Greift die Unfallversicherung auch bei einem Kreuzbandriss?
Leistungsfall auch genauso passiert bei uns.
Ein guter Freund von mir hatte sich während eines Fußballspiels das rechte Knie verdreht. Ab ins Krankenhaus und dort wurde Riss des vorderen Kreuzbandes festgestellt.
Leistungsfall bei der Versicherungsgesellschaft wurde dann umgehend durch uns eingereicht und er bekam 1.300,00 € Schwerzensgeld aufgrund des Kreuzbandriss.
Greift die Unfallversicherung auch bei einem Kreuzbandriss?
Eine Unfallversicherung sollte heute für die meisten aktiv lebenden Menschen zum klassischen Versicherungspaket einfach dazugehören. Denn diese Versicherungslösung sicher Sie effektiv ab, für den Fall, dass Ihnen in Ihrer Freizeit ein Unfall zustößt und Sie dadurch kurz- oder sogar langfristig gesundheitliche Folgen davontragen.
Dabei stellt sich nicht selten die Frage, was die private Unfallversicherung letztlich tatsächlich trägt und in welchen Fällen Leistungen womöglich sogar ausgeschlossen sind. Im Folgenden wollen wir näher auf die Frage eingehen, ob die Unfallversicherung auch im Fall eines Kreuzbandrisses greift und wenn ja, welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen. Außerdem klären wir, was das Schmerzensgeld und was das Krankentagegeld in der Unfallversicherung ist und wo bei diesen beiden Leistungen der Unterschied liegt.
Natürlich haben Sie auch hier die Möglichkeit, den für Sie besten Versicherer in unserem großen Vergleichsrechner zu finden – oder Sie lassen sich direkt von Ihrem Versicherungsexperten Rico Schmidt beraten. Als freier Versicherungsmakler helfen wir Ihnen gern dabei, genau die Versicherungslösung zu finden, die perfekt zu Ihnen, Ihrer Familie und Ihren Lebensumständen passt.
Schon gewusst? Das ist ein Unfall im Sinne des Versicherungsrechts!
Als ein Unfall wird ein Ereignis gewertet, das plötzlich und unerwartet von außen auf Ihren Körper einwirkt und diesen dabei schädigt. Diese Gesundheitsschädigung muss unfreiwillig herbeigeführt worden sein.
Was macht die Unfallversicherung so wichtig?
Die Unfallversicherung zählt zu den existenzsichernden Versicherungen. Sie soll einerseits Einkommensausfälle infolge eines Unfalls auffangen. Andererseits aber auch Kosten übernehmen, die im Rahmen der Behandlung eines Unfalls auftreten können, die womöglich nicht von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse getragen werden. Auch im Rahmen der Reha können Kostenfaktoren auftreten, die Sie selbst tragen müssen und für die eine private Unfallversicherung einspringen kann.
Dabei ist die private Unfallversicherung vor allen Dingen für Personen wichtig, die im Fall einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls keine Lohnfortzahlung genießen. Hier sind vor allem Selbstständige und Freiberufler in der Situation, dass sie ab dem ersten Tag eines unfallbedingten Ausfalls kein Einkommen mehr generieren können. Sie gehören zu diesem Personenkreis? Dann hilft Ihnen Ihr freier Versicherungsberater Rico Schmidt in Velten gern dabei, Ihre private Unfallversicherung genau nach Ihren Bedürfnissen zu gestalten.
Doch auch Angestellte und andere Arbeitnehmer können aufgrund eines Unfalls finanzielle Verluste erleiden oder sogar erhebliche Spätfolgen davontragen. Auch hier ist die private Unfallversicherung ein wichtiger Baustein, um Sie und Ihre Familie vor den finanziellen Nebenwirkungen eines Unfalls abzusichern und gleichzeitig sicherzustellen, dass Sie nach einem Unfall die bestmögliche medizinische Versorgung und anschließend bei Bedarf auch die optimale Reha-Behandlung erhalten.
Schon gewusst? – Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung
Mancher Verbraucher stellt sich an der Stelle die Frage, warum er eine private Unfallversicherung abschließen sollte. Schließlich gibt es doch auch noch eine gesetzliche Unfallversicherung. Tatsächlich gibt es einen gesetzlichen Unfallschutz heute nur noch für Arbeitnehmer und Schüler im Rahmen ihrer Berufsausübung oder des Schulbetriebes. Auch Unfälle auf dem Weg zur Arbeit und zurück oder eben zur Schule und zurück werden über diese öffentlich-rechtliche Versicherungslösung abgedeckt. Dabei handelt es sich dann um sogenannte Wegeunfälle.
Was ist im Fall eines Sportunfalls?
In Deutschland passieren jedes Jahr mehr Sportunfälle, als man auf den ersten Blick meinen mag. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat beispielsweise für das Jahr 2019 eine Gesamtzahl von rund 1.5 Millionen versicherungsrelevanter Sportunfälle verzeichnet. Tatsächlich kann bei nahezu jeder Sportart ein Sportunfall eintreten. Dabei stellt sich zuallererst die Frage, was ein Sportunfall ist und wann nur eine Sportverletzung vorliegt.
Als Unfall wird – wie oben gezeigt – nur ein Ereignis gewertet, bei dem eine Einwirkung von außen zum Unfall selbst führt. Das kann beim Fußball die Grätsche des Gegenspielers sein oder beim Basket- oder Handball der Zusammenstoß mehrerer Spieler im Spielgeschehen. Doch was ist, wenn Sie beispielsweise beim Joggen umknicken und sich die Bänder reißen?
Für Sportunfälle gelten tatsächlich einige besondere Regeln. Hierbei spricht man von einem erweiterten Unfallbegriff. Dieser schließt auch Situationen ein, in denen Bewegungen oder Belastungen, die für die betriebene Sportart typisch sind, zu einer Verletzung führen. Hierbei sind Verletzungen eingeschlossen, die aus einer erhöhten Kraftanstrengung oder einer Eigenbewegung heraus resultieren. Beispiele dafür wären:
- Verrenkungen an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule
- Knochenbrüche
- gezerrte oder gerissene Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln
- Oberschenkelhalsbruch
Viele Versicherungen schließen dabei Verletzungen an den Bandscheiben oder dem Meniskus aus. Der klassische Kreuzbandriss beispielsweise beim Freizeitsport ist aber hierüber in aller Regel durchaus abgesichert.
Achtung
Es gibt Versicherungslösungen, bei denen Unfälle bei sportlichen Aktivitäten gesondert als Baustein mit in die Versicherung gezogen werden müssen. Wenn Sie sich eine private Unfallversicherung aussuchen, die Leistungen im Fall eines Sportunfalls nicht in den Grundleistungen enthalten hat, sollten Sie auf jeden Fall diese zusätzliche Absicherung wählen – zumindest, wenn Sie mit gewisser Regelmäßigkeit Sport treiben.
Diese Leistungen können Sie im Fall eines Kreuzbandrisses erwarten
Bei der klassischen Unfallversicherung ohne zusätzliche Leistungsbausteine gibt es zwei Arten von Leistungen – da wären einmal die kurzfristigen und die Langfristigen. Kurzfristige Leistungen sind in aller Regel die, die gewährt werden, um Kosten für eine Behandlung nach einem Unfall zu finanzieren, die womöglich von Ihrer Krankenversicherung nicht übernommen werden. Dazu gehören oft auch Einmalzahlungen im Invaliditätsfall oder im Fall eines so schweren Unfalls, dass Sie an Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus bauliche Maßnahmen vornehmen müssen, um dieses barrierefrei zu gestalten.
Langfristige Leistungen sind in aller Regel in Form von Rentenzahlungen angelegt. Diese erhalten Sie, je nach Versicherer, ab einem bestimmten Grad der Schädigung. Teilweise auch erst bei Eintreten einer Invalidität.
Mit einem Kreuzbandriss beispielsweise wäre zu prüfen, wie hoch Ihre Versicherungssumme ist und welche Prozentzahl die Gliedertaxe für das Knie hergibt. Anschließend muss durch den Arzt bestätigt werden, wie hoch die bleibenden Einschränkungen am Knie nach dem Kreuzband sein werden. Geht man einmal von einer Versicherungssumme von 50.000 Euro aus und einer Gliedertaxe von 60 Prozent für Bein und Knie, wäre die Versicherungsleistung in Form einer Einmalzahlung bei einem voll beschädigten Bein oder Knie mit 30.000 Euro zu veranschlagen.
Nach einem Kreuzbandriss ist aber, bei korrekter Behandlung, nicht mit einer 100%igen Einschränkung zu rechnen. Geht man von einer dauerhaften Einschränkung von 15 % aus, so liegt die Einmalzahlung des Unfallversicherers bei 4.500 Euro (15 % von 30.000 Euro).
Weitere mögliche Leistungseinschlüsse im Fall eines Kreuzbandrisses
Neben den oben genannten Leistungsbereichen können Sie bei den meisten Versicherern die Unfallversicherung sehr individuell gestalten. So haben Sie beispielsweise die Möglichkeit, verschiedene Bausteine in Ihre private Unfallversicherung mit aufzunehmen. Diese können auch im Fall eines Kreuzbandrisses sehr hilfreich sein – vor allem für bestimmte Personengruppen.
Schmerzensgeld
Das Schmerzensgeld ist eine Leistung, die bei einer ganzen Reihe von Versicherern zusätzlich im Rahmen einer privaten Unfallversicherung abgeschlossen werden kann. In manchen Fällen ist diese Leistung an ein Krankenhaustagegeld gebunden – in einigen wenigen Fällen kann man das Schmerzensgeld sogar ohne großen Aufpreis auf die Versicherung inkludieren.
Grundsätzlich haben Sie bei einer privaten Unfallversicherung im Leistungsfall Anspruch auf eine Auszahlung. Diese gestaltet sich allerdings von Fall zu Fall anders. Wichtig ist hier jeweils die Höhe der Versicherungssumme, die Prozentzahl in der Gliedertaxe und die tatsächliche Beeinträchtigung.
Im Fall des Schmerzensgeldes ist das etwas anders. Hier wird in den meisten Fällen bei Abschluss des Versicherungsvertrages festgelegt, für welche Verletzung welche Summe an Schmerzensgeld fällig wird. Kommt es im Rahmen eines versicherungsbewehrten Unfalls zu einer solchen Verletzung und bescheinigt ein Arzt innerhalb der von der Versicherung in ihren Bedingungen gesetzten Frist dies, haben Sie Anspruch auf die Leistung des Schmerzensgeldes.
Dafür muss weder eine Invalidität geprüft werden, noch müssen Spätfolgen des Unfalls in Aussicht stehen. Wichtig die aktuelle Diagnose und die im Rahmen des Unfalls aufgetretene Verletzung. Haben Sie also eine Schmerzensgeldzahlung zum Beispiel für einen Kreuzbandriss oder für Bänderrisse im Allgemeinen vereinbart, leistet die Versicherung entsprechend dem vereinbarten Leistungsrahmen. Allerdings ist es wichtig, sich vor dem Abschluss der Versicherung genauestens darüber zu informieren, welche zusätzlichen Voraussetzungen womöglich für die Auszahlung Ihres Schmerzensgeldes gelten.
Hier können verschiedene Versicherer durchaus kreativ sein. So gilt beispielsweise bei einigen Versicherern, dass eine Schmerzensgeldleistung nur bei einem Krankenhausaufenthalt fällig wird. Andere wiederum schließen eine Schmerzensgeldleistung im Fall eines Krankenhausaufenthaltes aus und verweisen dabei auf ihre Krankenhaustagegeldversicherung.
Als freier Versicherungsmakler steht Ihnen Rico Schmidt mit seinem Team hier in Velbert und natürlich auch online gern zur Seite, wenn es darum geht den privaten Unfallversicherer mit den für Sie besten Konditionen im Bereich Schmerzensgeld zu finden – oder Sie nutzen einfach unseren Anbietervergleich hier auf der Website, um den für Sie besten Anbieter zu identifizieren.
Krankentagegeld und der Unterschied zum Schmerzensgeld
Auch das Krankentagegeld ist ein eigener Baustein in der Unfallversicherung. Dieses wird ebenfalls unabhängig von einer Invalidität oder möglichen Spätfolgen des Unfalls ausgezahlt. Voraussetzung für die Auszahlung von Krankentagegeld im Zusammenhang mit einem Kreuzbandriss ist eine ärztliche Krankschreibung. Das Krankentagegeld wird dabei für jeden Tag der ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit (AU) gezahlt. Gerade diese Leistung ist für Selbstständige und Freiberufler, die keinerlei Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben, eine gute Möglichkeit, ihre Existenz auch im Fall eines Unfalls mit längerer Ausfallzeit als Folge zu sichern.
Die Höhe des Krankentagegeldes richtet sich nach den vertraglichen Bestimmungen und wird von Ihnen mit dem Versicherer vereinbart. Je nach Versicherer kann es hierbei auch Höchstgrenzen für Tage oder eine bestimmte Maximalsumme an Leistungen geben.
Im Unterschied zum Schmerzensgeld, das nur gewährt wird, wenn exakt eine der Verletzungen für welche Schmerzensgeld vereinbart wurde, aufgetreten ist, erfolgt eine Auszahlung von Krankentagegeld bei jedem Unfall, der ursächlich für eine Arbeitsunfähigkeit ist für die Dauer der AU.
Wenn Sie auf der Suche nach einer passenden Unfallversicherung mit Krankentagegeld sind, die Sie auch im Fall eines Kreuzbandrisses nicht im Stich lässt, nutzen Sie doch einfach unseren Vergleichsrechner hier im Netz oder rufen Sie uns an bzw. schreiben Sie uns eine E-Mail und lassen Sie sich von Ihrem freien Versicherungsmakler Rico Schmidt unverbindlich zu Ihren Möglichkeiten und den für Sie besten Versicherungslösungen beraten. Wir stehen Ihnen gern zu Seite.
Das Krankenhaustagegeld in der Abgrenzung dazu
Das Krankenhaustagegeld ist – wie der Name bereits vermuten lässt – an einen tatsächlichen Krankenhausaufenthalt gebunden. Es dient zum einen der Abfederung des Eigenanteils, den gesetzlich Versicherte an einem Krankenhausaufenthalt zumeist erst einmal zu tragen zu haben. Zum anderen dient es ebenfalls der Existenzsicherung, da es ein gewisses Einkommen auch in Zeiten eines Krankenhausaufenthaltes sichert.
Hier gilt ebenfalls, dass gerade Freiberufler und Selbstständige in einer solchen Phase in der Regel keine Einkünfte generieren können und sich mit einem solchen Zusatzbaustein in der Unfallversicherung effektiv gegen die Gefahr eines Krankenhausaufenthaltes bzw. die finanziellen Folgen eines solchen absichern können.
Im Zusammenhang mit der Krankentagegeldversicherung sei erwähnt, dass in aller Regel die Versicherer nicht beide Leistungen gleichzeitig gewähren. Also wer eine Krankentagegeldversicherung und eine Krankenhaustagegeldversicherung abgeschlossen hat, wird für den Zeitraum im Krankenhaus lediglich das Krankenhaustagegeld erhalten.
Gerade eine Verletzung am Kreuzband macht oftmals eine Operation mit anschließendem Krankenhausaufenthalt und teilweise mit einem Aufenthalt in einer Reha-Einrichtung notwendig. Aus diesem Grund kann sich hier eine Krankenhaustagegeldversicherung durchaus lohnen. Wenn Sie Fragen rund um diesen Baustein der Unfallversicherung haben oder einfach auf der Suche nach der für Sie passenden Versicherungslösung sind, steht Ihnen Ihr freier Versicherungsberater Rico Schmidt aus Velbert gern persönlich, telefonisch und auch online zur Verfügung.
In diesen Fällen leistet die private Unfallversicherung nicht
Es gibt einige Situationen, in denen Leistungen durch die private Unfallversicherung ausgeschlossen sind. Da wäre einmal eine solche Verletzung in Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Wenn Sie sich also bei der Arbeit einen Kreuzbandriss zuziehen, kommt die private Unfallversicherung nicht für die Kosten auf bzw. werden hier keine Leistungen gewährt. In einem solchen Fall genießen Sie allerdings auch die Leistungen und den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Darüber hinaus kann es vonseiten Ihres Versicherers eine Vielzahl von Ausschlussmöglichkeiten geben. Drei der am häufigsten zu finden Ausschlussgründe sind:
- Sie haben zum Zeitpunkt des Unfalls unter Drogen- oder Alkoholeinfluss gestanden
- Der Unfall geschah aufgrund eines epileptischen Anfalls, eines Schlaganfalls oder eines Herzinfarktes
- Die Kausalität zwischen dem Unfall und Ihrer Verletzung nicht ersichtlich ist
Gerade das Thema Alkoholeinfluss kann ein sehr Kompliziertes werden. Denn logischerweise dürfen Sie mit einem Blutalkoholpegel von 1,1 Promille kein Auto mehr fahren. Wenn Sie allerdings mit diesem Blutalkoholspiegel eine Treppe hinauflaufen und diese dann herunterfallen, haben Sie gegen kein Recht der Welt verstoßen.
Trotzdem wird in einem solchen Fall die Leistung oftmals erst einmal abgelehnt. Wenn allerdings vorher keine alkoholtypischen Ausfallerscheinungen vorlagen, kann es bei entsprechender Darlegung dem Versicherer gegenüber dennoch zu einer Zahlung kommen. Sollten Sie einmal in eine solche Lage kommen, lassen wir Sie natürlich nicht im Regen stehen. Bei Bedarf treten wir für Sie mit dem Versicherer in Kontakt und klären die Möglichkeiten einer Leistung für Sie.
Beispiel für einen Leistungsfall in der Unfallversicherung bei einem Kreuzbandriss
Herr Meier spielt in seiner Freizeit regelmäßig mit einer Gruppe von Freunden Volleyball. Bei einer neuerlichen Runde Beachvolleyball im Sommer am örtlichen Sandstrand kommt Herr Meier unglücklich auf, verdreht sich das Knie und reißt sich das Kreuzband. Da es sich bei der Verletzung um eine Sportverletzung innerhalb einer privaten Veranstaltung handelt und dabei sportarttypische spezielle Kräfte auf das Knie eingewirkt haben, wird der Versicherer in aller Regel die vereinbarten Leistungen der Unfallversicherung für das gerissene Kreuzband tragen.
Fazit: Mit der richtigen privaten Unfallversicherung sind Sie auch im Fall eines Kreuzbandrisses abgesichert
Achten Sie bei der Auswahl der Unfallversicherung auf mögliche Leistungsausschlüsse. Wenn hier das Kreuzband nicht explizit als eine Verletzung für die keine Leistungen getragen werden genannt wird und wenn auch sonst keine weiteren Gründe für einen Leistungsausschluss gegeben sind, wird Ihr Versicherer die vereinbarten Leistungen tragen.
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