Wie klappt das mit der Auszahlung der Lebensversicherung?
Lebensversicherung auszahlen lassen – so geht´s in den verschiedenen Versicherungstypen
Das Wichtigste in Kürze
- Die Art der Lebensversicherung ist der entscheidende Faktor, wenn es um die Frage nach den Voraussetzungen für eine Auszahlung geht.
- Die Kapitallebensversicherung hat verschiedene Auszahlungsmöglichkeiten – ist aber im Kern als eine Form der Altersvorsorge gedacht.
- Die Risikolebensversicherung ist eine Form der Absicherung für deine Familie und wird nur im Todesfall ausgezahlt.
- Im schlimmsten Fall führt eine Kündigung einer Versicherung dazu, dass du einerseits die bereits eingezahlten Summen und andererseits den Versicherungsschutz verlierst.
- Es gibt Möglichkeiten, deine bisher angesparten Versicherungen gegen einen Zugriff durch das Sozialamt oder das Jobcenter zu schützen.
Wann kann man sich eine Risikolebensversicherung auszahlen lassen?
Die Risikolebensversicherung ist keine Versicherung der Kategorie private Altersvorsorge. Viel mehr investierst du hier in den Hinterbliebenenschutz. Denn die Risikolebensversicherung wird nur im Todesfall des Versicherten ausgezahlt. Sie soll sicherstellen, dass deine Angehörigen in die Lage versetzt werden, die Kosten der Beerdigung einerseits zu tragen und andererseits die laufenden finanziellen Lasten weiterhin zu stemmen. Sie gehört damit zu den sogenannten Todesfallversicherungen.
Tatsächlich ist die Risikolebensversicherung eine Absicherung, die in bestimmten Lebensphasen besonders wichtig ist. Vor allem junge Familien und Partner, die gerade ein Haus gekauft oder gebaut und sich dafür hoch verschuldet haben, sollten auf eine solche Absicherung nicht verzichten. Schließlich müssen die monatlichen Raten auch im Fall eines schweren Unfalls oder eines Todes infolge einer plötzlichen Krankheit weitergetragen werden. Andernfalls droht der Familie neben dem schweren Schicksalsschlag durch den Tod eines Elternteils zusätzlich auch noch der Verlust des bekannten Umfelds oder vielleicht sogar der finanziellen Existenzgrundlage.
Die Risikolebensversicherung ist also in aller Regel auf eine Auszahlung im Todesfall ausgelegt. Es gibt hiervon tatsächlich eine Ausnahme – allerdings gibt es keine Möglichkeit, die bereits eingezahlten Beträge wieder auszahlen zu lassen. Wenn du dich dazu entscheidest, die Risikolebensversicherung zu kündigen – etwa um die fälligen Beiträge zu sparen – erlischt auch der Versicherungsschutz und es kommt nicht zu einer Erstattung der bereits gezahlten Versicherungsbeiträge.
Ausnahmefall: Besondere schwere Erkrankungen mit garantierter Todesfolge
Die einzige Fallkonstellation, in der es möglich ist, eine Risikolebensversicherung bereits zu Lebzeiten ausgezahlt zu bekommen, ist das Vorliegen einer unheilbaren Krankheit, die mit Sicherheit zum unmittelbaren Tod führt.
Werden auf die Auszahlung einer Risikolebensversicherung Steuern fällig?
Die Risikolebensversicherung wird nicht wie eine Rente an den Versicherten ausgezahlt, sondern geht in aller Regel im Todesfall an die in der Police als Begünstigten vermerkten Hinterbliebenen. Damit wird die Versicherungssumme Teil der Erbmasse. Hier kann Erbschaftssteuer anfallen – das ist allerdings aufgrund der sehr hohen Freibeträge für privates Erbe eher selten der Fall.
So liegt der Freibetrag für vererbte Vermögenswerte für Ehepartner als Erben aktuell bei 500.000 Euro und für Kinder bei 400.000 Euro. Erst wenn diese Summen überschritten sind, wird überhaupt eine Erbschaftssteuer fällig.
Gut zu wissen
Wenn du einmal in die Situation kommst, etwas zu erben, solltest du dieses Erbe auf jeden Fall dem Finanzamt anzeigen. Denn nur das zuständige Finanzamt kann rechtskräftig entscheiden, ob dein Erbe unterhalb der Freibeträge liegt oder nicht. Ein nicht angezeigtes Erbe ist erst einmal eine versuchte Steuerhinterziehung. In der Regel ist die Anzeige der Erbschaft beim Finanzamt schnell und einfach erledigt, vor allem, wenn das Erbe nicht so hochwertig ist. Bei einer höherwertigen Erbmasse – zum Beispiel aufgrund von Immobilien oder höheren Bargeldbeträgen – solltest du dich mit einem Steuerberater oder einem Anwalt für Erbrecht in Verbindung setzen und dich dort entsprechend beraten lassen.
Besonderheit: Zeitlich begrenzte Risikolebensversicherung
Die einzige Art der Lebensversicherung, die von Anfang an nicht auf das Ziel einer Auszahlung ausgerichtet ist, ist die zeitlich begrenzte Risikolebensversicherung. Eine solche schließt man beispielsweise ab, wenn man gerade ein Haus gekauft hat und für die Dauer der Rückführung des Kredits die gesamte Kreditsumme absichern möchte. Ist das Haus abbezahlt, ist der Schutz für diese hohe Summe nicht mehr nötig und kann folglich wieder entfallen.
Der Vorteil einer solchen zeitlich begrenzten Risikolebensversicherung liegt in den deutlich niedrigeren Kosten. Dafür ist andererseits auch das Risiko des Versicherers, wirklich zahlen zu müssen, bei dieser Versicherung geringer als bei einer unbefristeten Risikolebensversicherung. Wenn du als gesunder Mitdreißiger eine solche Absicherung mit einer Versicherungsdauer von 20 Jahren abschließt, ist die statische Gefahr, dass du in diesem Zeitraum tatsächlich verstirbst, sehr gering. Das macht diese Absicherung auch bei vergleichsweise hohen Versicherungssummen in der Regel so günstig.
Gerade wenn du für einen überschaubaren Zeitrahmen eine höhere Absicherung für deine Familie benötigst, kann diese Versicherung eine gute Alternative sein. Du hast Fragen rund um das Thema Risikolebensversicherung? Setz dich doch einfach direkt mit uns in Verbindung. Dein freier Versicherungsmakler Rico Schmidt steht dir gern beratend zur Seite und hilft dir, den für dich besten Anbieter zu finden.
Wann kannst du dir deine Kapitallebensversicherung auszahlen lassen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Kapitallebensversicherung auszahlen zu lassen. Wir erklären dir in der Folge, wie das genau funktioniert und worauf du in welchen Situationen achten musst. Die Auszahlung einer kapitalbildenden Lebensversicherung kann in manchen Momenten auch als eine Art Notanker dienen, wenn es mit dem eigenen Geld grade mal knapp wird. So kann beispielsweise die Auszahlung der Lebensversicherung bei Arbeitslosigkeit vorübergehend für mehr finanziellen Spielraum sorgen. Aber auch dann gibt es Alternativen, mit denen du hohe Verluste vermeiden kannst.
Die Auszahlung der Lebensversicherung zum Ende der Vertragslaufzeit
Der Klassiker – und die eigentliche Kernidee hinter der kapitalbildenden Lebensversicherung – ist die Auszahlung der Versicherungssumme am Ende der Vertragslaufzeit. Hier gibt es in aller Regel zwei Varianten:
- Die Auszahlung in einer Summe
- Die Auszahlung in Form einer Rentenzahlung
Die Zahlung in Form einer Rente beläuft sich natürlich monatlich auf eine deutlich niedrigere Summe als die Auszahlung in einer Summe. Wenn du allerdings gesund bist und noch lange nach dem Renteneintrittsalter lebst, lohnt sich die Rentenzahlung unter dem strich mehr. In den meisten Fällen dauert es etwa 13 – 17 Jahre, ehe die monatliche Rente insgesamt die Summe erreicht hat, die du im Fall einer einmaligen Auszahlung erhalten würdest.
Wenn du einen frühen Auszahlungstermin – etwa mit 62 Jahren bereits – vereinbart hast, stehen die Chancen auf einen langen Rentenzahlungszeitraum natürlich besser als bei einem Vertrag, der erst mit 67 Jahren ausgezahlt wird. Dennoch sollte man sich genau überlegen, für welche der beiden Varianten man sich entscheidet. So kann die monatliche Rentenzahlung ein gutes Mittel gegen die sogenannte Rentenlücke – also die Differenz zwischen deiner Netto-Rente und deinem letzten Netto-Einkommen aus Erwerbstätigkeit – sein.
Die Einmalzahlung hingegen kann eine sehr gute Möglichkeit sein direkt vor der Rente noch einen großen Kredit abzulösen oder sich einen lang gehegten Wunsch zu erfüllen. Endlich das Haus komplett abbezahlen oder das Traumauto, das du schon so lange haben möchtest.
In der Regel wird sich dein Versicherer einige Monate vor Ablauf des Vertrages bei dir melden und wird erfragen, welche der beiden Zahlungsvarianten du bevorzugst. In den jährlichen Auszügen zur Lebensversicherung ist regelmäßig aufgeführt, wie hoch deine Einmalzahlung oder alternativ deine monatliche Rente voraussichtlich ausfallen werden.
Ausnahmefall: Kapitallebensversicherung mit Abrufphase
Eine Ausnahme von der oben aufgeführten Regel bildet die Kapitallebensversicherung mit einer Abrufphase. Auch hier hat der Vertrag ein Ende der Laufzeit, doch dieses muss nicht zwangsläufig den Auszahlungszeitpunkt markieren. Viel mehr hast du bei dieser Variante die Möglichkeit, über einen Zeitraum von in der Regel fünf Jahren deine Auszahlung abzurufen, wann immer du möchtest. Erst wenn diese fünf Jahre abgelaufen sind, erfolgt die Auszahlung der Lebensversicherung automatisch.
Tatsächlich ist die Auszahlung zum Ende der Vertragslaufzeit die einzige Möglichkeit der Auszahlung ohne einen Verlust bzw. mit tatsächlichen Gewinnen im Vergleich zu den eingezahlten Summen. Anders sieht es bei einer Auszahlung vor Ablauf der Vertragslaufzeit aus.
Auch eine Auszahlung vor Ablauf der Vertragslaufzeit ist möglich
Du kannst dir deine kapitalbildende Lebensversicherung auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit auszahlen lassen – das ist allerdings mit erheblichen Verlusten verbunden. Denn gerade in den ersten Jahren, in denen du in deine Versicherung einzahlst, werden erst einmal Prämien für die Hausinternen Versicherungsvertreter, Gebühren und interne Kontoführungskosten etc. abgehalten. Erst nachdem all diese Kostenpunkte bereinigt sind, fängst du mit deinen Einzahlungen wirklich an, einen Vermögenswert aufzubauen.
Die meisten Versicherer sind in diesem Punkt auch recht offen und transparent. So bieten dir viele Anbieter kapitalbildender Lebensversicherungen bereits beim Vertragsabschluss eine Übersicht, mit welchen Summen du rechnen kannst, wenn du deine Versicherung nach einer bestimmten Anzahl an Jahren kündigst.
Natürlich ist die Auszahlung einer Lebensversicherung ein Mittel, wenn es darum geht, schnell und kurzfristig Geld zu bekommen. Das Problem dabei ist, dass du bei einer Auszahlung vor Ablauf der Vertragszeit nicht nur auf einen großen Teil der möglichen Gewinne verzichtest – du beraubst dich auch selbst einer Möglichkeit, im Alter die Rentenlücke zu schließen oder durch eine größere Investition – etwa in den Umbau deines Hauses in eine barrierefreie Immobilie – deinen Lebensabend zu verbessern.
Deshalb macht es Sinn, bevor man sich für die letzte Lösung – die Kündigung und Auszahlung einer Lebensversicherung – entscheidet, erst einmal die Alternativen zu prüfen. Davon gibt es hier nämlich tatsächlich einige.
Alternative Nummer 1: Die Beleihung der Lebensversicherung
Die Beleihung einer Lebensversicherung ist ein sogenanntes Policendarlehen. Dabei nimmst du einen Kredit über Summe x auf und zahlst bis zum Fälligkeitstag nur die Zinsen auf das Darlehen. Die Tilgung wird in einer Summe am Ende der Laufzeit vorgenommen – deshalb spricht man hier auch von einem endfälligen Darlehen.
Damit du deine Lebensversicherung beleihen kannst, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein.
- Es darf sich nicht um eine staatlich geförderte Altersvorsorge (Riester oder Rürup-Rente beispielsweise) handeln.
- Es muss bereits eine Summe von mindestens 1.000 Euro in Form des vorhandenen Rückkaufswerts vorhanden sein.
- Die Lebensversicherung muss von einem deutschen Anbieter sein – manche Kreditgeber akzeptieren auch Versicherer aus Österreich beispielsweise.
Bei einer klassischen kapitalbildenden Lebensversicherung kannst du den vollen aktuellen Rückkaufswert zum Zeitpunkt der Beleihung als Kredit aufnehmen. Bei einer fondsgebundenen kapitalbildenden Lebensversicherung hingegen gibt es das Problem, dass der Wert der Fondsverträge gewissen Schwankungen unterworfen ist. Um diese abzusichern beleihen die meisten Anbieter fondsgebundene Lebensversicherungen nur mit rund 60 Prozent des aktuellen Rückkaufswerts.
So funktioniert die Beleihung deiner Lebensversicherung
Mancher Versicherer bieten selbst ein entsprechendes Policendarlehen an. Alternativ kannst du dich auch an eine Bank wenden, die sich auf Darlehen dieser Art spezialisiert hat. Gern berät dein freier Versicherungsmakler Rico Schmidt dich zu den besten Angeboten rund um deine aktuelle Lebensversicherung.
Der Versicherungsschein muss im Original beim Anbieter des Policendarlehens hinterlegt werden. Als Darlehen aufgenommen werden kann nur die Summe, die stand heute dein Rückkaufswert der Lebensversicherung wäre. Diese Summe erhältst du direkt als Auszahlung. Bis zum vertraglich vereinbarten Auszahlungstermin der Lebensversicherung zahlst du jährlich die Zinsen auf dein Darlehen.
Der Darlehensvertrag zu einem Policendarlehen sieht die Endfälligkeit meistens zeitgleich mit der Fälligkeit der Auszahlung der Lebensversicherung vor. Der Vorteil einer solchen Beleihung im Vergleich zu einer Kündigung lässt sich an einem einfachen Rechenbeispiel darstellen.
Wenn du bereits seit 15 Jahren in deine Lebensversicherung einzahlst und aktuell einen Rückkaufswert von 7.500 Euro „erwirtschaftet“ hast, wird du in dieser Zeit mit Sicherheit mehr als 7.500 Euro in die Lebensversicherung eingezahlt haben. Bis zur Auszahlung der Lebensversicherung, deren Auszahlungsbetrag letztlich bei 25.000 Euro liegt, vergehen noch 25 Jahre. Kündigst du die Versicherung jetzt, erhältst du 7.500 Euro, was einem Verlustgeschäft entspricht, und musst beim Renteneintritt auf die Auszahlung der Lebensversicherung verzichten.
Beleihst du die Lebensversicherung jetzt mit einem Policendarlehen über 7.500 Euro erhältst du die gleiche Summe, wie bei einer Kündigung der Versicherung. Darüber hinaus läuft die Versicherung allerdings weiter – du bekommst mit Ablauf des Versicherungsvertrages die 25.000 Euro zuzüglich Überschussbeteiligung und möglicher Anpassungen durch Dynamisierungen und musst von diesen lediglich 7.500 Euro an den Kreditgeber zurückführen.
Doch die Beleihung einer Lebensversicherung hat auch Schattenseiten. Da wäre beispielsweise der Umstand, dass du bis zum Ende der Vertragslaufzeit die jährlichen Zinsen auf die Kreditsumme entrichten musst. Darüber hinaus kann das, was eigentlich ein Vorteil ist, auch zum Nachteil werden. Wenn du in einer finanziellen Notlage bist, kannst du dir vielleicht die weiteren Versicherungsbeiträge nicht mehr leisten – dennoch läuft die Lebensversicherung erst einmal weiter.
Alternative Nummer 2: Die Lebensversicherung ruhend stellen
Letztes Problem lässt sich allerdings vergleichsweise leicht lösen. Die meisten Versicherer bieten dir mehrere Alternativen, wenn es darum geht einen kurzzeitigen finanziellen Engpass zu überbrücken.
So kannst du beispielsweise deine Beiträge stunden lassen. Das funktioniert meistens über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren. Der Vorteil – deine Auszahlungssumme am Ende ist davon gar nicht oder nur minimal betroffen. Der Nachteil: Du musst alle gestundeten Beiträge nach Ablauf der Stundungsfrist nachzahlen.
Im Fall einer unerwarteten Arbeitslosigkeit kann dieser Weg dennoch der Beste sein. Denn letztlich geht dir so die Auszahlung zum Rentenbeginn nicht verloren und du hast die Möglichkeit, wenn deine finanziellen Engpässe überwunden sind, die Zahlungen nachzuholen.
Eine andere Alternative ist das Ruhendstellen des Vertrages. Das bedeutet, dass du einfach keine Beiträge mehr zahlst. Stellst du eine Lebensversicherung ruhend, reduziert das natürlich am Ende die Auszahlungssumme des Vertrages. Eine solche Stilllegung der Lebensversicherung kannst du allerdings bei den meisten Anbietern später wieder aufheben und kannst die Zahlungen wieder aufnehmen. Dann steigen die Auszahlungssummen zum Renteneintritt wieder an.
Wichtig zu wissen
Hast du Zusatzleistungen wie beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsrente in deine Lebensversicherung eingeschlossen, ruht auch diese, während deine Lebensversicherung ruht. Hier kann eine Stundung das bessere Mittel sein, denn auch während der Stundung läuft die Versicherung im vollen Umfang weiter.
Geht es eher darum, deine laufenden Kosten beispielsweise in Form der Versicherungsbeiträge zu reduzieren, kannst du auch deine Versicherungssumme senken. Das bedeutet einerseits niedrigere Beiträge aber andererseits dann natürlich auch eine niedrigere Auszahlung am Ende der Vertragslaufzeit.
Ist die Auszahlung aus einer Kapitallebensversicherung steuerpflichtig?
Ob die Auszahlung einer Lebensversicherung steuerpflichtig ist, kommt auf mehrere Faktoren an. Da wären beispielsweise:
- Der Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung
- Die Dauer des Versicherungsvertrages vor Beginn der Auszahlungsphase
- Das Alter des Versicherungsnehmers bei Auszahlung der Lebensversicherung
Wenn du deine Lebensversicherung vor dem 01.01.2005 abgeschlossen hast, solltest du dich freuen und diese Versicherung auf keinen Fall vor Ablauf des Vertrags kündigen. Denn auf eine solche Lebensversicherung mit Beginn vor dem 31.12.2004 zahlst du bei der Auszahlung der Versicherungssumme am Ende gar keine Steuern.
Anders sieht das bei allen Verträgen aus, die ab dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden. Hier wird grundsätzlich eine Steuer auf die Erträge der Versicherung fällig. Allerdings gibt es hier Abstufungen in der Berechnung der Steuerlast.
Bei Verträgen die eine Laufzeit von mehr als 12 Jahren hatten und deren Auszahlung erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt ist, sind nur 50 % der Erträge zu versteuern. Bei Verträgen, die nach dem 01.01.2012 abgeschlossen wurden erhöht sich das notwendige Alter bei Auszahlung auf die Vollendung des 62. Lebensjahres.
Ist eines der beiden Kriterien (Laufzeit und Lebensalter bei Auszahlung) nicht erfüllt, muss der volle Ertrag versteuert werden. Dabei wird die Steuer allerdings tatsächlich nur auf den Ertrag – also auf den Gewinn aus deiner Versicherung – fällig. Die einmal bereits eingezahlten Beträge werden nicht noch einmal versteuert.
So machst du deine Lebensversicherung Bürgergeld-sicher
Wenn du eine Lebensversicherung abgeschlossen hast und nach einigen Jahren der Arbeit und des Einzahlens in die Versicherung in finanzielle Schwierigkeiten kommst und einen Anspruch auf Bürgergeld haben könntest, kann das Jobcenter dich auffordern, erst einmal deine Lebensversicherung zu kündigen und vom Rückkaufswert zu leben.
Dank der Karenzzeit von zwei Jahren für die Vermögensprüfung und zuletzt stark gestiegener Vermögensfreibeträge, wird das in Zukunft eher eine Seltenheit sein – möglich ist ein solches Szenario dennoch nach wie vor.
Geschützt ist deine Lebensversicherung auf jeden Fall, wenn der Rückkaufswert mindestens 10 % unter dem Wert der bisher eingezahlten Beiträge liegt. Du hast allerdings auch eine einfache Möglichkeit, die Versicherung zur Gänze vor dem Zugriff der Sozialbehörden zu schützen. Indem du mit deinem Versicherer den Verwertungsausschluss vereinbarst. Das bedeutet, du vereinbarst quasi vertraglich, dass du deine Versicherung gar nicht mehr vor Ablauf des Versicherungsvertrages verwerten kannst. Eine Kündigung ist von der Unterschrift unter dieser Vereinbarung an nicht mehr ohne weiteres möglich.
Wir helfen dir bei der Beantragung deiner Auszahlung!
Du möchtest die Auszahlung deiner Lebensversicherung beantragen oder wartest auf die Auszahlung aus der Risikolebensversicherung eines Verstorbenen? Dein freier Versicherungsmakler Rico Schmidt steht dir unterstützend zur Seite. Wenn du noch Fragen rund um die Möglichkeiten der Verwertung, Stundung oder Beleihung deiner Versicherung hast, nimm einfach Kontakt zu uns auf. Wir beraten dich gern.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Muss jede Auszahlung aus der Lebensversicherung versteuert werden?
Die Auszahlung aller Lebensversicherungen, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden – soweit es sich um kapitalbildende Lebensversicherungen handelt. Bei einer Risikolebensversicherung kann für die Hinterbliebenen eine Erbschaftssteuer fällig werden – abhängig davon, welche weiteren Vermögenswerte im Erbe des Erblassers zu finden sind.
Kann man eine Risikolebensversicherung kündigen?
Du kannst jede Risikolebensversicherung kündigen. Allerdings bekommst du in diesem Fall deine Beiträge nicht erstattet – du genießt aber auch nicht mehr den Schutz der Risikolebensversicherung. Eine solche Absicherung solltest du wirklich nur dann kündigen, wenn du dir die fälligen Beiträge tatsächlich nicht mehr leisten kannst.
Wer sollte unbedingt eine Risikolebensversicherung haben?
Vor allem Personen, die langfristige finanzielle Verpflichtungen eingegangen sind, sollten eine Risikolebensversicherung haben. So bietet sich beispielsweise der Abschluss einer solchen Versicherung nach dem Kauf eines Hauses an. Do kannst du sicherstellen, dass deine Familienmitglieder oder dein/ Partner/in nicht nach deinem Ableben auf den Schulden sitzen bleiben.
Generell gilt das jeder, dessen Haushalt von seinem Einkommen (mit) abhängig ist, eine Risikolebensversicherung haben sollte. Wenn in einer Familie beispielsweise beide Partner berufstätig sind, sollte auch für beide gleichermaßen eine Risikolebensversicherung abgeschlossen werden.
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