Kfz-Versicherung: Schadenfreiheitsklasse & Prozente übertragen

Kfz-Versicherung: Schadenfreiheitsklasse & Prozente übertragen

Um bei der Kfz-Versicherung zu sparen, können Schadenfreiheitsklasse und Prozente übertragen werden. Damit gibt der bisherige Inhaber seine schadenfreien Jahre auf und tritt diese an eine andere Person ab. Das macht Sinn, wenn Du selbst bisher keine Kfz-Versicherung auf Dich abgeschlossen hattest und entsprechend teuer eingestuft wirst. Die SF-Übertragung lohnt sich aber nur, wenn Du den Führerschein schon einige Jahre besitzt. Nachfolgend erklären wir Dir, wie sich Prozente und Schadenfreiheitsklasse übertragen lassen, wer davon profitiert und wann sich dieses Vorgehen nicht lohnt.

Wieso gibt es die Schadenfreiheitsklassen überhaupt?

Wer vorausschauend fährt und keine Unfälle baut, wird in der Kfz-Versicherung belohnt. Denn die Versicherer kalkulieren die Beiträge anhand des potenziellen Schadenrisikos. Fahranfänger, die noch keine lange Fahrpraxis haben, werden in der teuersten Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft. Mit jedem Jahr, das sie unfallfrei fahren, steigt ihre SF-Klasse allerdings. Umso länger sie keinen Schaden melden, desto höher ist der Schadenfreiheitsrabatt. Und damit sinkt der Beitrag.

Die SF-Rabatte gibt es für die Haftpflicht- und die Vollkaskoversicherung. Sie werden jeweils getrennt voneinander behandelt. Wer einen Haftpflichtschaden meldet, verliert keine Prozente in der Vollkasko. In der Teilkaskoversicherung gibt es hingegen keine schadenfreien Jahre, weshalb ein Schaden keine Auswirkungen auf den zukünftigen Beitrag hat.

Melden die Versicherten einen Schaden, der von dem Versicherer reguliert wird, sinkt ihr Schadenfreiheitsrabatt. In welcher Höhe ist davon abhängig, in welcher Prozentklasse sie sich befinden und wie viele Schäden innerhalb des Jahres gemeldet wurden. Entsprechend mit der Rückstufung steigt im Folgejahr der Beitrag.

Wann lohnt es sich, in der Kfz-Versicherung Prozente und Schadenfreiheitsklasse zu übertragen?

Wer im Laufe der Jahre keine oder nur wenige Schäden verursacht, erhält von der Kfz-Versicherung eine hohe Schadenfreiheitsklasse und wird mit günstigen Prozenten eingestuft. Wird der Rabatt nicht mehr benötigt, beispielsweise weil der Zweitwagen wegfällt oder das Auto aus Altersgründen nicht mehr gefahren wird, kann es sinnvoll sein, die Prozente zu übertragen. Das bedeutet, eine andere Person kann zukünftig die günstige Einstufung für ihre Kfz-Versicherung nutzen.

Eine Rabattübertragung macht auch dann Sinn, wenn Kinder ihre Autoversicherung künftig selbst übernehmen. Häufig versichern sie ihr Fahrzeug als Fahranfänger zunächst über die Eltern. Diese können das Auto als Zweitwagen mit einer günstigeren SF-Einstufung oder mit bereits vorhandenen und ungenutzten Prozenten versichern. Möchte das Kind nun selbst Versicherungsnehmer des Vertrages werden, kann es die Schadenfreiheitsklasse für die eigene Kfz-Versicherung übertragen.

Wieso gibt es die Schadenfreiheitsklassen überhaupt?

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Hinweis: Möchtest du deine schadenfreien Jahre übertragen oder bekommst diese von einem Familienmitglied, wird nicht der SFR (Schadenfreiheitsrabatt) im eigentlichen Sinne abgetreten. Sondern die Schadenfreiheitsklasse (beispielsweise SF 10 = 10 schadenfreie Jahre). Die Prozente (beispielsweise 40 Prozent) orientieren sich nach der jeweiligen Rabattklasse und fallen bei jedem Versicherer unterschiedlich aus!

Wann ist eine Rabattübertragung nicht sinnvoll?

Eine Rabattübertragung ist nicht in jedem Fall sinnvoll. Einerseits ist zu beachten, dass der bisherige Inhaber seine Prozente bei der Übertragung endgültig verliert. Es muss also sichergestellt sein, dass er diese selbst nicht mehr benötigt.

Abzuraten ist von der SF-Übertragung auch dann, wenn der Empfänger den Führerschein noch nicht lange besitzt. Angenommen, die Großeltern möchten ihren Rabatt über 25 SF-Jahre auf den Enkel übertragen. Dieser besitzt die Fahrerlaubnis aber erst seit zwei Jahren. In diesem Fall erhält er auch nur zwei schadenfreie Jahre und die restlichen 23 Jahre verfallen vollständig.

  • Ist der Empfänger noch nicht lange genug im Besitz der Fahrerlaubnis und würde eine Rabattübertragung erhebliche Verluste bedeuten, ist es sinnvoll, abzuwarten. Die Eltern oder Großeltern können Versicherungsnehmer des Vertrages sein und das Auto mit ihren guten Prozenten einstufen lassen. Dadurch profitieren Fahranfänger von günstigen Beiträgen, auch wenn sie selbst den Führerschein erst seit Kurzem besitzen. Autoversicherung für Fahranfänger – jetzt mehr erfahren.

Wer kann Prozente übernehmen?

Die Kfz-Versicherung ermöglicht es, Prozente innerhalb der Familie zu übertragen. Kinder wie auch Enkel können die Rabatte von Eltern und Großeltern übernehmen. Auch Verheiratete können ihre SF-Jahre untereinander abtreten. Viele Versicherer ermöglichen die Rabattübertragung auch unter Lebenspartnern und bei nicht leiblichen Kindern. Die schadenfreien Jahre lassen sich aber nicht an Freunde und Kollegen weiterreichen.

 

Diese Personen können Prozente übertragen:

  • Ehe- und Lebenspartner
  • Eltern und ihre leiblichen und nicht-leiblichen Kinder
  • Großeltern und Enkelkinder
  • Geschwister
  • Schwiegereltern und Schwiegertochter / Schwiegersohn

 

 

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Wichtig: Wer die Rabatte übergibt, verliert diese dauerhaft. Es ist auch nicht möglich nur einen Teil der schadenfreien Jahre zu übertragen und den Rest selbst zu behalten. Gerne prüfen wir für Dich, ob Du Prozente erhalten oder abtreten kannst und ob dieser Schritt in deinem individuellen Fall ratsam ist.

Voraussetzungen für die Rabattübertragung

  1. Nur so viele Jahre übertragbar, wie man selbst erreichen könnte

Du kannst nur so viele schadenfreie Jahre übernehmen, wie Du seit Deinem Führerscheinbesitz selbst hättest erreichen können. Angenommen Du besitzt die Fahrerlaubnis seit sieben Jahren. Durch Deine Eltern erhältst Du einen SF-Rabatt mit zehn Jahren. Da Du Deinen Führerschein noch nicht so lange besitzt, werden Dir nur sieben Jahre übertragen. Die übrigen drei Jahre gehen verloren.

 

  1. Rabattempfänger muss regelmäßig das Auto genutzt haben

Die meisten Versicherer setzen voraus, dass der Rabattempfänger selbst regelmäßig mit dem Auto gefahren ist. Es gibt sogar Anbieter, die voraussetzen, dass der Empfänger im Versicherungsvertrag als Fahrer hinterlegt oder Halter des Fahrzeugs ist. Diese Regelung ist nicht bei allen Versicherungsgesellschaften gleich, weshalb sich ein Vergleich der Anbieter bei Schwierigkeiten empfiehlt.

Kfz-Versicherung: Prozente übertragen – so funktioniert es

Um die Prozente der Kfz-Versicherung zu übertragen, muss das Formular TB28 ausgefüllt werden. Dieses wird vom Versicherer bereitgestellt. Für die Übertragung sind folgende Angaben zu machen:

  • Vertrags- und Fahrzeugdaten beider Personen
  • Höhe der zu Übertragenden und Erhaltenden SF-Jahre
  • Erläuterung des Verhältnisses zwischen Empfänger und Geber

Das Dokument muss von beiden Parteien unterschrieben sein. Darüber hinaus sind diese Unterlagen einzureichen:

  • Verzichtserklärung des Gebers
  • Führerscheinkopie des Empfängers
  • Ist der bisherige SF-Inhaber verstorben und soll der Rabatt beispielsweise auf den Ehepartner übertragen werden, muss eine Sterbeurkunde beigelegt werden

Eine Rabattübertragung kann sowohl bei der aktuellen Gesellschaft wie auch bei einem Versichererwechsel vorgenommen werden. Insbesondere, wenn die Konditionen des derzeitigen Kfz-Versicherers nicht gut sind oder die Rabattübertragung an enge Bedingungen geknüpft ist, sollte im selben Zug ein Anbieterwechsel geprüft werden.

Schadenfreiheitsklasse übertragen: Wir unterstützen Dich

Die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse ist sinnvoll, wenn Du trotz langjährigem Führerscheinbesitz keinen eigenen Schadenfreiheitsrabatt aufgebaut hast. Oder wenn Du Dir einen Zweitwagen anschaffen möchtest und ein Familienmitglied seine Prozente nicht mehr benötigt. Besitzt Du die Fahrerlaubnis aber noch nicht lange, kann dieser Schritt erhebliche Nachteile bergen. Daher muss vor einer Rabattübertragung immer individuell geprüft werden, ob dieses Vorgehen ratsam ist.

Als Versicherungsexperten sind wir Dir dabei behilflich. Wir überprüfen, ob es sinnvoll ist, die Prozente abzutreten und helfen Dir dabei, eine günstige Kfz-Versicherung zu finden. Vereinbare dazu gerne einen Termin mit uns – ruf uns an oder schicke eine Nachricht.

 

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