Pflegerentenversicherung – Höhe, Leistungen & Alternativen

Pflegerentenversicherung – Höhe, Leistungen & Alternativen

Niemand möchte zum Pflegefall werden. Im Alltag auf fremde Hilfe angewiesen zu sein, ist kein schöner Gedanke. Schon die jungen Beatles fragten sich, ob sie mit 64 Jahren noch gebraucht und unterstützt würden. Heutzutage ist ein gesundes und aktives Altern natürlich viel länger möglich. Mit 64 Jahren haben viele Arbeitnehmer noch ganze drei Jahre Erwerbstätigkeit vor sich, bevor sie in den verdienten Ruhestand gehen können.

Pflegerentenversicherung

Aber auch die besseren Arbeitsbedingungen und das sehr hohe Niveau des Gesundheitsschutzes in Deutschland können nicht verhindern, dass es ein erhebliches Risiko gibt, im hohen Alter oder durch einen Unfall zum Pflegefall zu werden. Das ist nicht nur für die betroffene Person, sondern für die ganze Familie eine enorme psychische, emotionale und finanzielle Belastung.

Gerade die finanzielle Mehrbelastung durch den Pflegebedarf wird durch die gesetzliche Pflegeversicherung nur unzureichend aufgefangen, weshalb es in jedem Alter sinnvoll ist, sich auch über den Abschluss einer privaten Pflegerentenversicherung Gedanken zu machen.

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Gesetzliche Pflegeversicherung

In die gesetzliche Pflegeversicherung zahlen alle pflichtversicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer derzeit zwischen 1,525 und 1,7 Prozent ihres Bruttolohns ein. Die Arbeitgeber tragen ebenso einen gleich großen Anteil bei. Die gesetzliche Pflegeversicherung greift, sobald der Versicherungsnehmer in absehbarer Weise mindestens 6 Monate auf die Hilfe anderer angewiesen sein wird.

Ist ein solcher Fall gegeben, kann der oder die Betroffene einen Pflegegrad beantragen. In Deutschland haben derzeit etwa 4,57 Millionen Menschen einen Pflegegrad und beziehen Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung. Die Pflegeversicherung gewährt je nach Grad der Einschränkung unterschiedliche Hilfsmittel, die an die Einstufung in die fünf existierenden Pflegegrade gebunden sind.

pflegegrad in der pflegerentenversicherung

Du bist mit den Leistungen der gesetzlichen Gesundheitsversorgung unzufrieden? Dann findest Du hier passende Heilpraktiker-Versicherungen.

Einstufung des Pflegegrads

Die gesetzliche Pflegeversicherung stuft pflegebedürftige Menschen auf Antrag in einen von fünf Pflegegraden ein. Der Pflegegrad 1 steht für eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit beziehungsweise der persönlichen Fähigkeiten. Es folgen erhebliche (Pflegegrad 2), schwere (3), schwerste (4) sowie schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (5).

Nicht wenige Betroffene berichten jedoch leider davon, dass ihnen nicht der nötige Grad gewährt wurde und die gezahlten Leistungen nicht ausreichen, um den tatsächlichen Bedarf an Pflege zu decken. Insbesondere die häusliche Pflege durch Angehörige, aber auch die ambulante Pflege durch Fachkräfte werden demnach mit zu geringen Leistungen bedacht.

Angehörige, die sich in der ambulanten Pflege ihrer Lieben engagieren, erhalten lediglich das relativ magere Pflegegeld, für das niemand einen Beruf pausieren oder von einer Vollzeit- zu einer Halbtagsstelle wechseln kann, ohne erhebliche finanzielle Einbußen zu erleiden. Die Pflegesachleistungen, aus denen ein ambulanter Pflegedienst sowie Hilfen zur Haushaltsführung finanziert werden können, sind schon etwas realistischer bemessen, reichen aber häufig trotzdem nicht aus, um die gebrauchte und gewünschte Hilfe ohne private Zuzahlungen erhalten zu können.

So müssen Betroffene oder ihre Angehörigen in der Regel selbst Geld zuschießen, um die benötigte Pflege zu finanzieren. Für die stationäre Pflege in einem Heim geht der Verband der Ersatzkassen derzeit von einem Eigenanteil von 2.015 Euro aus, den die Betroffenen über die gesetzlich gewährten Hilfen hinaus zahlen müssen. Bei den Pflegegraden 2 und 3, die für die häusliche Pflege besonders relevant sind, gehen Schätzungen der Zeitschrift Finanztest von 500 Euro (Pflegegrad 2) und 1100 Euro (Pflegegrad 3) aus, die die Betroffenen und ihre Angehörigen zusätzlich aufbringen müssen.

Der Abschluss einer privaten Pflegerentenversicherung oder von Pflegezusatzversicherungen kann helfen, diese Versorgungslücke zu schließen. In jedem Fall, sollte eine kostenlose Pflegeberatung, über die die gesetzlichen Pflegekassen bei Antragsstellung informieren müssen, in Anspruch genommen werden. Diese Anlaufstellen können auch helfen, den richtigen beziehungsweise überhaupt einen ambulanten Pflegedienst für die Betroffenen zu finden.

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Private Pflegerentenversicherung

Angesichts dieser großen Versorgungslücke im Bereich der gesetzlichen Pflegekassen können private Pflegezusatzversicherungen für viele Menschen und Situationen eine sinnvolle Absicherung darstellen. Eine Form dieser Zusatzversicherungen ist die Pflegerentenversicherung. Im Gegensatz zu anderen Formen der Pflegezusatzversicherungen spart man hierbei, ähnlich wie bei der normalen Rentenversicherung, Kapital an, welches im Fall einer Kündigung zumindest teilweise zurückgezahlt wird.

Bei der privaten Pflegerentenversicherung leistet man während der gesamten Vertragslaufzeit Beiträge und im Fall des Eintritts einer Pflegebedürftigkeit bekommt man eine lebenslange Rente, deren Höhe abhängig ist von den geleisteten Beiträgen und dem gewährten Pflegegrad.

Die Beiträge sind dabei auch abhängig vom Alter und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers. Sie werden für die gleiche Rentenhöhe immer höher, je älter oder kränker ein Versicherungsnehmer ist. Die private Pflegerentenversicherung lohnt sich daher besonders für jüngere und gesunde Menschen, die noch mit vergleichsweise niedrigen Beiträgen rechnen können.

Höhe der Einzahlungsbeträge

Die Höhe der Einzahlungsbeträge kann frei bestimmt werden. Sie sollte so gewählt werden, dass zumindest ein erheblicher Teil der oben angezeigten Versorgungslücke gedeckt wird. Man kann entweder dem Versicherer mitteilen, welche Rentenhöhe für welchen Pflegegrad man anpeilt und der Versicherer errechnet daraus die Beitragshöhe. Oder man weiß bereits, welchen Beitrag man derzeit monatlich leisten kann und will. Dies teilt man der Versicherung mit, die daraufhin ein Leistungsangebot erarbeitet.

Die Höhe der Einzahlungsbeträge kann in der Regel bei finanziellen Engpässen reduziert werden. Allerdings verringern sich dementsprechend auch die ausgezahlten Versicherungsleistungen. Ein dynamisches, an die Inflation angepasstes Einzahlschema bietet sich außerdem an, wenn man sicherstellen will, auch nach der Geldentwertung noch über einen ausreichend hohen Versicherungsschutz zu verfügen.

Höhe der Leistungen

Die Höhe der Leistungen wird zum Beginn des Vertrages vereinbart und hängt von der Höhe der Einzahlungen sowie von der Pflegebedürftigkeit ab. Dabei sind die privaten Versicherer nicht unbedingt an die Einteilung in die Pflegegrade, wie sie der medizinische Dienst der gesetzlichen Krankenkassen bestimmt, gebunden. Einige Versicherer verlangen eigene Gutachten oder verwenden ein eigenes System der Einteilung.

Manche Verträge sehen auch keine Zahlungen vor, wenn nicht mindestens der Pflegegrad 3 erreicht wird. Diese Konditionen sind alle Teil des Versicherungsvertrages und können angepasst werden. Sind die Konditionen eines bestimmten Anbieters nicht die richtigen, bleibt immer noch der Gang zur Konkurrenz.

Wenn sich die Finanzmärkte während der Versicherungslaufzeit positiv entwickeln, fallen Kapitalerträge an und die Höhe der gewährten Rente kann sogar höher ausfallen als vereinbart.

Vorteile der Pflegerentenversicherung

Die Pflegerentenversicherung erlaubt es auch im Fall der Pflegebedürftigkeit, nicht zu einer übermäßigen Belastung für die Angehörigen oder das Familieneinkommen zu werden. Die Unterversorgung durch die Pflegepflichtversicherung führt beispielsweise bei einer stationären Unterbringung in einem Pflegeheim sehr schnell dazu, dass das gesamte private Vermögen des Betroffenen aufgebraucht wird.

Dem lässt sich vorbeugen, wenn man eine Pflegerentenversicherung in entsprechender Rentenhöhe abschließt. Derzeit wäre diese bei etwa 2000 Euro für die Unterbringung in einem durchschnittlich teuren Pflegeheim anzusetzen.

Ein weiterer Vorteil der Pflegerentenversicherung ist, dass die Beiträge sehr stabil und vorhersehbar sind und im Fall eines finanziellen Engpasses auch reduziert oder ausgesetzt werden können. Außerdem handelt es sich bei den Beiträgen um angespartes Kapital, welches nicht nur Kapitalerträge abwerfen kann, sondern im Fall einer Kündigung oder eines vorzeitigen Versterbens des Versicherungsnehmers zumindest teilweise ausgezahlt wird.

Nicht zu vernachlässigen ist auch die Ungebundenheit der Rentenzahlungen. Mit ihrer Rente können die Pflegebedürftigen machen, was sie wollen. Die zu leistenden Beiträge sind zudem teilweise steuerlich absetzbar. Die ausgezahlten Renten wiederum werden in Nettobeträgen angegeben und sind nicht erneut zu versteuern und im Gegensatz zu anderen Formen der Pflegezusatzversicherungen enden die Beitragszahlungen in der Regel mit dem Eintritt der Pflegebedürftigkeit.

Pflegeversicherung und Familie

Wenn ein Familienmitglied zum Pflegefall wird, betrifft das die ganze Familie. In einigen tragischen Fällen ist es sogar das Kind, welches zum Pflegefall wird. Der Alltag wird durcheinandergewirbelt und ein geliebter Mensch braucht jetzt die Unterstützung seiner Angehörigen. Auf alle Mitglieder der Familie kommen neue Aufgaben und Belastungen zu.

Nicht zuletzt muss gemeinsam entschieden werden, ob die Pflege ambulant zu Hause stattfinden kann, oder ob der Betroffene in einem Pflegeheim untergebracht werden muss. Die finanziellen Belastungen steigen ebenfalls für den gesamten Haushalt.

Versicherung für Kinder

Leider sind auch Kinder nicht davor gefeit, pflegebedürftig zu werden. Sie sind zwar ebenfalls pflichtversichert, aber wie schon bei den Pflegeleistungen für Erwachsene klafft zwischen dem realen Bedarf und den für den jeweiligen Pflegegrad gewährten Mitteln eine erhebliche Lücke.

Es lohnt sich daher, auch Kinder zusätzlich privat zum Beispiel mit einer Pflegerentenversicherung oder einer anderen Pflegezusatzversicherung abzusichern. Die Beiträge für Kinder sind in der Regel sehr niedrig und bei einer bestehenden Pflegezusatzversicherung der Eltern können sie unter Umständen ohne Gesundheitsprüfung beim gleichen Anbieter mitversichert werden.

Vertragliche Bedingungen

Neben der Selbstverständlichkeit, dass die monatliche Pflegerente bei Eintreten der Pflegebedürftigkeit hoch genug sein muss, um die Versorgungslücke durch die gesetzliche Versicherung ausreichend zu schließen, gibt es noch einige weitere Punkte zu beachten. So sollte die Pflegezusatzversicherung:

  • unabhängig von der Art der Pflege (häuslich oder stationär) und auch schon ab Pflegegrad 2 zahlen.
  • für die Pflege durch einen Laien (in der Regel ein Angehöriger) genauso viel zahlen wie für die Pflege durch eine professionelle Pflegekraft.
  • sich am gesetzlichen System der Feststellung der Pflegebedürftigkeit orientieren.
  • keine oder nur eine sehr kurze Wartezeit vorschreiben, während der noch keine Leistungen erbracht werden.
  • keine Beiträge mehr einziehen, sobald der Pflegefall eingetreten ist.
  • eine dynamische Inflationsanpassung anbieten.
  • die Pausierung von Beitragszahlungen anbieten.

 

Für den Versicherungsnehmer gilt es insbesondere, bei der Gesundheitsprüfung vollständig und wahrheitsgemäß Auskunft zu geben, denn fehlende oder falsche Angaben begründen ein einseitiges außerordentliches Kündigungsrecht für den Versicherer.

Alternative Pflegezusatzversicherungen

Wem die Pflegerentenversicherung zu teuer ist, der kann sich auch die Alternativen noch einmal genauer ansehen. Wir stellen zwei weitere Formen der Pflegezusatzversicherungen kurz vor.

Pflegetagegeld

Das Pflegetagegeld funktioniert ähnlich wie die Pflegerentenversicherung. Man leistet Beiträge und im Fall einer eintretenden Pflegebedürftigkeit erhält man Leistungen entsprechend der eingezahlten Beträge. Auch beim Pflegetagegeld wird zunächst die Gesundheit überprüft und abhängig vom Ausgang dieser Prüfung sowie vom Alter des Versicherungsnehmers errechnen sich die Beiträge für die gewünschte Leistung.

Bei einem gleichen Leistungsniveau können die Beiträge für eine Pflegetagegeldversicherung allerdings zwei bis dreimal günstiger ausfallen als bei einer entsprechenden Pflegerentenversicherung. Dafür entfallen aber auch alle Vorteile der Kapitalansparung. Wie bei der Pflegerentenversicherung sind die Leistungen der Pflegetagegeldversicherung nicht zweckgebunden.

Pflegekosten-Versicherung

Die Leistungen der Pflegekosten-Versicherung sind an den Zweck und die tatsächlich anfallenden Kosten der Pflege gebunden. Von den nachgewiesenen Kosten übernimmt die Versicherung einen bestimmten Anteil. Diese Art der Pflegezusatzversicherung ist die kostengünstigste, hat aber auch nicht die Vorteile der anderen. So kann insbesondere die Pflege durch Angehörige hier keine Beachtung finden, da sie nicht mit belegbaren Kosten verbunden ist.

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