Haftpflichtschaden

Haftpflichtschaden

Ein Moment der Unachtsamkeit reicht oft schon aus, um ein Malheur anzurichten. Zerbrochene Glastüren, funktionsunfähige Laptops, zerstörte Vasen oder Kratzer im Auto sind häufig auf eine falsche Armbewegung oder Stolpern zurückzuführen. Neben der eigenen Scham und dem schlechten Gewissen kommen solche Missgeschicke in der Regel mit einer teuren Rechnung. Da für Personen- und Sachschäden keine Obergrenze existiert, ist es wichtig, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Ohne einen solchen Schutz kannst du leicht dem finanziellen Ruin nahekommen. Im folgenden Artikel nehmen wir den Haftpflichtschaden genau unter die Lupe und erklären dir, wie du im Ernstfall vorgehen musst.

Das Wichtigste im Überblick

  1. Missgeschicke können schnell passieren. Wenn du für einen Schadensfall verantwortlich bist, solltest du prüfen, ob deine private Haftpflichtversicherung für die entstehenden Kosten aufkommt.
  2. Je schneller, desto besser. Verliere keine Zeit, sondern nimm unverzüglich Kontakt mit deinem Versicherer auf. Durch eine neutrale, detaillierte und klar verständliche Beschreibung kannst du Verzögerungen und Missverständnisse bei der Bearbeitung umgehen.
  3. Unter keinen Umständen solltest du dem Geschädigten eine eigene Entschädigung anbieten. Später könnten sich durch diesen Schritt nämlich erhebliche Nachteile für dich ergeben.
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Einen Schaden bei der richtigen Haftpflichtversicherung melden

Bist du der Verursacher eines Schadens oder Unfalls, wirst du zur Verantwortung gezogen. Die Haftung ist eine vom Staat eingeführte Pflicht, wodurch der Name Haftpflicht entstanden ist. Können Haftpflichtschäden auf dich zurückgeführt werden, musst du mit großen Kosten rechnen. Mehrere 1000 Euro sind keine Seltenheit und können den Verursacher hart treffen. Um zu vermeiden, dass die eigene finanzielle Existenz in Mitleidenschaft gezogen wird, empfiehlt es sich, eine Privathaftpflicht abzuschließen. Der Versicherungsschutz springt für den Unfallverursacher in die Bresche und kümmert sich um den Schadensfall.

Nichtsdestotrotz verzichten noch immer große Teile der deutschen Bevölkerung auf diese Art von Unterstützung. Schließlich ist die private Haftpflichtversicherung keine Pflicht und bedeutet zusätzliche Kosten. Bei mehreren Millionen Schäden jährlich ist die Wahrscheinlichkeit allerdings hoch, für einen Haftpflichtschaden verantwortlich zu sein.

In Deutschland hat sich eine bunte Vielfalt an Privathaftpflichtversicherungen entwickelt. Je nach gewünschter Beitragshöhe und Leistungsumfang gibt es unzählige Anbieter. Mithilfe unseres Vergleichs der verschiedenen Angebote kannst du die beste Lösung für deine eigenen Interessen heraussuchen. Unser Vergleichsrechner gibt dir eine Übersicht über die einzelnen Versicherungen und ermöglicht es dir, die Policen schnell und einfach miteinander zu vergleichen. Der Service ist vollkommen gratis und du verpflichtest dich zu nichts.

Für welche Schäden kommt die Haftpflichtversicherung auf?

Der Name der Versicherung gibt bereits Anhaltspunkte, in welchen Bereichen die Privathaftpflicht greift. Diese beschränkt sich nämlich auf das private Umfeld der Versicherungsnehmer. Im Allgemeinen können die Leistungen der Versicherung in drei Kategorien unterteilt werden:

  • Personenschäden: Kommt es aufgrund deines unachtsamen Verhaltens im Straßenverkehr zu einem Unfall, können Personen zu Schaden kommen. So ist es nicht selten, dass der Geschädigte einige Tage oder Wochen im Krankenhaus verbringen muss. Leider können die Folgeschäden auch weitaus schlimmer ausfallen. Es kann passieren, dass du für  Therapien, Krankengymnastik oder sogar Operationen zur Kasse gebeten wirst. Als Unfallverursacher obliegt es dir, jede Art von Behandlungskosten zu tragen.
  • Sachschäden: Ein Haftpflichtschaden entsteht auch dann, wenn Gegenstände zerstört oder funktionsunfähig gemacht werden. Fällt dir das Smartphone deines besten Freundes aus der Hand oder demolierst du aus Versehen das Fahrrad eines Bekannten, wird dir die finanzielle Last durch die Versicherung abgenommen.
  • Vermögensschäden: Bist du in der Finanz- oder Unternehmensberatung tätig, birgt dein Beruf ein gewisses Risiko. So kann es passieren, dass deine Kunden aufgrund deiner Empfehlung große finanzielle Verluste verzeichnen. Doch keine Sorge! In den Services der Haftpflichtversicherung sind Vermögensschäden inbegriffen, weswegen du auch diese Art von Schaden melden kannst.

 

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Tipp: Mit der Hilfe einer Ausfalldeckung kannst du dich schützen, wenn der Schadensverursacher keine Haftpflichtversicherung besitzt und zahlungsunfähig ist.

Wann zahlt die Haftpflichtversicherung nicht?

Die Unterstützung bei einem Haftpflichtschaden ist sehr umfangreich. In der Vergangenheit ist es allerdings immer wieder zu Betrugsfällen gekommen, weshalb die Versicherungen klare Grenzen gezogen haben. Die Kostenübernahme wird in folgenden Fällen verweigert:

  • Vorsatz – Beispiel: Mutwillige Zerstörung von Unterhaltungselektronik
  • Strafbares Vergehen – Beispiel: Glasschäden nach Einbruch
  • Vertragsverletzung – Versäumnisse, etc.
  • Schadensfälle während der Arbeit – Beispiel: Kratzer auf Elektrogeräten oder dem Mobiliar

Achtung: Die Versicherung kann dem Versicherungsnehmer die Hilfe ausschlagen, wenn ein Vorsatz nachgewiesen werden kann oder der Schaden außerhalb des Zuständigkeitsbereichs liegt.

Nicht schuldfähige Kinder

Für deine minderjährigen Kinder musst du keine zusätzliche Haftpflichtversicherung abschließen, da diese bei dir mitversichert sind. In den meisten Policen ist jedoch vermerkt, dass Kinder unter sieben Jahren von dem Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Bis zu diesem Alter gelten Kinder vor dem Gesetz als nicht schuldfähig und können für ihr Verschulden nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

Zerkratzt ein fünfjähriges Kind also den BMW des Nachbarn, müssen weder Versicherungen noch Eltern die Reparaturen zahlen. Es ist der Besitzer, der die Rechnung begleichen muss.  Als Geschädigter gibt es allerdings die Möglichkeit, den Haftpflichtschaden auf die Eltern des Unfallverursachers zu übertragen. Es muss hierbei zweifelsohne nachgewiesen werden, dass die Aufsichtspflicht verletzt wurde und der Haftpflichtschaden durch Unachtsamkeit entstanden ist. Für solche Fälle ist es praktisch, eine Familienhaftpflicht zu besitzen.

Unbedingt auf das Kleingedruckte im Vertrag achten

Neben den preislichen Unterschieden, die bei den Anbietern der Haftpflichtversicherungen herrschen, gibt es weitere mögliche Differenzierungen. Vor Vertragsabschluss sollten Kunden unbedingt einen Blick auf die Vertragskonditionen der Versicherung werfen. Hast du das Kleingedruckte genau studiert, erwarten dich keine bösen Überraschungen beim Schadenfall. Es zeigt sich, dass einige Schäden durch die AGB ausgeschlossen werden können. Dazu gehören in der Regel:

  • Gefälligkeitsschäden – Beispiel: Beim Umzug eines Freundes passiert ein Missgeschick und der Fernseher geht zu Bruch.
  • Mietsachschäden – Beispiel: Du verursachst bei der Umgestaltung deines Wohnzimmers Kratzer im Parkettboden.
  • Tierschäden – Beispiel: Dein Hund knallt im Eifer des Gefechts gegen eine Vitrine und zerstört das Möbelstück und die gelagerten Objekte.

Hinweis: Schäden, die von Kleintieren wie Vögel oder Katzen verursacht wurden, müssen von der Versicherung getragen werden. Besitzt du größere Haustiere wie ein Pferd solltest du eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen.

Achtung: Trifft ein Anwaltsschreiben bei dir ein, solltest du dieses sofort an deine Versicherung weiterleiten. Nimm auf keinen Fall selbst Kontakt mit der Gegenseite auf.

Zusätzliche Deckungsbereiche im Komforttarif

Möchtest du einen Rundumschutz genießen, kannst du dich für einen Komforttarif entscheiden. Darin sind Services enthalten, die vom Basistarif ausgeschlossen werden, zum Beispiel Mietsachschäden, Gefälligkeitsschäden oder aber auch bei einem Schadensfall an Surfbrettern oder Modellfahrzeugen.

 

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Den Haftpflichtschaden melden

Im Allgemeinen gibt es keine Frist, um einen Schadensfall zu melden. In den Policen der Versicherungen ist allerdings oftmals vermerkt, dass die Schäden unverzüglich und ohne Verzögerungen gemeldet werden sollen. Wird dieser auferlegten Pflicht nicht Folge geleistet, ist die Versicherung laut Vertrag befugt, die Regulierung zu verweigern oder Leistungskürzungen vorzunehmen.

Wie lange habe ich Zeit?

Ein klarer Zeitraum für die Schadensmeldung ist nicht definiert, im Allgemeinen sollte der Schaden spätestens nach einer Woche gemeldet werden.

Von diesen Vorschriften bist du befreit, wenn du aufgrund von Krankheit oder Verletzung nicht in der Lage bist, den Versicherer zu benachrichtigen. Solltest du beispielsweise zwei Wochen im Krankenhaus liegen, erleidest du keine finanziellen Nachteile.

Welche Angaben werden benötigt?

Da die Versicherung beim Unfallgeschehen nicht selbst vor Ort war, benötigt sie detaillierte Informationen. Von dir wird eine umfangreiche Dokumentation der einzelnen Abläufe, Umstände und Folgen erwartet. Du solltest versuchen, den Bericht möglichst objektiv zu halten und von Bewertungen und Interpretationen abzusehen.

Als Orientierungspunkt dienen dir die W-Fragen:

  • Wann kam es zum Unfall?
  • Wo hat sich das Missgeschick zugetragen?
  • Wer sind die Unfallbeteiligten? Wer trägt die Schuld und wer sind die Geschädigten?
  • Welcher Schaden ist entstanden?
  • Wie kann der Tathergang beschrieben werden?

Wichtig ist, dass du von zerbrochenen Gegenständen oder Sachschäden Fotos machst. Du solltest den „Tatort“ zunächst unverändert lassen, damit sich die Versicherung ein genaues Bild vom Ablauf machen kann. Nachdem die Fotos gespeichert und abgesendet sind, können Scherben und andere Überbleibsel beseitigt werden.

Kein vorschnelles Handeln

Die Schuld lastet oftmals schwer auf den Schultern des Unfallverursachers. Infolgedessen neigen die Schuldigen häufig dazu, vorschnell zu handeln und sich selbst ein Bein zu stellen. Es wird davon abgeraten:

  • dem Geschädigten Geld zu geben: Die finanzielle Regulierung liegt in der Hand der Versicherung. Hast du der Gegenpartei eine höhere Summe gezahlt, als der Schaden tatsächlich wert ist, besitzt du keine Gewährleistung, dass dir die Differenz wieder ausgezahlt wird.
  • Versprechungen machen: Eine verbindliche Zusage kann Forderungen nach sich ziehen.

 

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Was passiert, wenn der Geschädigte vor Gericht geht?

Im Fall eines Gerichtsprozesses hast du nichts zu befürchten. Die Versicherung kümmert sich ebenfalls um den Rechtsschutz des Kunden und sorgt dafür, dass Schadensersatzansprüche vom Versicherten ferngehalten werden. Zu einem Gerichtsverfahren kann es kommen, wenn der Geschädigte u. a. mit der bereitgestellten Summe nicht einverstanden ist.

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