 Jahren geöffnet, die eine möglichst günstige PKV benötigen.

Zugangsrecht zum Standardtarif haben nur Privatversicherte, die vor dem 01. Januar 2009 eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben.

StandardtarifBasistarif
Geöffnet für Privatversicherte
- ab 55 Jahren,
- die ihre PKV vor 2009 abgeschlossen haben
- und deren Einkommen unter der JAEG* liegt.
Privatversicherte, die ihre PKV nach 2009 abgeschlossen haben, dürfen jederzeit und ohne Bedingungen in den Basistarif wechseln.
Privatversicherte, die ihre PKV vor 2009 abgeschlossen haben, dürfen in den Basistarif wechseln, wenn
- sie das 55. Lebensjahr erreicht haben
- oder eine gesetzliche Rente beziehen
- oder nachweislich den Beitrag nicht mehr aufbringen können.

* JAEG = Jahresarbeitsentgeltgrenze – beträgt 2023 66.600 Euro jährlich (besondere JAEG: 59.850 Euro)

 

 

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1.      Notlagentarif: Der Notnagel bei finanziellen Schwierigkeiten

In besonders schweren Fällen ist die PKV nicht einfach nur zu teuer, sie ist schlichtweg nicht mehr bezahlbar. Und für genau diese Fälle wurde 2013 der Notlagentarif eingeführt. Als Privatversicherter kannst Du nicht einfach in diesen Tarif wechseln; Dein Versicherer nimmt eine Umstellung vor, wenn Du mit Deinen Beiträgen im Rückstand bist.

Im Notlagentarif erhältst Du einen Mindestversicherungsschutz mit deutlich reduzierten Leistungen. Erstattet werden die Kosten akuter schwerer Erkrankungen sowie im Zusammenhang mit Mutterschaft und Schwangerschaft. Für dieses Minus am Versicherungsschutz sind die Beiträge erheblich günstiger und liegen zwischen 100 und 125 Euro im Monat.

Der Notlagentarif greift nur, wenn ein gesetzlich vorgeschriebenes Prozedere verfolgt wurde:

  1. Zahlt der Versicherte seine Beiträge nicht, kann der Versicherer ihn nach dem zweiten Monat mahnen und Säumniszuschläge verlangen.
  2. Ist zwei Monate nach der ersten Mahnung noch mindestens ein Monatsbeitrag offen, erfolgt die zweite Mahnung mit dem Hinweis, dass der Vertrag bei Nichtzahlung ruhend gestellt wird.
  3. Wird die offene Forderung nicht innerhalb des nächsten Monats beglichen, erfolgt automatisch die Umstellung in den Notlagentarif.

Der Notlagentarif ist damit nicht direkt eine Lösung, wenn Deine private Krankenversicherung zu teuer ist. Aber er stellt sicher, dass Du auch bei Zahlungsschwierigkeiten ein Minimum des Versicherungsschutzes behältst.

2.      Meist die beste Wahl: der interne Tarifwechsel

In den meisten Fällen ist der interne Tarifwechsel die beste Wahl, wenn die PKV zu teuer geworden ist und Du etwas dagegen tun möchtest. Jeder Privatversicherte hat das Recht, innerhalb seiner Gesellschaft in einen anderen – gleichartigen Tarif zu wechseln. Mit einem solchen Tarifwechsel soll eine Reduzierung der Beiträge bewirkt werden. Und je nach Anbieter und Tarif sind Ersparnisse von bis zu 40 Prozent möglich.

Der interne Tarifwechsel bietet nicht nur den Vorteil, dass Du die Kosten senken kannst. Wenn der neue Tarif keine Leistungsverbesserung beinhaltet, findet keine Gesundheitsprüfung statt. Somit steht diese Option auch Personen mit Vorerkrankungen offen. Außerdem bleiben deine Altersrückstellungen in vollem Umfang erhalten.

  • Ein guter Wechseltarif bietet denselben Versicherungsschutz zu einem reduzierten Beitrag. Prüfe vor der Zustimmung zum Tarifwechsel immer, ob alle für Dich wichtigen Leistungen erhalten bleiben.

Dein Versicherer ist gesetzlich dazu verpflichtet, Dich zum internen Tarifwechsel zu beraten und Dir alternative Möglichkeiten aufzuzeigen. Du kannst Dir dafür auch Unterstützung holen. Unser Team hilft Dir gerne dabei und prüft Deine Optionen.

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Tarifwechsel anstatt Versichererwechsel

Wer mit seiner PKV unzufrieden ist, denkt häufig darüber nach, den Vertrag zu kündigen und den Anbieter zu wechseln. Doch Vorsicht: mit diesem Schritt gehen erhebliche Nachteile einher. Nicht nur, dass Du bei Neuabschluss einer privaten Krankenversicherung eine umfangreiche Gesundheitsprüfung durchläufst; Du verlierst auch einen Großteil Deiner bereits gebildeten Altersrückstellungen. Und das führt dazu, dass Du zwar jetzt Beiträge sparst, Deine PKV im Alter aber erheblich teurer wird. Ein Anbieterwechsel ist daher selten ratsam. Prüfe lieber Deine Optionen beim internen Tarifwechsel.

  • Ein Anbieterwechsel kann sich nur lohnen, so lange Du jung und gesund bist und noch nicht lange der privaten Krankenversicherung angehörst.

Rückkehr in die GKV – eine gute Idee?

Wenn Du die Beiträge zur privaten Krankenversicherung langfristig voraussichtlich nicht aufbringen kannst, ist es möglich, dass Du insgesamt in der PKV nicht gut aufgehoben bist. In diesem Fall ist es eventuell sinnvoll, über eine Rückkehr in die GKV nachzudenken. Das kann vor allem dann ratsam sein, wenn Deine Kinder und/oder Dein Ehepartner beitragsfrei versichert werden sollen.

Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist aber nur in bestimmten Fällen möglich. Wenn Du die Voraussetzungen dafür nicht erfüllst, kannst Du nicht ohne weiteres Kassenmitglied werden. Um deine private Krankenversicherung zu kündigen und in die GKV zurückkehren zu können, musst Du die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

AngestellteSelbstständige und Freiberufler
Dein Bruttoeinkommen fällt unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (66.600 Euro, Stand 2023)Du wechselst im Hauptjob in ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis und Dein Einkommen liegt unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze.

Diese Bedingungen gelten aber nur, solange Du unter 55 Jahre alt bist. Hast Du dieses Schwellenalter erreicht, ist es viel schwerer, in die GKV zurückzukehren. Damit soll verhindert werden, dass Versicherte in jungen Jahren die Vorzüge der PKV nutzen und wenn diese im Alter zu teuer wird, in die gesetzliche Krankenabsicherung zurückkehren.

In die GKV zurückkehren kann ab dem 55. Lebensjahr nur, wer in den vergangenen fünf Jahren mindestens einen Tag gesetzlich krankenversichert war. Die Rückkehr ist ausgeschlossen, wenn in der Hälfte der Zeit keine Versicherungspflicht bestand. Das bedeutet also, wer in die Krankenkasse zurück möchte, muss in den letzten fünf Jahren mindestens 2 ½ Jahre pflichtversichert gewesen sein.

  • Die meisten Privatversicherte kommen nur über einen Umweg in die GKV zurück: Dafür muss ihr Lebens- oder Ehepartner gesetzlich versichert sein. Und das Einkommen des Privatversicherten muss unter 585 Euro bzw. 520 Euro bei Minjobbern fallen (Stand 2023), sodass eine beitragsfreie Mitversicherung über die Familienversicherung möglich ist.

Deine PKV ist zu teuer geworden – wir helfen Dir

Wenn Deine PKV zu teuer geworden ist, musst Du das nicht einfach hinnehmen – Du kannst was dagegen tun. Dir stehen verschiedene Möglichkeiten offen, wie Du aktiv Deinen Beitrag beeinflussen und die Kosten senken kannst. Welche Option am besten geeignet ist, hängt aber von Deinen persönlichen Umständen und Deinen Wünschen ab.

Als Versicherungsmakler stehen wir Dir gerne zur Seite. Wir unterstützen Dich dabei, die Kosten für Deine private Krankenversicherung langfristig zu senken – ohne dass Du dafür wichtige Leistungen aufgeben musst. Vereinbare jetzt einen Termin mit uns und lass Dich beraten.

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