Gewerblicher Rechtsschutz – weil geistiges Eigentum wertvoll ist!

Gewerblicher Rechtsschutz – weil geistiges Eigentum wertvoll ist!

Es gibt eine ganze Reihe verschiedener Rechtsschutzgebiete wie beispielsweise den gewerblichen Rechtsschutz. Das Problem dabei: Wer noch nie wirklich mit einem dieser Rechtsgebiete in näheren Kontakt gekommen ist, weiß oft gar nicht, welchen Rechtsschutz er wann wirklich braucht oder zumindest gut gebrauchen könnte. Dieses Schicksal kann vor allem Gründer und Start Ups schnell treffen. Denn wer sich in eine neue Materie vorwagt und große Visionen hat, der verliert dabei manchmal die kleinen und alltäglichen Dinge aus den Augen.

Für die kleinen Dinge, die das Thema Versicherungen angehen, hast du zum Glück einen ebenso qualifizierten wie versierten Ansprechpartner. Dein freier Versicherungsmakler Rico Schmidt hilft dir gern dabei, genau die Versicherungslösungen zu finden, die du brauchst. Gerade wer ein neues Unternehmen grünet oder aus der eigenen Garage mit großen Innovationen durchstarten möchte, sollte an dieser Stelle nicht auf wichtige Absicherungen verzichten. Schließlich geht es darum, mit einigen wenigen Ausgaben die ganz großen Kosten zu vermeiden.

Beim gewerblichen Rechtsschutz ist es letztlich tatsächlich so, dass es schnell in beide Richtungen gehen kann. Denn die Gefahr, dass dir ein Konkurrent eine Idee „klaut“, ist meist ebenso groß wie die, dass ein Konkurrent dir den Diebstahl einer seiner Ideen vorwirft. Gerade in den Innovationsbranchen ist der Markt heute hart umkämpft. Da wundert es kaum, dass Streitigkeiten aus den Rechtsgebieten des gewerblichen Rechtsschutzes heute immer öfter vorkommen – und dabei auch immer häufiger die Gerichte beschäftigen.

Wir zeigen dir hier, welche Rechtsgebiete der gewerbliche Rechtsschutz in der Regel abdeckt und worauf du achten solltest, wenn du dir eine passende Versicherung suchst. Übrigens: Wenn es nur darum geht, die passende Police mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden, wirst du in unserem Vergleichsrechner schnell fündig. Garantiert!

Was genau ist der gewerbliche Rechtsschutz?

Wenn vom gewerblichen Rechtsschutz die Rede ist, dann ist damit in der Regel der Schutz immaterieller Schutzgüter gemeint. Also der Schutz einer Idee, eines Slogans oder einfach der Schutz einer Marke. In diesem Bereich gibt es eine Vielzahl von Situationen, in denen es zu Streitigkeiten zwischen verschiedenen Unternehmen kommen kann. Daher ist eine passende Absicherung in Sachen Rechtsschutz hier so wichtig.

Zumal eine Klage wegen des Diebstahls eines immateriellen Rechtsgutes im Streitwert schnell ziemlich hoch angesetzt werden kann. Den Wert eines Werbeslogans, mit dem sich ein weltweit agierendes Wirtschaftsunternehmen einen Namen gemacht hat, kann man kaum beziffern. Zwar geht es bei solchen Streitigkeiten selten um so herausragende Faktoren – Streitwerte im fünfstelligen Bereich sind hier aber dennoch keine Seltenheit. Das wiederum treibt natürlich auch die Anwalts- und Gerichtskosten in einem solchen Verfahren gnadenlos in die Höhe.

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Diese Leistungen umfasst der gewerbliche Rechtsschutz

In der Rechtsschutzversicherung geht es in der Regel darum, die Kosten für ein Gerichtsverfahren abzudecken. Doch gerade in diesem Bereich des Rechtsschutzes findet der Kern der anwaltlichen Arbeit gar nicht erst im Gerichtssaal statt. Oft leisten die mit den Rechtsgebieten des gewerblichen Rechtsschutzes betrauten Fachanwälte auch eine Menge Vorarbeit. Da geht es um Marktüberwachung, das Aufspüren von Plagiaten und das direkte zur Rechenschaft ziehen von Diebstählen geistigen Eigentums.

Eine gute Rechtsschutzversicherung im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes sollte auch diese Leistungen mit abdecken – zumindest bis zu einem gewissen Punkt bzw. ab einem gewissen Verdachtsmoment.

Was genau ist der gewerbliche Rechtsschutz?

 

Die fünf wichtigsten Rechtsgebiete des gewerblichen Rechtsschutzes

In den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes zählen fünf wichtige Rechtsgebiete, die allesamt sehr komplex sind. So kannst du quasi in jedem dieser Rechtsgebiete spezialisierte Fachanwälte finden, die deine Sache vertreten können. Diese fünf Rechtsgebiete sind:

  • Das Markenrecht
  • Das Patentrecht
  • Das Geschmacksmuster- oder Designrecht
  • Das Gebrauchsmusterrecht
  • Und das Wettbewerbsrecht

 

Wir stellen dir in der Folge diese fünf Rechtsgebiete einmal kurz vor und zeigen dir, wann du von einer Streitigkeit in einem dieser Bereiche betroffen sein könntest.

1)       Markenrecht

Bei der Marke einer Sache geht es nicht nur um einen einfachen Namen. Eine Marke brennt sich in die Köpfe – wird zu einer Art Erkennungszeichen und im besten Fall verbindet der Kunde damit irgendwann ein Lebensgefühl, einen bestimmten Stil oder eben einfach nur eine tolle Erfahrung.

Im Markenrecht werden vor allem die Bezeichnungen von Produkten geschützt. Man unterscheidet hier zwischen verschiedenen Markentypen. Da gibt es:

  • Die Wortmarke
  • Die Bildmarke
  • Den Werktitelschutz

 

Bei der Wortmarke handelt es sich einfach um den Namen eines Produktes, so wie er auf der Verpackung geschrieben steht. Eine Bildmarke ist ein Bild, ein Bildelement oder eine Abbildung, die aber keine Worte enthält und als klares Erkennungsmerkmal deines Produkts oder deiner Dienstleistung dient.

Der Werktitel ist die Bezeichnung eines Werkes wie eines Filmes, einer Tonaufnahme oder eines Schriftwerkes. Hier kann man leicht ins Urheberrecht abgleiten, wenn der Titel beispielsweise besonders kreativ daherkommt. Letztlich dient der Titel dem Schutz des Werkes vor Verwechslung.

2)      Patentrecht

Ein Patent kannst du anmelden, wenn du eine neue technische Erfindung vorweisen kannst. Das kann sowohl ein Produkt – also ein Erzeugnis – als auch ein besonderes Verfahren sein. Das Patent bietet dir einen starken Schutz vor Kopien von anderen Unternehmen – allerdings nur für eine bestimmte Zeit und auch nur räumlich begrenzt.

Du hast damit auf jeden Fall die Möglichkeit, diese patentierte Erfindung als einziger zu nutzen und zu vermarkten. Du kannst aber auch entsprechende Lizenzen vergeben und anderen das Recht zur Nutzung deines Patentes zusprechen oder – was meistens die gängige Praxis ist – verkaufen. Angemeldet werden kann ein Patent bei Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Dafür müssen die folgenden vier Kriterien erfüllt sein:

  • Es muss sich um eine technische Erfindung handeln.
  • Diese muss eine Neuheit darstellen.
  • Die gewerbliche Anwendbarkeit muss sichergestellt sein.
  • Die Erfindung muss einer erfinderischen Tätigkeit entspringen.

 

Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird im Rahmen eines aufwendigen Prüfverfahrens eruiert. Das dauert, nach Aussage der zuständigen Stellen, in der Regel rund zwei Jahre. Schon hier kann eine Menge schief gehen – und es können erste rechtliche Schritte erforderlich werden, wenn beispielsweise die Vergabe eines Patents aus rechtswidrigen Gründen abgelehnt wird.

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Übrigens

Neben dem klassischen Patent in Deutschland kannst du auch ein EU-Patent beantragen. Das erweitert den räumlichen Bereich deiner Patentrechte erheblich.

1)      Geschmacksmusterrecht / Designrecht

Auch wenn man beim Geschmacksmuster instinktiv zuerst an eine gewisse Würznote denkt, ist hier die Farb- und Formgebung von Produkten gemeint. Diese wird geschützt, wenn du ein bestimmtes Geschmacksmuster als solches anmeldet. Dann fällt es erst einmal automatisch unter den Designschutz.

Damit hier ein effektiver Schutz gegeben ist, müssen zwei Kriterien erfüllt sein. Das Design muss wirklich neu sein – es darf also kein komplett gleiches oder sehr ähnliches Design auf dem Markt geben. Außerdem muss das Design eine besondere Eigenart aufweisen, die es klar von anderen unterscheidet.

Das Problem dabei – und der Grund, warum grade in diesem Bereich schnell mal zu Streitigkeiten kommen kann – ist der Umstand, dass hier keine eingehende Prüfung erfolgt, wenn du ein solches Geschmacksmuster anmeldest. Deshalb spricht man hier auch von einem „ungeprüften Schutzrecht“. Es wird also bei der Anmeldung nicht geprüft, ob jemand anderes vielleicht schon ein Geschmacksmuster mit gleichen Besonderheiten zur Anmeldung gebracht hat.

Behaupten zwei Entwickler jeweils das Recht an einem bestimmten Design zu haben, muss zivilgerichtlich entschieden werden, wessen Ansprüche älter sind und daher schwerer wiegen.

Die Rechte aus einem angemeldeten Geschmacksmuster gelten für 25 Jahre. Hast du ein Design angemeldet, darfst du es – wie bei einem Patent – exklusiv nutzen oder hast die Möglichkeit, durch Lizenzverträge gegen eine finanzielle Entlohnung anderen die Nutzung des Designs einzuräumen.

2)      Gebrauchsmusterrecht

Das Gebrauchsmuster ist nicht mit dem Geschmacksmuster zu verwechseln – gern wird es auch als der kleine Bruder des Patents bezeichnet. Auch das Gebrauchsmuster wird bei der Anmeldung nicht konkret geprüft. Geschützt werden können hier

  • Chemische Stoffe
  • Arzneimitte
  • Nahrungsmittel

 

Verfahren zur Herstellung, Messung oder in der Bearbeitung von Stoffen sind hier allerdings ausgenommen. Auch wenn es sich beim Gebrauchsmuster ebenfalls um ein ungeprüftes Schutzrecht handelt, müssen die folgenden drei Punkte für eine Anmeldung erfüllt sein:

  • Es muss sich um eine Neuheit handeln,
  • die einer erfinderischen Tätigkeit entspringt
  • und gewerbliche anwendbar ist.

 

Während das Patent in der Prüfung eine Menge Zeit in Anspruch nimmt, kann ein Gebrauchsmuster innerhalb von wenigen Monaten angemeldet werden – dafür gilt es allerdings auch nur für zehn Jahre – maximal. Viele Erfinder nutzen die Möglichkeit, sowohl ein Gebrauchsmuster als auch ein Patent anzumelden – einfach damit für die Dauer der Patentprüfung bereits ein Schutz über das Gebrauchsmuster gegeben ist.

3)      Wettbewerbsrecht

In den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes fällt aus dem Wettbewerbsrecht tatsächlich nur das Lauterkeitsrecht – also das Recht, gegen unlauteren Wettbewerb vorzugehen. Ebenfalls im Wettbewerbsrecht angesiedelt ist das Kartellrecht. Dieses fällt allerdings nicht in den gewerblichen Rechtsschutz und wird hier eher ausgeklammert.

Zielt des Ganzen ist es, einen unverfälschten Wettbewerb zu gewährleisten. Dafür sollten Praktiken wie:

  • Bestechung
  • Irreführung
  • Lockvogelangebote
  • Verletzung von Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen
  • Verwertung fremder Leistungen

 

Es ist leider nie ganz einfach, eine der oben genannten Verfehlungen einem Konkurrenten auch wirklich zu beweisen. Sollte allerdings ein Akteur am Markt gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, hast du die Möglichkeit, ihn auf Schadensersatz und Unterlassung zu verklagen. Außerdem kannst du auf Herausgabe des durch das unlautere Verhalten erzielten Gewinns klagen.

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Was ist mit Erfindungen eines Arbeitnehmers?

Tatsächlich gibt es für solche Dinge ein eigenes Gesetz – das Arbeitnehmererfindungsgesetz. Heikel kann es immer dann werden, wenn ein Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit an seinem Arbeitsplatz eine Erfindung macht. Denn der Arbeitgeber hat einen rechtlichen Anspruch auf das volle Arbeitsergebnis seines Beschäftigten. Immerhin wird dieser für seine Arbeit ja auch entlohnt.

Logischerweise möchte aber ein Angestellter, dem eine bahnbrechende Erfindung gelingt, die sich womöglich gewinnbringend verkaufen lässt, auch von dem hieraus erzielten Gewinn profitieren. Um hier beiden Seiten gerecht werden zu können, gibt es klare Richtlinien dazu, wie die Nutzung einer Erfindung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber zu vergüten ist.

Abgrenzung zwischen gewerblichem Rechtsschutz und dem Schutz des Urheberrechts

Das Urheberrecht sowie das Copyright sind mit dem gewerblichen Rechtsschutz eng verwandt – aber dennoch nicht direkt betroffen. Denn anders als bei einem Rechtsfall im gewerblichen Rechtsschutz handelt es sich bei diesen beiden Schutzfeldern um den Schutz einer geistigen Schöpfung aus dem künstlerischen Bereich.

Diese wird in aller Regel nicht gewerblich angewandt. Die Vervielfältigung und der Verkauf eines Buches, eines Musikstückes oder eines Filmes sind hier nicht als gewerbliche Anwendung zu verstehen. Es geht dabei viel mehr darum, dass die Sache, auf die ein Patent angemeldet wurde oder die unter einen der anderen Schutzbereiche des gewerblichen Rechtsschutzes fällt, tatsächlich in der Ausübung einer Tätigkeit genutzt werden kann.

Deshalb solltest du auf den gewerblichen Rechtsschutz nicht verzichten

Das Recht auf die Nutzung es gewerblichen Rechtsschutzes hat natürlich jeder. Du nutzt diesen, indem du die zuständigen Gerichte anrufst und deinen Fall hier im Rahmen einer Klage darlegst. Das Problem dabei: Das verursacht in der Regel hohe Kosten. Ebenso wie die Abwehr von Ansprüchen aus einem angeblichen Verstoß gegen eines der genannten Rechte.

Nicht selten knicken Jungunternehmer nach dem Erhalt einer Abmahnung ein und zahlen eine Gebühr, um weiteren rechtlichen Unannehmlichkeiten aus dem Weg zu gehen, ohne einmal wirklich zu prüfen, ob sie hier nicht grade vielleicht gar selbst in ihren Rechten verletzt werden. Daher solltest du – wenn du in einem Bereich tätig bist, in dem einem der fünf oben genannten Rechtsbereiche zum Tragen kommt – nicht auf eine Rechtsschutzversicherung im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes verzichten.

Wir stehen dir bei der Auswahl der richtigen Rechtsschutzlösung zur Seite

Du bist dir nicht sicher, welche Rechtsschutzversicherung dir in einem so komplizierten Rechtsgebiet tatsächlich am besten zur Seite stehen kann? Das ist kein Problem. Gerade im Bereich der Rechtsschutzversicherungen ist der Markt heute riesig und leider auch dementsprechend unübersichtlich. Dein freier Versicherungsmakler Rico Schmidt steht dir hier gern mit Rat und Tat zur Seite und hilft dir dabei, die richtige Versicherungslösung für dein Unternehmen oder für dich als freiberuflich tätigen zu finden.

Vereinbar doch am besten gleich einen ersten Beratungstermin – gern auch via Video-Call über Whats App oder einfach per E-Mail. Wir betreuen unsere Kunden unkompliziert und genau da, wo sie gerade sind, deutschlandweit. Dabei stehen wir dir sowohl bei der Auswahl der Versicherungslösung, die am besten zu dir passt, als auch bei allen eventuell später aufkommenden Sorgen und Problemen beratend zur Seite.

 

 

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