Kinderkrankenversicherung: Kinder in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung

Kinderkrankenversicherung: Kinder in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung

Mit der Kinderkrankenversicherung wird allgemein die Krankenabsicherung von Kindern bezeichnet. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Im Regelfall ist die Krankenversicherung für den Nachwuchs abhängig vom Versicherungsstatus der Eltern – bei Unverheirateten folgt die Absicherung der Mutter. Doch auch als gesetzlich Krankenversicherte sollten Eltern über eine private Krankenversicherung für ihr Kind nachdenken, nämlich in Form einer privaten Krankenzusatzversicherung. Diese ist für Kinder nicht nur besonders preiswert, sie schließt auch die Versorgungslücken der GKV.

Gesetzlich oder privat – wie wird mein Kind krankenversichert?

Ein Kind wird immer wie seine Eltern versichert. Sind beide Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse, wird das Kind in der beitragsfreien Familienversicherung der GKV abgesichert. Ein entscheidender Vorteil, da die Familienversicherung bis zum Ende der Erstausbildung, maximal bis zum 25. Lebensjahr kostenlos ist.

Sind hingegen beide Eltern privat krankenversichert, muss eine Kinderkrankenversicherung in der PKV abgeschlossen werden. Zwar wird dadurch ein Beitrag fällig, doch lassen sich Kinder sehr preiswert krankenversichern. Außerdem ist der Leistungsumfang besser als bei einer Mitgliedschaft in der Krankenkasse.

Ist ein Elternteil privat und das andere gesetzlich versichert, kommt es darauf an, ob sie verheiratet sind. Bei Unverheirateten folgt die Kinderkrankenversicherung dem Versicherungsstatus der Mutter. Ist diese gesetzlich versichert, greift die beitragsfreie Familienversicherung der GKV. Bei Privatversicherten muss ein eigener PKV-Vertrag für das Kind abgeschlossen werden.

Sind die Eltern allerdings verheiratet, ist entscheidend, wer mehr verdient. Verdient der privatversicherte Elternteil mehr als der gesetzlich versicherte und liegt sein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2023: 66.600 Euro), kann der Nachwuchs nicht in der kostenlosen Familienversicherung der GKV abgesichert werden. Dann kommt für das Kind nur eine private Krankenversicherung oder die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV infrage. In beiden Fällen wird ein Beitrag erhoben, weshalb die PKV aufgrund der umfangreicheren Leistungen meist die bessere Wahl ist.

Kinderkrankenversicherung: Krankenzusatzversicherung für Kinder

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Versicherungsstatus ElternSo wird das Kind krankenversichert
Beide gesetzlich versichertGesetzliche Krankenversicherung (beitragsfrei)
Beide privat versichertPrivate Krankenversicherung

Bei UnverheiratetenBei Unverheirateten
Mutter ist gesetzlich versichertGesetzliche Krankenversicherung (beitragsfrei)
Mutter ist privat versichertPrivate Krankenversicherung

Bei Verheirateten mit unterschiedlichem Versicherungsstatus (Gesetzlich/Privat)Bei Verheirateten mit unterschiedlichem Versicherungsstatus (Gesetzlich/Privat)
Privatversicherter verdient weniger als gesetzlich versicherter Elternteil und/oder Einkommen liegt unter der JahresarbeitsentgeltgrenzeGesetzliche Krankenversicherung (beitragsfrei)
Privatversicherter verdient mehr als gesetzlich versicherter Elternteil und Einkommen liegt über der JahresarbeitsentgeltgrenzePrivate Krankenversicherung oder
freiwillig gesetzliche Krankenversicherung (nicht beitragsfrei)

Kinderkrankenversicherung bei Beamten

Bei Beamten gelten dieselben Regeln wie bei Arbeitnehmern und Selbstständigen: Sind beide Elternteile verbeamtet, muss auch das Kind privat krankenversichert werden. Es erhält allerdings Beihilfe und benötigt daher wie die Eltern nur eine Restkostenversicherung.

Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, kann die beitragsfreie Familienversicherung genutzt werden, wenn der verbeamtete Partner nicht mehr verdient oder sein Einkommen nicht über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Treffen diese beiden Punkte allerdings zu, ist die kostenlose Familienversicherung nicht möglich. Und es wird ein Beitrag für den Nachwuchs erhoben.

Beamte erhalten je nach Bundesland mindestens 80 Prozent Beihilfe für Kinder. Aus diesem Grund können sie eine besonders preiswerte Kinderkrankenversicherung erhalten. Daher ist es für sie in den meisten Fällen ratsam, eine PKV abzuschließen. Denn so können sie günstig die Vorzüge der privaten Krankenversicherung für ihr Kind nutzen.

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Kinderkrankenversicherung: Krankenzusatzversicherung für Kinder in der GKV

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet meist nur eine Basisabsicherung. Für Eltern ist es aber ein beruhigendes Gefühl, zu wissen, dass ihr Kind im Krankheitsfall die bestmögliche medizinische Versorgung erhält. Und diese können sie ihm auch als gesetzlich Versicherte zukommen lassen – mit einer Krankenzusatzversicherung für Kinder. Diese ergänzt und erweitert den gesetzlichen Versicherungsschutz und bietet in verschiedenen Bereichen umfangreiche Leistungen.

  • Krankenhaus

Im Krankenhaus kann das Kind in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht werden. Außerdem hat es Anspruch auf eine Chefarztbehandlung. Für Eltern erstatten viele Tarife außerdem die Rooming-in-Kosten und die gesetzliche Zuzahlung. Optional lässt sich auch ein Krankenhaustagegeld versichern.

  • Zahnarzt und Kieferorthopädie

Gute Zahnzusatzversicherungen für Kinder bieten in erster Linie hohe Erstattungssätze bei Kieferorthopädie. Denn rund 60 Prozent aller Kinder benötigen eine Zahnspange! Außerdem können zahnmedizinische Leistungen wie Zahnersatz, Füllungen, Prophylaxe, Maßnahmen zur Angst- und Schmerzlinderung, Aufbissschienen etc. versichert sein.

  • Arzt und Heilpraktiker

Beim Arzt wird das Kind wie ein Privatpatient behandelt und kann auch Ärzte ohne Kassenzulassung aufsuchen. Im Bereich der alternativen Heilmethoden werden je nach gewähltem Tarif Heilpraktikerbehandlungen erstattet, aber auch Traditionelle Chinesische Medizin, Akupressur und Akupunktur sowie Osteopathie. Diese Zusatzversicherung lohnt sich für Eltern, die nicht nur auf die Schulmedizin vertrauen. Weitere Informationen zur Heilpraktikerversicherung

  • Sehhilfen

Fast die Hälfte aller Kinder benötigen noch vor dem Vorschulalter eine Brille. Mit einer Krankenzusatzversicherung für Sehhilfen werden die Kosten für Brillen und Kontaktlinsen übernommen. Ab einem bestimmten Alter zahlen einige Versicherer auch Laserbehandlungen. Weitere Informationen zur Brillenversicherung

  • Auslandsreisen

Wer sich außerhalb von Deutschland aufhält, ist über die GKV nicht umfassend abgesichert. Denn bei einem Urlaub in Europa erhalten Kassenpatienten nur die Leistungen, die auch gesetzlich Versicherte in dem jeweiligen Reiseland beziehen. Und diese liegen meist unter den deutschen Standards. Außerhalb der EU gibt es gar keine Leistungen und Du musst im Krankheitsfall die vollen Kosten bezahlen. Eine Auslandsreisekrankenversicherung kannst Du für die ganze Familie abschließen, um sicherzustellen, dass Ihr im Urlaub und auf Reisen ordentlich krankenversichert seid.

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Lohnt sich eine Krankenzusatzversicherung für Kinder?

Ja! Eine Kinderkrankenzusatzversicherung lohnt sich nahezu immer. Denn die Kinder sind jung und gesund, das Risiko, dass sie Leistungen beanspruchen, niedrig. Deshalb sind die Beiträge für die jüngsten Versicherungsnehmer auch sehr günstig. Beispielsweise gibt es eine stationäre Zusatzversicherung mit Unterbringung im Einbettzimmer für ein einjähriges Kind bei der Barmenia für weniger als fünf Euro im Monat.

Mit einer Kinderkrankenversicherung als Ergänzung zum gesetzlichen Versicherungsschutz ermöglichen Eltern ihrem Nachwuchs die bestmögliche medizinische Versorgung. Sie können unabhängig von ihren finanziellen Mitteln Maßnahmen beanspruchen, die ihrem Kind das Leben erleichtern. Zum Beispiel unsichtbare Brackets bei einer Zahnspange. Oder sie bei einem Krankenhausaufenthalt begleiten, ohne sich über die Kosten für das Rooming-in zu sorgen.

Von einer Krankenzusatzversicherung profitieren Kinder zudem langfristig. Denn die meisten Tarife werden mit Erreichen des 18. Lebensjahres auf einen Erwachsenentarif umgestellt. Die versicherten Leistungen bleiben erhalten und der Beitrag steigt leicht, aber nicht so hoch wie bei einem späteren Vertragsabschluss. Außerdem spielt es keine Rolle, wenn der Nachwuchs zwischenzeitlich an Vorerkrankungen leidet, die dem Neuabschluss einer Krankenzusatzversicherung im Weg stehen würden. Es lohnt sich also heute wie auch für die Zukunft in die Gesundheitsabsicherung des Kindes zu investieren. Gerne beraten wir Dich und beantworten alle Deine Fragen zur Kinderkrankenversicherung.

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Die Kinderkrankenversicherung der PKV: Kinder privat krankenversichern

Kinder werden nach der Geburt in der privaten Krankenversicherung angemeldet. Dafür gilt eine Frist von 2 Monaten nach dem Geburtstermin. Wird diese eingehalten, muss der Krankenversicherer der Eltern den Nachwuchs ohne Gesundheitsprüfung versichern.

  • Voraussetzung dafür, dass das Kind ohne Gesundheitsprüfung eine Kinderkrankenversicherung in der PKV erhält, ist, dass der Vertrag der Eltern mindestens drei Monate vor der Geburt bestanden hat.

Es besteht aber auch die Option, den Nachwuchs bei einer anderen Gesellschaft zu versichern. Das lohnt sich vor allem dann, wenn die Eltern mit ihrem Anbieter unzufrieden sind, einen Einsteigertarif mit geringem Leistungsumfang oder einem hohen Selbstbehalt haben. In diesem Fall ist

eine Gesundheitsprüfung notwendig, die jedoch bei den meisten Neugeborenen kein Problem darstellt.

Was kostet eine Kinderkrankenversicherung der PKV?

Kinder lassen sich in der privaten Krankenversicherung besonders preiswert versichern. Gute Tarife gibt es bereits ab 100 Euro monatlich. Ein Premiumtarif ohne Selbstbehalt mit sehr hohen Erstattungssätzen und umfangreichen Leistungen wird ab 170 Euro im Monat angeboten.

Gerne können wir Dir ein individuelles und bedarfsgerechtes Angebot machen, um die Kosten für eine Kinderkrankenversicherung für Dich zu ermitteln.

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Lohnt sich die private Krankenversicherung für Kinder?

Oftmals sind beide Elternteile privat versichert und sie müssen ihr Kind in der PKV absichern. Stellt sich jedoch die Frage, ob die private oder die freiwillig gesetzliche Krankenversicherung besser ist, fällt die Wahl berechtigterweise meist auf die PKV. Denn in diesem Fall ist eine beitragsfreie Krankenabsicherung über die Familienversicherung nicht möglich. Und da sowieso ein Beitrag entrichtet werden muss, lohnt sich nahezu immer die private Krankenversicherung.

Lohnt sich die private Krankenversicherung für Kinder?

Die PKV bietet viele Vorteile. Der Versicherungsschutz ist umfangreicher und es werden mehr medizinische Maßnahmen erstattet als bei gesetzlich Versicherten. Zudem lässt sich die Absicherung dem persönlichen Bedarf anpassen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist es notwendig, eine ergänzende Krankenzusatzversicherung abzuschließen, um die Vorzüge eines Privatpatienten zu genießen.

  • Die Beiträge für eine Kinderkrankenversicherung sind nicht nur sehr gering. Sie sind auch im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes steuerlich abzugsfähig.

Kinderkrankenversicherung: Der optimale Versicherungsschutz für Deinen Nachwuchs

Deinen Nachwuchs möchtest Du in allen Lebenslagen gut geschützt wissen. Die Krankenabsicherung ist dabei ein wichtiger Bestandteil. Denn sie entscheidet darüber, ob nur die gesetzliche Regelversorgung oder auch darüber hinausgehende Maßnahmen bezahlt werden. Und ob Dein Kind Kassenleistungen bezieht oder als Privatpatient behandelt wird. Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung kannst Du Deinem Nachwuchs die Vorzüge einer privaten Krankenabsicherung bieten – und zwar mit der entsprechenden Krankenzusatzversicherung. Diese bleibt auch nach Erreichen des 18. Lebensjahres bestehen und bietet Deinem Kind so langfristig einen guten und soliden Versicherungsschutz.

Als Versicherungsexperten stehen wir Dir bei allen Fragen und Anliegen gerne zur Seite. Wir unterstützen Dich, Deinen Nachwuchs rundum zuverlässig abzusichern und die optimale Kinderkrankenversicherung für Euren individuellen Bedarf zu finden. Vereinbare jetzt einen Termin mit uns und lass Dich beraten!

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