Die Gebäudehaftpflichtversicherung schließt eine echte Sicherheitslücke für dich als Hauseigentümer
Das Wichtigste in Kürze
- Es gibt eine Gebäudehaftpflichtversicherung für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen, und die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für Hausbesitzer, die ihre Immobilie vermietet haben.
- Mit der Gebäudehaftpflichtversicherung wird nicht das Innere oder der Inhalt deiner Immobilie abgesichert.
- Mit der Gebäudehaftpflicht hast du eine klassische Haftpflichtversicherung, die nur dann leistet, wenn du wegen eines Schadens in die Haftung genommen werden kannst.
Mit der Gebäudehaftpflichtversicherung für ein gutes Maß an Sicherheit sorgen
Eigentum verpflichtet – auch wenn es darum geht, für entstandene Schäden gerade zu stehen. Die Gebäudehaftpflichtversicherung hilft dir dabei und schützt dich vor den finanziellen Folgen eines möglichen Schadens. Dabei musst du letztlich rein subjektiv betrachtet noch nicht einmal für den Schaden verantwortlich sein – das der Fußweg vor deinem Haus morgens, wenn der Zeitungsbote die Zeitung bringt, nicht gestreut ist, ist absolut nachvollziehbar.
Verletzt er sich aber aufgrund einer glatten Fläche vor deinem Haus, kann es trotzdem zu einem Haftungsfall kommen. Gerade Personenschäden können dabei mit sehr hohen Kosten verbunden sein – ist hier doch nicht selten bei schwereren gesundheitlichen Schäden neben Schmerzensgeld und Verdienstausfall für den Moment auch mit einer Rente oder einer Teilrente wegen bleibenden Schäden zu rechnen. Steht dem Geschädigten tatsächlich ein solcher Schadensersatz von deiner Seite aus zu, trägt deine Gebäudehaftpflichtversicherung die Kosten.
Die zwei Seiten der Gebäudeversicherung im Haftpflichtbereich
Bei der Haftpflichtversicherung im Gebäudebereich gibt es ganz unterschiedliche Versicherungslösungen, die sich nicht nur an verschiedene Adressaten richten, sondern inhaltlich auch gänzlich anders aufgestellt sind. Beide werden häufig unter dem Namen Gebäudehaftpflichtversicherung geführt. Dabei handelt es sich einmal um eine Absicherung für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen.
Diese Absicherung wird ganz klassisch als Gebäudehaftpflichtversicherung bezeichnet. Daneben gibt es noch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Diese Versicherungslösung sichert in weiten Teilen dieselben Problemfelder ab – allerdings ist sie auf die Belange und Bedürfnisse von Immobilienbesitzern ausgelegt, die ihre Immobilie vermietet haben.
Eine Grauzone gibt es bei Besitzern einer selbst genutzten Eigentumswohnung. Denn hier nutzt du deine Immobilie zwar selbst, hast aber dennoch am Haus Bereiche, die nicht allein deiner Verantwortung unterliegen, für die du aber im Zweifelsfall dennoch in die Haftung genommen werden kannst.
Jede Haftpflichtversicherung für Gebäude gehört zu den sogenannten Immobilienversicherungen. Die Versicherungslösung, die am besten zu dir passt, sollte auf jeden Fall zu deinem Versicherungsportfolio gehören, wenn du Eigentum besitzt.
Die Gebäudehaftpflichtversicherung für private Nutzer eines Eigenheims
Wenn du ein Haus oder eine Eigentumswohnung privat nutzt und es entsteht ein Schaden im Zusammenhang mit der Wohnung oder dem Haus, greift hier in den meisten Fällen die private Haftpflichtversicherung. Vorausgesetzt natürlich, sie enthält Leistungen der Gebäudehaftpflicht – das ist aber bei vielen Anbietern der Fall. Als Eigentümer solltest du schon beim Abschluss deiner privaten Haftpflichtversicherung darauf achten, dass dieser Punkt enthalten ist.
Ein Klassiker in dem Bereich sind die Dachziegel, die sich bei einem Sturm lösen und auf ein vor dem Haus parkendes Auto herabfallen. Deine Haftpflichtversicherung trägt die Kosten, wenn sie eine entsprechende Gebäudehaftpflicht mit einschließt.
Ist diese Absicherung in deiner Privathaftpflichtversicherung nicht enthalten, solltest du dich unbedingt nach einem entsprechenden zusätzlichen Absicherungsbaustein erkundigen – oder eben die Versicherung wechseln. Die besten Privathaftpflichtversicherungen findest du übrigens in unserem Vergleichsrechner – oder du lässt dich von deinem freien Versicherungsmakler Rico Schmidt einfach zu deinen Möglichkeiten in diesem Bereich beraten. Wir zeigen dir gern, welche Versicherungslösung hier perfekt zu dir und deinen Anforderungen passt.
Die Gebäudehaftpflichtversicherung für Vermieter
Die Gebäudehaftpflichtversicherung für Vermieter wird auch als Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bezeichnet. Hier bist du gegen alle Forderungen auf Schadensersatz abgesichert, die aufgrund eines auf deinem vermieteten Grundstück entstandenen Schadens an dich herangetragen werden. Tatsächlich haftet oft der Vermieter eine Immobilie – selbst dann, wenn gewisse Verpflichtungen mietvertraglich an den Mieter übertragen wurden.
Ein Beispiel hierfür ist die Räumung von Schnee vom Gehweg und der Auffahrt. Ist die Verpflichtung zur Räumung auf den Mieter übertragen, kann es trotzdem zu Schadensfällen kommen, in denen du haften musst. Ist der Mieter beispielsweise seiner Pflicht zu räumen nachgekommen und hat für einen begehbaren Weg gesorgt, ein Passant stolpert dann aber über einen Schneehaufen auf dem Weg, liegt die Haftung bei dir. Dein Mieter hatte seine mietvertragliche Pflicht schließlich erfüllt.
Darüber hinaus haftet im ersten Schritt in aller Regel stets der Eigentümer einer Sache – in diesem Fall also der Immobilie. Selbst wenn du also verschiedene Pflichten wirksam auf deinen Mieter übertragen hast, wird die erste Schadensersatzforderung gegen dich geltend gemacht. Du kannst dann den geleisteten Schadensersatz unter Umständen später wieder von deinem Mieter einfordern. Das entsprechende Prozedere ist aber recht kompliziert und führt oft zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter über eingehaltene oder vernachlässigte Pflichten und die Rechtmäßigkeit einzelner Klauseln im Mietvertrag.
Mit einer Gebäudehaftpflichtversicherung für Vermieter oder einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bist du daher auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Gut zu wissen – Grauzone Eigentumswohnung
Schwierig kann es bei einer Eigentumswohnung werden. Denn hier sind gerade Schäden, die durch die Immobilie als solche entstehen (also zum Beispiel herabfallende Dachziegel) oder der klassische Unfall auf einem vereisten Gehweg keine reinen Haftungsfälle nur für dich allein. Hier kann oder muss die gesamte Eigentümergemeinschaft in die Pflicht genommen werden. An dieser Stelle ist die Privathaftpflichtversicherung in der Regel nicht mehr in der Pflicht zu leisten. Eine Haus- und Gebäudehaftpflichtversicherung hingegen schon. Deshalb solltest du, auch wenn du eine eigene Eigentumswohnung selbst bewohnst, über den Abschluss einer solchen Versicherungslösung nachdenken.
Mit der Gebäudehaftpflichtversicherung vom passiven Rechtsschutz profitieren
Er ist ein fester Bestandteil einer jeden Haftpflichtversicherung – der passive Rechtsschutz. Von diesem profitierst du letztlich nicht direkt, er ist aber ein wichtiger Faktor, wenn es um die Frage geht, ob eine solche Haftpflichtversicherung überhaupt notwendig ist oder nicht.
Gesetz den Fall, ein Passant verletzt sich morgens auf einer glatten Stelle auf dem Gehweg. Du hast diesen allerdings geräumt und Salz gestreut – hast also für einen gut begehbaren Abschnitt auf dem Weg gesorgt. Alternativ hast du für eine vermietete Immobilie vielleicht einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb bestellt, der den Winterdienst sicherstellen soll.
Unabhängig davon, wer die Arbeiten ausgeführt hat – ein sicheres Begehen des Gehweges war möglich. Der Passant lief allerdings, weil er es besonders eilig hatte oder vielleicht auch, weil der das Gefühl von Schnee unter den Füßen so liebt, auf einem nicht geräumten Teil des Gehweges. Da hier ein geräumter Bereich zur Verfügung stand, hätte der Passant den Schaden verhindern können. Ob du nun tatsächlich in die Haftung genommen werden kannst, ist zumindest fraglich.
Hast du keine Form der Gebäudehaftpflichtversicherung, musst du nun selbst überlegen, wie du mit der an dich herangetragenen Forderung umgehen möchtest. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, die diesen Bereich abdeckt, kannst du die Forderung zumindest anwaltlich prüfen lassen. Doch wenn du auch nicht über eine solche Absicherung verfügst, läufst du Gefahr im Fall einer Verweigerung der Leistung einen drohenden Prozess womöglich auch zu verlieren.
Dann müsstest du nicht nur den Schadensersatz leisten, sondern zusätzlich auch noch die Gerichtskosten tragen. Mit einer Gebäudehaftpflichtversicherung hingegen übernimmt dein Versicherer von Anfang an die Prüfung der an dich herangetragenen Forderung. Kommt die Rechtsabteilung oder der beauftragte Anwalt deines Versicherers zu dem Schluss, dass die Forderung nicht gerechtfertigt ist, wird er diese zurückweisen. Notfalls trägt dein Versicherer in diesem Fall auch die Kosten eines Gerichtsverfahrens.
Das sichert die Gebäudehaftpflichtversicherung ab
Die Gebäudehaftpflichtversicherung ist eine klassische Haftpflichtversicherung. Abgesichert werden hier:
- Personenschäden
- Sachschäden
- (unechte) Vermögensschäden
Unechte Vermögensschäden sind dabei solche Vermögensschäden, die sich als Folgen aus einem Personen- oder Sachschaden ergeben. Wird beispielsweise eine vorbeigehende Person von einem Dachziegel verletzt und kann deshalb für längere Zeit seiner Arbeit nicht nachgehen, entstehen womöglich Behandlungskosten, Kosten für eine notwendige Reha-Maßnahme und natürlich kommt es zu einem Verdienstausfall und einer Differenz zwischen dem Einkommen und dem von der Krankenkasse getragenen Krankengeld.
All diese Posten stellen unechte Vermögensschäden dar, die ebenfalls von deinem Versicherer getragen werden. Auch Forderungen des Arbeitgebers eines Geschädigten auf Ersatz für die Lohnkosten während der Arbeitsunfähigkeit und Forderungen der zuständigen Krankenkasse auf Ersatz der Behandlungskosten werden von deinem Versicherer getragen. Aus diesem Grund ist es wichtig, für eine ausreichend hohe Versicherungssumme zu sorgen, damit auch wirklich sichergestellt ist, dass der Schaden zur Gänze über deine Gebäudehaftpflichtversicherung reguliert werden kann.
Gut zu wissen – es gibt auch Schadensbereiche, an die man nicht sofort denkt
Ein solcher Schadensbereich sind Dekontaminierungskosten. Diese können beispielsweise dann anfallen, wenn du in deinem Haus einen Öltank hast und dieser beschädigt wird. Vor allem, wenn der Öltank ins Erdreich eingelassen ist und hier Öl austritt, kann das verheerende Folgen haben. Denn wenige Tropfen Öl im Grundwasser können große Mengen Wasser unbrauchbar machen.
Erfolgt nach einem entsprechenden Schaden eine Dekontaminierungsanordnung der zuständigen Behörde, musst du als Eigentümer der betroffenen Immobilie die Kosten für die Säuberung des Erdreichs und des Grundwassers tragen. Diese Kosten können schnell bei mehreren Hunderttausend Euro liegen. Kommt es im Rahmen eines Schadens, der über die klassische Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist zu einer Kontaminierung des Bodens, trägt die Wohngebäudeversicherung in der Regel auch die Dekontaminierungskosten.
Anders sieht das aber beispielsweise bei einem Öltank aus. Kommt es hier zu einer Verschmutzung des Grundwassers, brauchst du eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung. Diese ist entweder in deiner Gebäudehaftpflichtversicherung automatisch enthalten oder sie kann als zusätzlicher Baustein hinzugebucht werden.
In welchem Bezug steht die Gebäudehaftpflichtversicherung zur Bauherrenhaftpflicht
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung und die Gebäudehaftpflichtversicherung sind zwei verschiedene Versicherungslösungen. Einige Versicherer haben jedoch so etwas wie eine „Bauherrenhaftpflicht light“ Version bereits in ihre Gebäudehaftpflichtversicherung integriert. So werden beispielsweise Bauherren bei:
- Neubauten
- Umbauten
- Reparaturen
- Abbruch- und Grabungsarbeiten
teilweise mit Versicherungssummen von bis zu 50.000 Euro abgesichert. Hier gilt es genau hinzuschauen, bevor du dich für eine solche Versicherungslösung entscheidest. Natürlich ist es verlockend, schon zu Beginn des Baus eine Gebäudehaftpflichtversicherung abzuschließen, die dich erst in der Bauzeit und später dann auch in deinen eigenen vier Wänden begleitet. Das Problem dabei ist die sehr niedrige Versicherungssumme.
Eine Schadenssumme von 50.000 Euro kann sehr schnell erreicht werden – vor allen Dingen auf einer Baustelle. Aus diesem Grund raten wir von solchen Kombinationslösungen ab und empfehlen dir während der Bauphase eine „echte“ Bauherrenhaftpflichtversicherung und nach der Fertigstellung des Hauses dann eine reine Gebäudehaftpflichtversicherung abzuschließen. Gern steht dir dein freier Versicherungsmakler Rico Schmidt bei der Suche nach der für dich richtigen Versicherungslösung zur Seite.
Deshalb solltest du auf keinen Fall auf eine Haftpflichtversicherung für dein Gebäude verzichten
Unabhängig davon, ob du selbst in deinem Gebäude wohnst oder ob du dieses vermietest – die Gebäudehaftpflichtversicherung ist eine sehr wichtige Absicherung. Denn viele Schäden, die im Zusammenhang mit deiner Immobilie entstehen können, kannst du gar nicht oder nur schwerlich beeinflussen.
Die Dachziegel, die bei einem Sturm wegfliegen und das Auto des Nachbarn erheblich beschädigen, sind dabei nur ein Beispiel. Nächtliches Schneegestöber oder selbst Blitzeis am Tag können dazu führen, dass du objektiv betrachtet gar nicht die Möglichkeit hattest, für einen sicheren Weg auf dem Gehweg vor deinem Haus zu sorgen. Dennoch kannst du in die Haftung geraten und unter Umständen eine Menge Geld verlieren.
Die Haftpflichtversicherung für Gebäude ist daher eine gute Absicherung, wenn es darum geht, dich vor den finanziellen Folgen von Schäden zu schützen, die du selbst gar nicht hättest verhindern können.
In diesen Fällen greift die Gebäudehaftpflichtversicherung nicht
Die Gebäudehaftpflichtversicherung ist ein Versicherungstyp, der sich ausschließlich um Schäden kümmert, die (im weitesten Sinne) durch deine Immobilie an Dritten oder deren Sachen entstanden sind. Das bedeutet auch, dass die Gebäudehaftpflichtversicherung nicht in Fällen einspringt, in denen der Schaden nur dich betrifft.
Ob nun dein Gebäude abgebrannt ist, du einen Wasserschaden hast oder bei dir eingebrochen und wertvolle Dinge gestohlen wurden – in all diesen Fällen ist die Gebäudehaftpflichtversicherung der falsche Ansprechpartner. Um auch in solchen Situationen gut abgesichert zu sein, gibt es die:
Diese Liste ist nicht abschließend. Wenn du Beratungsbedarf rund um die Frage nach dem passenden Versicherungsschutz für deine Immobilie hast, steht dir dein freier Versicherungsmakler Rico Schmidt gern für ein umfassendes Beratungsgespräch zur Verfügung.
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