Photovoltaikanlagen werden 2023 interessanter – wenn sie richtig abgesichert sind
Das Wichtigste in Kürze
- Wir zeigen dir die Neuerungen in Sachen Förderung für PV-Anlagen und in Bezug auf die möglichen Einspeiseentgelte ab 2023.
- Eine Photovoltaikversicherung ist wichtig, da diese Anlagen über andere Versicherungslösungen nur sehr unzureichend abgesichert sind.
- Es gibt eine ganze Reihe interessanter Versicherungslösungen im Bereich der Photovoltaikversicherung – wir zeugen dir, worauf es bei der Auswahl der richtigen Versicherung zu achten gilt.
Photovoltaikanlagen werden 2023 interessanter – wenn sie richtig abgesichert sind
Eine Photovoltaikversicherung ist für Besitzer von entsprechenden Anlagen eine sehr wichtige Absicherung. Denn eine Photovoltaikanlagen (PV-Anlage) ist eine vergleichsweise hochpreisige Anschaffung, die sich aus zwei Gründen letztlich doch wieder rentiert.
- Du erzeugst dadurch deinen „eigenen“ grünen Strom, der ohne weitere Kosten von dir genutzt werden kann. Dadurch kannst du deine laufenden Stromkosten erheblich reduzieren.
- An besonders sonnigen Tagen oder in Phasen eines sehr geringen eigenen Stromverbrauchs – zum Beispiel während des Sommerurlaubs – wird der von deiner PV-Anlage produzierte Strom ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Das wiederum bringt dir eine Einspeisevergütung pro erzeugter kW/h.
In den letzten Jahren wurden von staatlicher Seite die Zulagen und möglichen Einspeiseerlöse entweder zurückgefahren oder künstlich vergleichsweise niedrig gehalten. Das hat sich mit dem 01.01.2023 geändert. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Einer ist sicherlich die Energiekrise, die aktuell ein vorherrschendes Thema ist. Ein anderer dürfte die Gefahr sein, dass die Bundesrepublik Deutschland ihre teilweise recht ehrgeizigen Klimaziele deutlich zu verfehlen droht.
Woran auch immer es genau liegen mag – für dich als Privatperson wird die Installation einer neuen PV-Anlage in 2023 deutlich attraktiver. Wichtig bleibt dabei aber der passende Schutz in Form einer guten Photovoltaikversicherung. Denn ohne diese besteht immer die Gefahr, dass du im Fall eines Schadens auf hohen Kosten sitzen bleibst, ohne dass die ursprünglichen Anschaffungskosten der Anlage bereits abgegolten wären.
Diese Neuerungen gelten ab dem Jahr 2023
Wer etwas für die Umwelt und die Reduzierung seiner monatlichen Energiekosten tun möchte, schafft sich Photovoltaikanlagen auf dem Dach an. Das war über lange Jahre der Tenor, als von staatlicher Seite in den 2000er-Jahren noch stattliche Zuschüsse zur Anschaffung solcher Anlagen getragen wurden. Doch in den 2010er-Jahren wurden diese staatlichen Zulagen nach und nach immer weiter zurückgefahren. Das machte die Anschaffung für viele Hausbesitzer zunehmend unattraktiv.
Steigende Stromkosten und ein stärkeres Bewusstsein für das Thema Umweltschutz in den letzten Jahren haben hier zu einem Umdenken geführt. Die Veränderungen in den staatlichen Regelungen zum Thema Photovoltaikanlagen tun ihr Übriges, um die Anschaffung von PV-Anlagen wieder deutlich interessanter zu gestalten.
Wir zeigen dir, welche sechs Punkte dazu führen, dass die Anschaffung einer Photovoltaikanlage im Jahr 2023 wieder interessanter wird und worauf es bei der richtigen Absicherung rund um das Thema PV-Anlagen zu achten gilt.
1) Die Einspeisungsvergütungen steigen
Für viele Nutzer von eigenen PV-Anlagen sind sie ein wichtiger Faktor in Sachen Refinanzierung der Anlage: die Einspeisevergütungen. Je nachdem, ob das eigene Hauptaugenmerk eher auf der Eigennutzung der Anlage oder auf der Einspeisung von Strom ins öffentliche Netzwerk liegt, kann die Einspeisevergütung sogar zum Hauptfaktor bei der Entscheidung für oder gegen eine PV-Anlage werden.
Wenn du deine PV-Anlage in der Hauptsache zur Eigenversorgung nutzt und nur überschüssigen Strom ins öffentliche Stromnetz einspeist, gelten dafür die folgenden Konditionen:
- Als Betreiber von Anlagen bis 10 kWp erhältst du 8,2 Cent/kWh
- Als Betreiber von Anlagen über 10 kWp erhältst du 7,1 Cent/kWh
Du möchtest deine Anlage nur zum Zwecke der Volleinspeisung benutzen? Auch für diesen Fall haben sich die Vergütungssätze erhöht. Dabei erhältst du die folgenden Vergütungssätze:
- Als Betreiber von Anlagen bis 10 kWp erhältst du 13,0 Cent/kWh
- Betreibst du eine Anlage über 10 kWp erhältst du 10,9 Cent/kWh
Die Vergütungssätze für volleinspeisende Anlagen erhalten nur Betreiber, die ihre Anlage vor dem 1. Dezember des Vorjahres bereits beim zuständigen Netzbetreiber gemeldet haben. Um also die erhöhten Einspeisesätze ab 2024 erhalten zu können, musst du eine neue Anlage bis zum 30.11.2023 an den zuständigen Netzbetreiber gemeldet haben.
Von den neuen Vergütungssätzen für Betreiber von Anlagen, die hauptsächlich für den Eigenbedarf verwendet werden, profitierst du, wenn deine PV-Anlage ab dem 30. Juli 2022 oder aber im Verlauf des Jahres 2023 in Betrieb genommen wurde.
Gut zu wissen
Mit den neuen Regelungen wird es auch attraktiver, sich für zwei getrennt voneinander auf dem Dach angebrachte PV-Anlagen zu entscheiden. Möchtest du eine Anlage für den Eigenbedarf und eine Anlage für die komplette Einspeisung installieren, werden diese getrennt voneinander abgerechnet – vorausgesetzt, sie werden auch technisch komplett getrennt voneinander installiert.
2. Es erfolgt keine Drosselung der Leistungen von PV-Anlagen mehr
Bisher war es so, dass die Abgabe von Photovoltaikanlagen ins öffentliche Stromnetz auf 70 Prozent der PV-Nennleistung gedrosselt werden musste. Das geschah durch eine entsprechende Programmierung in der Software der jeweiligen PV-Anlage. Diese Verpflichtung zur Drosselung wird für neue Anlagen, die ab dem 01.01.2023 in Betrieb genommen werden, aufgehoben. Damit kannst du in Zukunft 100 Prozent der möglichen Leistung deiner Anlage ins Stromnetz einspeisen.
Das ist auch dann interessant für dich, wenn du den größten Teil des erzeugten Stroms für die Eigennutzung verwendest. Denn die 70 Prozentgrenze hat beispielsweise in der Vergangenheit dazu geführt, dass man in Zeiten, in denen man selbst im Sommerurlaub war, nur einen Teil der erzeugten Energie einspeisen konnte. Da aber in dieser Zeit kaum selbst Strom verbraucht wird, kann gerade eine solche Phase im Jahr einen feinen Nebenverdienst generieren.
Die neue Regelung gilt für alle neu installierten Anlagen, aber auch für bereits bestehende Anlagen, soweit diese eine Leistung von bis zu 7 kWp aufweisen.
3. Künftig gelten auch Vereinfachungen für bestehende PV-Anlagen
Die rechtlichen Änderungen ab dem 01.01.2023 wurden im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt. Dabei fällt beispielsweise die EEG-Umlage zur Gänze weg. Dadurch entfällt auch die Notwendigkeit, einen zusätzlichen Erzeugungszähler zu nutzen, für die meisten Anlagen. Da diese Zähler vom zuständigen Netzbetreiber gemietet werden mussten, reduziert das die laufenden Kosten für die eigenständige Stromerzeugung. Auch die Abrechnung des Stromverkaufs wird dadurch erheblich vereinfacht.
Ein anderer Punkt, der für viele Interessierte bisher ein Hindernis darstellte, war die Pflicht zur Abführung der Umsatzsteuer für den verkauften Strom. Denn die Kleinunternehmerregelung galt bislang nicht für private Betreiber einer PV-Anlage. Die Umsatzsteuer auf den aus solchen Anlagen in das öffentliche Stromnetz abgeführten Strom entfällt ab dem 01.01.2023 komplett. Das macht führt zu einer erheblichen steuerrechtlichen Vereinfachung für private Betreiber.
4. Der Netzanschluss für PV-Anlagen wird einfacher
Es ist noch Zukunftsmusik, doch bereits heute wurde geregelt, dass ab dem 01.01.2025 Netzbetreiber ein Portal zur Verfügung stellen müssen, mit dem es Interessenten erleichtert werden soll, neue Netzanfragen für eine geplante Anlage zu stellen. Außerdem sollen gesetzlich geregelte Fristen festgelegt werden, innerhalb derer Netzbetreiber auf deine Anfrage reagieren müssen. Die Digitalisierung und bundesweite Vereinheitlichung der Netzanfrage sollen das Verfahren weiter vereinfachen.
5. Kein Verlust mehr bei verzögertem PV-Anlagenbau
Verzögerte sich in der Vergangenheit der Bau einer PV-Anlage, weil beispielsweise der beauftragte Anbieter nicht rechtzeitig fertig wurde, führte das zu einer geringeren Vergütung durch den Netzbetreiber. Bis 2024 wird diese Regelung erst einmal ausgesetzt.
6. Lockerungen bei der Aufstellfläche von PV-Modulen
Wollte man staatliche Zulagen für den Kauf und die Installation einer PV-Anlage erhalten, musste man sich an strenge Richtlinien bzgl. der Aufstellfläche der PV-Module halten. So durfte eine geförderte PV-Anlage beispielsweise nur auf dem Dach eines Wohn- oder Geschäftshauses installiert werden. Diese Regelung entfällt teilweise.
Damit kann von der Aufstellung auf einem Wohn- oder Geschäftshaus abgesehen werden, wenn das Haus unter Denkmalschutz steht, das Dach statisch ungeeignet ist oder die Ausrichtung des Daches nicht optimal für die Anbringung einer PV-Anlage ist. Ein Ausweichen auf ein Terrassendach, das Dach eines Carports oder sogar auf das Dach eines Gartenhauses wird damit möglich auch, ohne dass du dadurch die Förderfähigkeit verlierst.
Das gilt übrigens auch dann, wenn auf deinem Dach bereits eine PV-Anlage installiert ist und du im Jahr 2023 eine zusätzliche neue Anlage installieren lassen möchtest, um von den neuen Regelungen zur Förderung zu profitieren. Auch dann ist ein Ausweichen auf andere Dachflächen auf deinem Grundstück möglich.
Das Thema Förderung ist im Wandel – es lohnt sich, die Augen offen zu halten
In vielen Bereichen in Deutschland ist das Thema Förderung aktuell im Wandel. Deshalb solltest du bei der Planung einer neuen PV-Anlage immer alle Möglichkeiten im Blick behalten. Dabei kommen die folgenden Ansprechpartner für mögliche Förderungen infrage:
- Der Bund
- Das Bundesland, in dem du lebst
- Kreis oder Kommune vor Ort
- Der bei dir vor Ort zuständige Energieversorger
Da lohnt es sich auf jeden Fall, vor der Beauftragung eines Unternehmens mit den Arbeiten an deiner PV-Anlage alle Möglichkeiten zu prüfen und die bestmöglichen Förderungen mitzunehmen.
Darum ist die richtige Photovoltaikversicherung so wichtig
Du hast dich entschieden, von den neuen Fördermöglichkeiten oder den höheren Vergütungen für die Einspeisung ins öffentliche Stromnetz zu profitieren? Oder möchtest du einfach nur deine eigene Stromrechnung reduzieren und parallel dazu auch noch etwas für die Umwelt tun und deinen eigenen CO2-Fußabdruck reduzieren? Warum auch immer du dich für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage entscheidest – du solltest auf keinen Fall vergessen, diese Anlage entsprechend abzusichern.
Gleiches gilt übrigens auch, wenn du bereits eine Photovoltaikanlage hast, bisher aber noch keine entsprechende Versicherung abgeschlossen hast. Denn die Photovoltaikversicherung schützt dich vor finanziellen Verlusten, wenn es einmal zu Schäden an deiner PV-Anlage oder deiner Solarthermieanlage kommen sollte. Auch der Ertragsausfall, der aus einem solchen Schaden resultiert, kann über diese Versicherungslösung aufgefangen werden.
Die Anschaffungskosten für eine Photovoltaikanlage oder eine Solarthermieanlage sind vergleichsweise hoch. Umso wichtiger ist es, die Risiken, die mit möglichen Schäden an einer solchen Anlage verbunden sind, entsprechend abzusichern. Zu solchen Schäden kann es dabei leider relativ schnell kommen. Ein Unwetter mit Hagelschlag oder ein starker Sturm können schon ausreichen, um die PV-Anlage so weit zu beschädigen, dass diese gar nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt funktioniert.
Besonders wichtig ist es in dem Zusammenhang zu wissen, dass die Wohngebäudeversicherung und die Hausratversicherung Photovoltaikanlagen in der Regel nicht ausreichend mitversichern. Aus diesem Grund ist hier eine eigenständige Absicherung auf jeden Fall zu empfehlen.
Du möchtest dir einen Überblick über die Angebote am Markt verschaffen? Wirf doch einfach einen Blick in unseren Vergleichsrechner für die besten Photovoltaikversicherungen. Hier wirst du bestimmt fündig.
Das leistet die Photovoltaikversicherung im Schadensfall
Wichtig ist erst einmal eine ausreichend hohe Deckung bzw. eine entsprechend hohe Versicherungssumme. Diese sollte um die 100.000 Euro oder mehr betragen.
Die Photovoltaikversicherung leistet finanzielle Hilfe bei Beschädigungen der versicherten Anlagen etwa durch Witterungsbedingungen oder durch Elementarschäden. Auch der Diebstahl der Anlage ist in den meisten Fällen mitversichert.
Kommt es durch einen Fehler oder durch eine vorsätzliche Handlung Dritter zu einem Schaden an deiner PV-Anlage, werden auch die dann anfallenden Kosten von deiner Versicherung getragen. Versucht also beispielsweise jemand, deine PV-Anlage oder die dazugehörigen Module zu stehlen und hat damit keinen Erfolg, beschädigt die Anlage dabei aber, kannst du auch die für die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Module anfallenden Kosten bei deiner Versicherung geltend machen.
Solarthermieanlagen sind in den meisten Photovoltaikversicherungen ebenfalls mit abgesichert – hier sollte die Versicherungssumme mindestens 30.000 Euro betragen.
Das sollte eine gute Photovoltaikversicherung beinhalten
Die oben genannten Leistungen beinhaltet eigentlich jede Photovoltaikversicherung. Ein zusätzlicher Leistungsbaustein, den nur einige Versicherer anbieten, ist die integrierte Vorsorgeversicherung. Diese sichert dich gegen die Kosten für notwendige Änderungen oder aber auch gegen die Kosten einer geplanten Erweiterung ab.
Hast du beispielsweise eine PV-Anlage und möchtest diese erweitern, kann über eine solche integrierte Vorsorgeversicherung auch die Erweiterung oder Änderung an deiner Anlage abgesichert werden – als Grenze wird dabei ein gewisser Prozentsatz der Versicherungssumme vereinbart. Wichtig ist dabei, dass du den Zeitpunkt nicht verpasst, bis zu dem du eine solche Erweiterung deinem Versicherer spätestens gemeldet haben musst.
Mögliche Zusatzleistungen in einer Photovoltaikversicherung
Neben der Grundabsicherung für deine Photovoltaikanlage bieten einige Versicherer auch zusätzliche Leistungen an, die als Extrabausteine zugebucht werden können. Ein gern gewählter Zusatzbaustein ist dabei der Ertragsausfall.
Gerade wenn du deine PV-Anlage in der Hauptsache zum Einspeisen in das öffentliche Stromnetz nutzt, entgehen dir durch einen vorübergehenden Komplettausfall der Anlage einige Einspeisevergütungen. Selbst wenn du die Anlage zum größten Teil für die Abdeckung des Eigenbedarfs nutzt, können regelmäßig entsprechende Vergütungen für nicht genutzte Strommengen anfallen. Bei einer überwiegend privaten Nutzung der Photovoltaikanlage wird es allerdings vergleichsweise schwierig, die Höhe der entgangenen Erträge zu bemessen und nachzuweisen.
Dazu sind dann beispielsweise Vergleichswerte aus demselben Zeitraum des letzten Jahres heranzuziehen. Wie genau die Höhe der zu ersetzenden Ausfälle errechnet wird, legt dein Versicherer letztlich fest.
Darüber hinaus sind in den meisten Photovoltaikversicherungen auch einige Leistungen enthalten, die du vielleicht nicht benötigst. Hier ist es immer gut, wenn du einen Versicherer hast, der die Möglichkeit bietet, einzelne Bestandteile, die nicht gebraucht werden, aus der jeweiligen Versicherung zu entfernen. So können die laufenden Kosten für die Photovoltaikversicherung reduziert werden.
Was trägt die Photovoltaikversicherung und was nicht?
Wie bei den meisten anderen Versicherungen gibt es auch in der Photovoltaikversicherung Situationen, in denen die Absicherung greift und Bereiche, die nicht von der Versicherung abgedeckt werden. Im Schadensfall zahlt die Photovoltaikversicherung in der Regel:
- Die Kosten für die Reparatur oder die Instandsetzung der PV- oder der Solarthermieanlage bis zur Höhe der Versicherungssumme
- Als Schäden gelten dabei Beschädigungen durch
- Witterungsbedingungen
- Blitzschlag
- Sturm
- Überschwemmung
- Hagelschlag
- Auch Fehler oder der Vorsatz Dritter sind hier abgedeckt. Das bedeutet, dass deine Versicherung sowohl im Fall einer fehlerhaften Bedienung als auch im Fall eines Diebstahls oder einer anderweitigen Sabotage durch Dritte die anfallenden Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der Anlage trägt.
Die folgenden Kostenfaktoren werden von einer Photovoltaikversicherung in aller Regel nicht getragen:
- Arbeitsmittel und Verbrauchsmaterialien, die bei regelmäßigen Wartungsarbeiten beispielsweise anfallen. Auch Werkzeuge und Wechseldatenträger fallen in diesen Bereich.
- Anlagenteile, die regelmäßig ausgewechselt werden müssen, da sie einem gewissen Verschleiß unterliegen, sind hier ebenfalls nicht eingeschlossen.
- Auch eine vorsätzliche Beschädigung durch dich selbst oder ein Familienmitglied ist hier natürlich nicht abgesichert – ebenso wenig wie Anlagenteile, die bereits beim Abschluss der Photovoltaikversicherung mangelhaft installiert oder beschädigt waren.
- Schäden, die durch Erdbeben oder innere Unruhen entstehen, werden von den meisten Versicherern ebenfalls ausgeschlossen.
Was solltest du über die Kosten einer Photovoltaikversicherung wissen?
Die Kosten einer solchen Photovoltaikversicherung sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Da wäre einmal das Baujahr der Anlage selbst. Aber natürlich spielen hier auch der Umfang der Absicherung und die Versicherungssumme eine wichtige Rolle. Die Gesamtleistung der Anlage in kWp ist ebenfalls ein entscheidender Faktor. Gern erläutert dir dein freier Versicherungsmakler Rico Schmidt, welche Versicherungslösung am besten zu dir und deinen preislichen Vorstellungen passt.
Hinzu kommt der Faktor, dass du die Kosten für die Anschaffung und die Versicherung einer PV-Anlage von der Steuer absetzen kannst. Denn auch wenn die Umsatzsteuerpflicht auf den Strom, den du ins öffentliche Netz einspeist, entfallen ist – die Einspeisungsentgelte sind nach wie vor einkommenssteuerpflichtig. Die Kosten für die Versicherung reduzieren die Gewinne aus der Einspeisung ebenso wie die Abschreibungen aus der Anschaffung der Anlage. Somit reduziert die Versicherung auch deine Steuerlast.
Du möchtest dich umfassend zu dem Thema Photovoltaikversicherung beraten lassen oder brauchst einfach etwa Hilfe, um aus den verschiedenen Anbietern den für dich Besten herauszufinden? Gern steht dir dein freier Versicherungsmakler Rico Schmidt beratend zur Seite. Vereinbare doch am besten gleich einen Termin – persönlich in unseren Räumlichkeiten oder an einem Ort deiner Wahl. Oder alternativ digital via Zoom, Skype oder WhatsApp. Wir sind gern für dich da.
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