Haushaftpflichtversicherung
Haushaftpflichtversicherung
Hausbesitzer tragen große Verantwortung und sollten sich unbedingt mit dem passenden Rechtsschutz ausrüsten. Während eine Vielzahl der Immobilieneigentümer an die Wohngebäudeversicherung und die Hausratversicherung denken, gerät die Haushaftpflicht oftmals in Vergessenheit.
Diese Versicherung ist allerdings das A und O eines umfangreichen Rechtsschutzes und darf auf keinen Fall fehlen. Als Eigentümer ist man nämlich dazu verpflichtet, die Umgebung vor Gefahren zu bewahren, die durch den eigenen Grund und Boden entstehen können. Dies wirkt zwar auf den ersten Blick lächerlich, doch rutscht ein Passant auf dem Gehweg vor dem Haus aus oder wird ein Auto von einem herabfallenden Ziegel getroffen, kann es den Hauseigentümer teuer zu stehen kommen.
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Haushaftpflichtversicherung – das Wichtigste im Überblick
- Die Haushaftpflichtversicherung entspricht einer Haftpflichtversicherung für Immobilien: Entstehen Schäden oder Verletzungen durch die Immobilie, bewahrt die Versicherung den Eigentümer vor finanziellen Forderungen Dritter.
- Immobilien, die selbst genutzt werden, sind in der Regel automatisch durch die Haftpflichtversicherung geschützt.
- Für Vermieter ist die Haushaftpflichtversicherung besonders interessant.
- Diese Art der Versicherung kann auch für ein unbebautes Grundstück sinnvoll sein.
Was versteht man unter einer Haushaftpflichtversicherung?
Das eigene Haus ist ein Ort der Sicherheit und Geborgenheit. In manchen Fällen entpuppt sich die Immobilie allerdings als akute Gefahrenquelle und kann das Eigentum Dritter beschädigen oder Personen verletzen. Die Haushaftpflichtversicherung, die auch als Grundbesitzerhaftpflicht bekannt ist, greift den Hausbesitzern finanziell unter die Arme und bewahrt vor ungerechtfertigten Schadensersatzforderungen.
Die Basis dieser Versicherung ist Artikel 14 des Grundgesetzes. Dieser legt fest, dass „Eigentum verpflichtet“ und dass Hauseigentümer zur Rechenschaft gezogen werden, wenn eine fahrlässige Gefährdung der Mitmenschen oder Beschädigung von Eigentum vorliegt. In Verbindung mit der Instandhaltungspflicht und den Verkehrssicherungspflichten ergeben sich für Immobilienbesitzer klare Vorgaben und Vorschriften: Die Immobilie muss instand gehalten werden, um im Gebäude oder außerhalb – laut Verkehrssicherungspflicht – keinen Passanten oder Autofahrer zu gefährden und Objekte nicht zu beschädigen.
Als Hausbesitzer sollte man demnach sicherstellen, sämtliche Gefahrenquellen zu beseitigen, um das Risiko zu minimieren. Unter gewissen Umständen kann diese Pflicht auf die Mieter und Pächter übertragen werden. Beispielsweise können diese mit der Räum- und Streupflicht beauftragt werden. Kann ein Unfall trotz aller Vorsicht nicht verhindert werden, eilt die Haushaftpflicht zu Hilfe und bewahrt den Eigentümer vor finanziellen Folgen.
Welche Leistungen bietet eine Haushaftpflichtversicherung?
Wie die Familienhaftpflicht ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht kein Muss, aber durchaus empfehlenswert. Schließlich gehen von Immobilien Gefahren aus, die selbst mit großer Sorgfalt nicht vermieden werden können.
Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Vor allem im Winter sind Unfälle sehr schnell passiert! Durch Witterungseinflüsse wie Regen, Hagel und Schnee können Passanten schnell ausrutschen und sich womöglich schwere Verletzungen zuziehen. Auch ein Auto kann auf eisigen Wegen ins Schleudern geraten. Abgesehen davon ist es durchaus möglich, dass sich Putz oder ein Dachziegel vom Haus lösen und für Schäden oder Verletzungen verantwortlich sind.
Die Gefahrenquellen sind nahezu unendlich, weswegen der Abschluss einer Haushaftpflichtversicherung für Grundstücksbesitzer wärmstens empfohlen wird. Mit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung erhalten Hauseigentümer einen Rechtsschutz, der im Schadensfall finanzielle Ansprüche in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme deckt. Werden unberechtigte Forderungen laut, werden diese vom Rechtsschutz abgeschmettert. Der Versicherungsschutz umfasst sowohl Personen-, Sach- als auch Vermögensschäden.
Abwasserschäden
Es kann auch passieren, dass häusliches Wasser Beschädigungen am Gebäude selbst hervorruft. Die Gebäudehaftpflichtversicherung lässt Hauseigentümer nicht im Stich und greift bei diesen Schadensfällen. Auch Lädierungen, die durch die Bildung eines Rückstaus im Straßenkanal verursacht wurden, sind versichert. Hat der Vorfall weitläufige Auswirkungen und beschädigt das Eigentum Dritter, werden auch diese Schäden übernommen.
Achtung
Wird das eigene Mobiliar durch das Abwasser in Mitleidenschaft gezogen, ist die Hausratversicherung zuständig.
Schäden bei Bauarbeiten
Bei Umbauarbeiten kommt es immer wieder zu kleineren Missgeschicken, die große finanzielle Folgen haben können. Wird die Immobilie erweitert, renoviert oder saniert, profitieren Grundbesitzer mit einer Haushaftpflichtversicherung von einem stabilen Rechtsschutz. Dennoch müssen die Besitzer darauf achten, dass die festgelegte Eigenschaft des Gebäudes weiterhin erhalten bleibt und dass sich durch die Baumaßnahmen keine Änderungen ergeben.
Schäden bei Anlagen, Plätzen und Wegen
Die Instandhaltungspflicht ist im deutschen Gesetz verankert und beschränkt sich keinesfalls ausschließlich auf das Gebäude. Es schließt ebenfalls Anlagen, Plätze und Wege mit ein, die zum Besitz gezählt werden. Erleiden Personen oder Gegenstände Schäden in den folgenden Haftpflicht-Risiken, greift der Schutz der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht:
- Garage
- Gartenhaus
- Kinderspielplatz
- Mülltonnenstellplatz
- Fahrradstellplatz
- Wäschetrocknerstellplatz
- Schwimmbecken
- Teich
- Biotop
- Zugänge
- Auffahrten
- Wege
- selbst genutzte Flüssiggastanks
- Kläranlage
- Sickergrube
- selbst genutzte Antennenanlagen
Mitversicherung von beauftragten Personen
Bei der Immobilie handelt es sich nicht immer um das Eigenheim. Ein Gebäude oder Grundstück kann ebenfalls vermietet werden, weswegen sich der Besitzer nicht beständig um sämtliche Pflichten kümmern kann. Aus diesem Grund ist es möglich, dass der Vermieter bestimmte Aufgaben auf die Mieter oder Pächter überträgt.
Es kann dementsprechend im Mietvertrag vereinbart sein, dass der Mieter der Räumungspflicht nachkommt und den Weg zur Wohnung oder zum Haus von Schnee, Blättern und anderen Objekten befreit. Diese Pflichten können ebenfalls an eine Person abgegeben werden, die einen Arbeitsvertrag mit dem Hauseigentümer besitzt. Mieter, Pächter und Angestellter sind dann in der Grundbesitzerhaftpflichtversicherung inkludiert.
Es sollte erwähnt werden, dass unter Umständen dennoch der Eigentümer für die Fahrlässigkeit der Gehilfen zur Rechenschaft gezogen wird. Denn da diese Art von Versicherungen auf den Namen des Hausbesitzers laufen, haftet der Eigentümer.
Wann haftet die Haushaftpflichtversicherung nicht?
Die Gebäudehaftpflicht ist ein Rundumpaket, das eine Vielzahl an Sach-, Vermögens- und Personenschäden abdeckt. Doch auch wenn der Umfang dieses Services beachtlich ist, gibt es Grenzen. Ein Schaden wird zum Beispiel nicht übernommen, wenn ein Mangel seit längerer Zeit bekannt ist und nicht beseitigt wurde. Von Ansprüchen auf den Versicherungsschutz kann zudem nicht die Rede sein, wenn Beschädigungen infolge von ständiger Lärm- und Geruchsbelästigung und Erschütterungen hervorgerufen werden.
Die Verträge sind zudem nicht gültig, wenn der Schaden mutwillig hervorgerufen wird. Verteilt man beispielsweise Wasser auf dem Gehweg vor der Haustür, um Passanten zum Hinfallen zu bringen, sollte die Verweigerung der Versicherung stillschweigend akzeptiert werden
Wer braucht eine Haushaftpflichtversicherung?
Eine Haushaftpflichtversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Da Immobilien eine potenzielle Gefahrenzone darstellen, empfiehlt sich der Abschluss eines Versicherungsvertrags in erster Linie für Vermieter und Eigenheimbesitzer.
Achtung
Die Verkehrssicherungspflicht für Hauseigentümer kann nicht umgangen werden. Der § 823 Absatz 1 BGB weist darauf hin, dass die fahrlässige Gefährdung von Menschen, Freiheit und Eigentum strafrechtlich verfolgt wird und Schadensersatzforderungen zulässig sind.
Selbstgenutzte Immobilien
Hauseigentümer oder Eigentümergemeinschaften, die ihre Immobilie selbst nutzen, verfügen in der Regel über eine Private Haftpflichtversicherung. Diese ist der Ansprechpartner bei Schäden, die in Zusammenhang mit der Immobilie hervorgerufen werden. Ebenfalls geschützt sind Eigentumswohnungen, Einliegerwohnungen in Häusern , Ferienwohnungen und -häuser oder Wohnhäuser, die vermietet werden. Es sollte dennoch die Höhe der Schadenssumme überprüft werden.
Vermietete Immobilien
Empfehlungen, die sich für die Gebäudehaftpflichtversicherung aussprechen, richten sich hauptsächlich an Eigentümer, die ihre Immobilien vermieten. Denn während Eigenheimbesitzer das Geschehen auf dem Grundstück und innerhalb des Hauses noch gut kontrollieren können, ist dies bei einem vermieteten Objekt nahezu unmöglich.
Je höher die Anzahl an Personen ist, die Zugang zu einer Zufahrt, dem Gehweg oder der Immobilie besitzen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Unfällen und Missgeschicken kommt. Die Schadenssumme addiert sich dann schnell zu einer hohen Summe, da die Ausgaben für Behandlungen oftmals noch durch Schmerzensgeld, Verdienstausfall und weitere Ansprüche ergänzt werden. Im Vergleich dazu erscheint der Beitrag der Haushaftpflichtversicherung gering und bewahrt Eigentümer vor dem privaten Ruin.
Gewerbliche Objekte
Ein allgemeiner Irrtum ist, dass die Gebäudehaftpflichtversicherung ebenfalls für gewerbliche Gebäude genutzt werden kann. Unternehmen müssen sich bei Versicherungsfällen jedoch an die betriebliche Haftpflichtversicherung wenden.
Was sollte eine gute Haushaftpflichtversicherung beinhalten?
Im Laufe der Jahre haben sich immer mehr Anbieter auf die Haushaftpflichtversicherung spezialisiert. Hauseigentümer stehen vor der Qual der Wahl und werden mit Angeboten erschlagen. Wichtig ist, dass die Versicherung auf die Bedürfnisse und Anforderungen des Versicherungsnehmers zugeschnitten ist und die Besonderheiten der Immobilie berücksichtigt. Auf folgende Merkmale ist bei Vertragsabschluss zu achten:
Mindestens 3 Millionen Euro Versicherungssumme
Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Mehrzahl der Versicherungsfälle mit einem geringen finanziellen Aufwand verbunden sind. Nichtsdestotrotz sollten Hausbesitzer ihr Schicksal nicht herausfordern und vorausschauend denken. Stürzt ein Hausbewohner auf eisiger Treppe und trägt lebenslange gesundheitliche Folgeschäden davon, kann dieser Unfall den Versicherungsnehmer teuer zu stehen kommen. Es bietet sich an, dass die Versicherung für ein Minimum von 3 Millionen Euro aufkommt. Eine höhere Versicherungssumme ist bereits für wenige Euro pro Jahr erhältlich und wendet die Privatinsolvenz ab.
Bauarbeiten für 100.000 Euro mitversichern
Es gibt wohl keine Baustelle, auf welcher noch kein Missgeschick geschehen ist. Ein lockeres Brett, ein fallender Stein oder ein schlecht platziertes Werkzeug können die Umbaumaßnahmen gefährden und schwere Schäden am Gebäude verursachen. Auch die Gesundheit der Bauarbeiter, Passanten und Gäste ist bei Modernisierungsarbeiten potenziell in Gefahr. Die Grundhaftpflichtversicherung kümmert sich um Schadensfälle, die beim Umbau passieren. Der Schutz orientiert sich an den Kosten der Baumaßnahmen, die bei einigen Versicherungsgesellschaften einer Höchstgrenze unterliegen. Unterschreitet das gewährte Maximum deutlich die 100.000-Euro-Grenze, sollten Verbraucher die Finger von diesem Versicherungsschutz lassen.
Photovoltaikanlage mit absichern
Maßnahmen zum Sparen von Energie werden immer beliebter. Neben Elektroautos besitzen nun viele Hauseigentümer auch eine Solarstromanlage auf dem Dach. Die passende Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung integriert die Photovoltaikanlage in den Vertrag und gewährt eine Garantie. Dies ist von Vorteil, wenn Schäden infolge von Stürmen auftreten.
Haftung auch für Spätfolgen
Einige Lecks und Mängel fallen jahrelang nicht auf und verursachen Spätfolgen. Viele Versicherungsgesellschaften distanzieren sich von diesen Schäden und überlassen die finanzielle Last dem Hauseigentümer. Nichtsdestotrotz gibt es einige Versicherungen, die sich dieser Allmählichkeitsschäden annehmen.
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