Die Krankentagegeldversicherung im Vergleich: Finanzieller Schutz bei Arbeitsunfähigkeit
Die Krankentagegeldversicherung im Vergleich: Finanzieller Schutz bei Arbeitsunfähigkeit
Ein Vergleich der Krankentagegeldversicherung kann Dir dabei helfen, die optimale Absicherung für den Krankheitsfall zu finden. Besonders wichtig ist das Krankentagegeld für Selbstständige und Freiberufler, da sie bei Arbeitsunfähigkeit kein Einkommen mehr erzielen. Aber auch Arbeitnehmer erhalten nur bis zum 42. Krankheitstag eine Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber.
Krankentagegeldversicherung im Vergleich
ARAG | Barmenia | DFV | ERGO / DKV | UKV |
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ab 1,76 Euro mtl. | ab 2,35 Euro mtl. | ab 1,54 Euro mtl. | ab 1,93 Euro mtl. | ab 1,59 Euro mtl. |
* 20-jähriger Arbeitnehmer ohne Vorerkrankungen, 5 Euro Tagessatz, Leistung ab dem 43. Krankheitstag
Was ist die Krankentagegeldversicherung?
Die Krankentagegeldversicherung ist eine Absicherung für den Verdienstausfall bei anhaltender Krankheit und damit verbundener Arbeitsunfähigkeit. Sie leistet, wenn die Versicherten längere Zeit krank sind, aber nicht berufs- oder erwerbsunfähig. Die Leistung beginnt, sobald die Arbeitsunfähigkeit einem bestimmten Zeitraum erreicht hat. Bei Arbeitnehmern ab dem 43. Krankheitstag, bei Selbstständigen optional bereits früher. Dann zahlt die Krankentagegeldversicherung für jeden Tag der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit einen festen Tagessatz.
Die Krankentagegeldversicherung fängt das entfallende Einkommen auf (Privatversicherte) oder deckt die Versorgungslücke des gesetzlichen Krankengeldes (Kassenmitglieder). Dabei handelt es sich um eine freiwillige Zusatzversicherung, die sowohl gesetzlich Versicherte wie auch Privatversicherte abschließen können.
Krankengeld, Krankenhaustagegeld und Krankentagegeld: Vergleich und Unterschiede
Krankengeld | Krankenhaustagegeld | Krankentagegeld |
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- Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem 43. Krankheitstag - Höhe orientiert sich am bisherigen Einkommen | - Leistung der privaten Krankenzusatzversicherung oder Unfallversicherung - Fixer Tagessatz für jeden Tag eines stationären Aufenthalts im Krankenhaus | - Leistung der privaten Krankenzusatzversicherung ab einem frei wählbaren Krankheitstag - Höhe ist frei wählbar |
Nur für gesetzlich Versicherte | Nur für privat Zusatzversicherte und/oder Unfallversicherte | Für gesetzlich Versicherte zur Schließung der Versorgungslücke und für Privatversicherte als Alternative zum Krankengeld der GKV |
Wie lange zahlt die Krankentagegeldversicherung?
Generell zahlt die Krankentagegeldversicherung so lange eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Voraussetzung dafür ist, dass der Arzt ein entsprechendes Attest ausstellt. Die Versicherung endet in folgenden Fällen:
- Es besteht keine Arbeitsunfähigkeit mehr: Sobald Du wieder gesund bist, endet der Anspruch auf das Krankentagegeld. Das kann auch schrittweise erfolgen, etwa wenn eine Wiedereingliederung stattfindet.
- Es liegt eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vor: Wenn Du dauerhaft arbeitsunfähig bist, wird auf eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit geprüft. In diesem Fall endet der Bezug des Krankentagegeldes und, sofern abgeschlossen, die BU-Versicherung übernimmt.
Wieso ist eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll?
Um zu erläutern, wieso eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll ist, erfordert zwischen Selbstständigen und Arbeitnehmern zu unterscheiden.
Für Selbstständige und Freiberufler ist die Krankentagegeldversicherung sinnvoll, weil sie im Krankheitsfall kein Einkommen mehr haben. Ihr Verdienst ist wesentlich von ihrer eigenen Arbeitskraft abhängig. Können sie aus gesundheitlichen Gründen ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben, entfallen ihre Einnahmen. Und da sie keine Lohnfortzahlung haben, kann ihre finanzielle Existenz bedroht sein. Die Krankentagegeldversicherung schützt Selbstständige und Freiberufler, indem sie das entfallende Einkommen auffängt und ihnen finanzielle Sicherheit im Krankheitsfall bietet.
Auch für Arbeitnehmer ist die Krankentagegeldversicherung sinnvoll. Sie erhalten bis zum 42. Krankheitstag eine Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber. Ab der sechsten Krankheitswoche jedoch entfällt die Lohnfortzahlung und das gesetzliche Krankengeld springt ein (nur bei Kassenmitgliedern!) Das Krankengeld deckt das Einkommen teilweise, aber nicht vollständig. Dadurch bleibt eine Versorgungslücke, die zu finanziellen Schwierigkeiten führen kann. Vor allem bei Arbeitnehmern, die auf ihr gesamtes Gehalt angewiesen sind und wenig finanziellen Spielraum haben. Die Krankentagegeldversicherung schließt für einen geringen Monatsbeitrag die Versorgungslücke.
- Wer privat versichert ist, hat keinen Anspruch auf ein Krankengeld. Für Arbeitnehmer in der privaten Krankenversicherung ist die Krankentagegeldversicherung damit noch wichtiger, um ihr Einkommen abzusichern.
So hoch ist das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung für Kassenmitglieder
Ab dem 43. Krankheitstag erhalten Arbeitnehmer keine Lohnfortzahlung mehr, die ihnen im Krankheitsfall für sechs Wochen das volle Gehalt sichert. Anschließend wird eine Lohnersatzleistung von der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht – das Krankengeld. Diese Leistung ist jedoch niedriger als das bisherige Einkommen. Zudem wird das gesetzliche Krankengeld für maximal 72 Wochen bezahlt.
- Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 70 Prozent des Bruttoeinkommens, aber maximal 90 Prozent des Nettogehalts
Daraus resultiert eine Versorgungslücke. Diese trifft vor allem Arbeitnehmer, die ihr monatliches Einkommen in voller Höhe benötigen und keinen finanziellen Spielraum haben. Ein Beispiel:
Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von 2.500 Euro und 1.738 Euro netto monatlich
90 Prozent des Nettoeinkommens | 1.564,20 Euro |
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Bruttotagessatz (1.564,20 / 30) | 52,14 Euro |
•Abzüglich Sozialversicherungskosten (11,925 Prozent für Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) | - 6,22 Euro |
Nettotagessatz | 45,92 Euro |
Krankengeldleistung pro Monat | 1.377,60 Euro |
Wie dieses Beispiel verdeutlicht, besteht eine Differenz zum Nettoeinkommen über 360,40 Euro im Monat. Kann diese Lücke nicht aus eigenen Reserven gedeckt werden, ist die Krankentagegeldversicherung nicht nur sinnvoll, sondern elementar wichtig.
Wie hoch muss das Krankentagegeld sein?
Wie hoch das Krankentagegeld sein muss, hängt vom persönlichen finanziellen Bedarf ab. Bei Arbeitnehmern ist die Versorgungslücke, also die Differenz zwischen Krankengeld der Krankenkasse und dem Nettoeinkommen ein guter Richtwert. Auch Privatversicherte orientieren sich an ihrem Nettogehalt. Da sie kein Krankengeld beziehen, müssen sie allerdings das gesamte Einkommen absichern und nicht nur die Versorgungslücke decken.
- Das Krankentagegeld darf nicht höher sein als das tatsächliche Nettoeinkommen
Es gibt zwei Möglichkeiten, um die optimale Höhe der Krankentagegeldversicherung zu berechnen. Entweder pauschal nach der Versorgungslücke / dem Nettoeinkommen oder dem tatsächlichen Bedarf. Letzteres setzt voraus, dass Du exakt ermittelst, wie viel Geld Du im Monat benötigst. Dazu gehören alle Fixkosten wie Miete, Nebenkosten, Versicherungen etc. Aber auch Deine Lebenshaltungskosten, also Einkäufe, Kleidung usw.
Krankentagegeldversicherung berechnen nach Versorgungslücke
Am häufigsten wird der Bedarf pauschal anhand der Versorgungslücke ermittelt. In unserem Beispiel erhielt der Arbeitnehmer eine Krankengeldleistung über 1.377,60 Euro im Monat. Das entspricht einem Tagessatz von 45,92 Euro. Sein Nettoeinkommen beträgt 1.738 Euro im Monat, also 57,93 Euro am Tag.
Versorgungslücke monatlich (1.738 – 1.377,60) | 360,40 Euro |
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Versorgungslücke Tagessatz (360,40 / 30) | 12,01 Euro |
Um die Versorgungslücke zwischen Nettoeinkommen und Krankengeld zu schließen, muss die Leistung der Krankentagegeldversicherung 12,01 Euro betragen.
Soll die Berechnung nach dem tatsächlichen Bedarf erfolgen, würde der Richtwert nicht das Nettoeinkommen, sondern der Gesamtbedarf darstellen. In diesem Fall:
Gesamtbedarf (Fixkosten + Lebenshaltungskosten) – Krankengeldleistung = Höhe der Krankentagegeldversicherung
Gerne helfen wir Dir dabei, Deinen individuellen Bedarf zu ermitteln!
Kosten: Das kostet eine Krankentagegeldversicherung
Die exakten Kosten lassen sich für eine Krankentagegeldversicherung nicht definieren, da sie von individuellen Faktoren abhängig sind. Arbeitnehmer können ihre Versorgungslücke jedoch für wenige Euro im Monat schließen. Einen Tagessatz von fünf Euro (150 Euro im Monat) lässt sich für unter zwei Euro monatlich versichern. Zehn Euro am Tag kosten zwischen drei und fünf Euro im Monat.
Selbstständige und Privatversicherte müssen jedoch mit höheren Beiträgen rechnen, da sie ihr gesamtes Einkommen absichern. Außerdem können Selbstständige optional früher ihre Leistung erhalten, wodurch die Prämien steigen. Für einen Tagessatz über 70 Euro und eine Leistung ab dem 15. Krankheitstag werden ab 60 Euro fällig.
Im Wesentlichen sind die Kosten für eine Krankentagegeldversicherung von folgenden Faktoren abhängig:
- Höhe der Leistung: Umso höher der versicherte Tagessatz, desto teurer ist die Krankentagegeldversicherung
- Leistungszeitpunkt: Je früher der Versicherer die Leistung erbringt, desto mehr kostet die Absicherung. Arbeitnehmer erhalten das Krankentagegeld im Regelfall ab dem 43. Krankheitstag. Selbstständige können bereits ab dem 4., 12., 15., 28. oder sogar ab dem ersten Krankheitstag Leistungen beziehen.
- Eintrittsalter: Mit dem Alter steigt gewöhnlich das Risiko für einen Leistungsbezug. Daher zahlen ältere Versicherte im Vergleich mehr für ihre Krankentagegeldversicherung.
- Gesundheitszustand: Vorerkrankungen können dazu führen, dass der Versicherer Risikozuschläge erhebt.
Die Krankentagegeldversicherung im Vergleich: Darauf gilt es zu achten
Wer eine Krankentagegeldversicherung im Vergleich betrachtet, muss wichtige Faktoren berücksichtigen. Dabei sollte nicht der Beitrag im Fokus stehen, sondern die versicherten Leistungen und die Bedingungen der Anbieter.
Leistungserhöhung ohne Gesundheitsfragen
Mit den Jahren steigt das Einkommen und damit auch der Bedarf an die Krankentagegeldleistung. Um die Versorgungslücke zu decken, kann eine Anpassung notwendig sein. Viele Versicherer sehen bei einer Leistungserhöhung eine erneute Gesundheitsprüfung vor. Dann kann es vorkommen, dass Vorerkrankungen einer Anpassung im Weg stehen. Achte darauf, dass Dein Versicherer die Möglichkeit bietet, die Krankentagegeldversicherung ohne Gesundprüfung zu erhöhen.
Meldefrist
Die Meldefrist bezeichnet den Zeitraum, indem nach erstmaliger Krankschreibung der Versicherer informiert werden muss. Wird die Frist versäumt, zahlt der Anbieter nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Zeitpunkt, zu dem er von der Arbeitsunfähigkeit in Kenntnis gesetzt wurde. Umso länger die Meldefrist ist, desto besser für die Versicherungsnehmer.
Leistung bei Schwangerschaft
Einige Versicherer zahlen nicht nur in Krankheitsfällen, sondern auch wenn die Krankschreibung aufgrund einer bestehenden Schwangerschaft erfolgt. Auch Fehlgeburten und Schwangerschaftsabbrüche können mitversichert sein.
Reha- und Kurleistungen
Erbringt der Versicherer eine Leistung bei Reha- und Kuraufenthalten, beziehen die Versicherten eine Leistung, wenn der Aufenthalt im Zusammenhang mit ihrer Krankheit steht. Doch Vorsicht: Es gibt Anbieter, die nur dann zahlen, wenn der Reha- oder Kuraufenthalt nahtlos an die Arbeitsunfähigkeit anschließt.
Wartezeit
Bei Vertragsbeginn können Wartezeiten gelten. Diese betragen je nach Anbieter einen bis zu acht Monate. Während dieses Zeitraums besteht kein Versicherungsschutz, wenn eine Arbeitsunfähigkeit eintritt. Wartezeiten fallen vor allem bei Krankentagegeldversicherungen ohne Gesundheitsprüfung an.
Ruhestellung bei Arbeitslosigkeit
Bei Arbeitslosigkeit kann die Krankentagegeldversicherung enden. Bei anderen Anbietern läuft sie unverändert weiter. Gut sind Versicherer, die während der Arbeitslosigkeit den Vertrag ruhend bzw. beitragsfrei stellen. Dann besteht kein Leistungsanspruch und es fallen keine Beiträge an. Sobald wieder eine Tätigkeit aufgenommen wird, wird der Vertrag fortgeführt.
Die Krankentagegeldversicherung im Vergleich: Jetzt beraten lassen
Bei einem Vergleich der Krankentagegeldversicherung wird schnell deutlich, dass es eine große Anzahl an Anbietern auf dem Markt gibt. Und ebenso unterschiedlich wie deren Bedingungen und Leistungen ist auch der Bedarf der Versicherten. Aus diesem Grund solltest Du Dich vor Vertragsabschluss beraten lassen.
Als Versicherungsexperten helfen wir Dir dabei. Wir beantworten nicht nur alle Deine Fragen rund um das Krankentagegeld. Gemeinsam ermitteln wir auch Deine Versorgungslücke und finden heraus, wie Du Dich preiswert, aber zuverlässig gegen das Risiko einer längeren Arbeitsunfähigkeit absicherst. Vereinbare jetzt einen Termin mit uns; ruf uns an, schicke eine Nachricht oder kontaktiere uns per WhatsApp und lass Dich beraten.
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