Für wen ist die Privathaftpflicht steuerlich absetzbar?
Die Privathaftpflichtversicherung zählt vielen Experten zur Folge zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Das hat verschiedene Hintergründe. Vor allem aber den, dass sie echte Sicherheit schafft. Es gibt zahlreiche Versicherungslösungen, die nur für bestimmte Personengruppen wirklich wichtig werden können. Die Privathaftpflichtversicherung allerdings, ist für jeden Verbraucher wichtig – fast schon notwendig. Bleibt für viele die Frage, ob die Privathaftpflicht auch steuerlich absetzbar ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Prinzipiell ist die Privathaftpflicht steuerlich absetzbar
- Allerdings gibt es vonseiten des Gesetzgebers Grenzen zur Absetzbarkeit
- So profitieren vor allem zwei Personengruppen von der Absetzbarkeit der Versicherungsbeiträge – Geringverdiener und Rentner
Inhalt dieses Artikels
Was genau macht die Privathaftpflicht so wichtig?
Wie macht sich die Privathaftpflicht in der Steuer bemerkbar?
An welcher Stelle gehört die Privathaftpflicht in die Steuererklärung?
Fazit: Die Privathaftpflicht kann steuerlich geltend gemacht werden
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Was genau macht die Privathaftpflicht so wichtig?
Die Privathaftpflicht kommt auf für Forderungen, die vonseiten eines Geschädigten aufgrund eines entstandenen Schadens an Sie herangetragen werden können. Dabei kann es sich um drei Arten von Schäden handeln.
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- Sachschäden
- Personenschäden
- Vermögensschäden
Vor allem im Fall von Personenschäden können Schadensersatzforderungen schnell in astronomische Höhen gehen. Teilweise stehen einem Geschädigten gar lebenslange Rentenzahlungen zu, die Sie nur schwer aus der eigenen Tasche begleichen können. Kommt es zu einem Schade, den Sie verursacht haben und für den Sie haften müssen, trägt Ihre Haftpflichtversicherung die Kosten bis zur maximalen Deckungssumme.
Damit kann Ihre Haftpflichtversicherung Sie im Zweifelsfall vor dem finanziellen Ruin schützen, sollte es wirklich einmal zu einem so erheblichen Schaden kommen. Dazu kommt, dass die Privathaftpflichtversicherung eine indirekte Rechtsschutzversicherung beinhaltet. Denn Ihre Haftpflichtversicherung prüft für Sie, ob die an Sie herangetragenen Forderungen wirklich gerechtfertigt sind. Nur im Fall gerechtfertigter Forderungen werden diese auch getragen.
Kommt Ihre Versicherung zu dem Schluss, dass die Forderungen nicht berechtigt sind, weist sie diese in Ihrem Namen zurück. Notfalls auch in einem Verfahren vor Gericht. Natürlich auf Kosten der Versicherung. Genau dieser Punkt ist für Verbraucher ohne eine entsprechende Versicherung besonders schwierig. Denn ob eine Forderung gegen Sie gerechtfertigt ist oder nicht, erkennt der Laie oftmals nicht sofort.
Ohne eine Privathaftpflichtversicherung oder eine Rechtsschutzversicherung, die Ihre Kosten im Klagefall übernehmen würde, werden die wenigsten eine Forderung als ungerechtfertigt zurückweisen. So können Sie ohne eine Haftpflichtversicherung schnell Opfer von Trickbetrügern werden, die Ihnen einen Haftungsfall vorgaukeln möchten, der eigentlich gar nicht existiert.
Wie macht sich die Privathaftpflicht in der Steuer bemerkbar?
Das kommt darauf an, zu welchem Personenkreis Sie gehören. Die Privathaftpflicht ist steuerlich absetzbar. Denn die Privathaftpflicht wird vom Gesetzgeber als sonstiger Vorsorgeaufwand betrachtet. Diese Aufwendungen lässt der Gesetzgeber in die Steuer einfließen. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Zum einen muss natürlich eine Steuerpflicht vorliegen. Dann können sonstige Vorsorgeaufwendungen nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze steuerlich geltend gemacht werden. Diese richtet sich nach dem Personenkreis, dem Sie angehören. So gelten hier die folgenden Grenzen:
Angestellte, Beamte, Rentner und Pensionäre
Hier sind Beträge bis zur Maximalgrenze von 1.900 Euro absetzbar. Zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen zählen, neben diversen privaten Versicherungen, auch die Arbeitnehmerbeiträge zur Krankenversicherung. Aus diesem Grund sind die 1.900 Euro gerade bei Arbeitnehmern auf das Jahr gerechnet oftmals schon allein mit der Krankenversicherung abgegolten. Anders sieht es in diesem Personenkreis bei Geringverdienern und bei vielen Rentnern aus. Denn hier erreicht der Arbeitnehmeranteil an der Krankenversicherung die 1.900 Euro Maximalabsetzungsbetrag oftmals gar nicht. So kann sich die Haftpflichtversicherung entsprechend bemerkbar machen.
Selbstständige
Bei Selbstständigen liegt der maximale Absetzungsbetrag bei 2.800 Euro. Das liegt daran, dass hier die vollen Versicherungsleistungen selbst getragen werden müssen. Während bei einem Arbeitnehmer die Kosten der Krankenversicherung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen aufgeteilt werden, trägt ein Selbstständiger die Kosten der privaten Krankenversicherung (oder der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung) zur Gänze selbst. Aus diesem Grund ist der eingeräumte maximale Abzugsbetrag vom Gesetzgeber höher festgelegt worden.
Ehepaare mit unterschiedlichen Höchstbeträgen
Ist ein Ehepartner selbstständig und der andere als Angestellter, Beamter, Rentner oder Pensionär steuerpflichtig, summieren sich die beiden Höchstbeträge. In diesem Fall steht dem einen Ehepartner ein Maximalbetrag von 1.900 Euro als Absetzbetrag zu. Dem anderen Ehepartner 2.800 Euro. Gemeinsam werden so insgesamt 4.700 Euro als maximaler Abzugsbetrag erreicht.
An welcher Stelle gehört die Privathaftpflicht in die Steuererklärung?
Die Aufwendungen für verschiedene Versicherungen können in der „Anlage Vorsorgeaufwände“ als sonstige Vorsorgeaufwendung steuerlich geltend gemacht werden. Hier finden neben der Privathaftpflicht auch andere Haftpflichtlösungen wie die
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- Tierhalterhaftpflicht
- Jagdhaftpflicht
- Bauherrenhaftpflicht
- Bootshaftpflicht
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
- Gewässerschaden-Haftpflicht
- Drohnenhaftpflicht
Beachtung.
Fazit: Die Privathaftpflicht kann steuerlich geltend gemacht werden
Die Privathaftpflicht kann steuerlich geltend gemacht werden – als Steuersparmöglichkeit taugt sie allerdings nicht. Denn der Rahmen, in dem eine Privathaftpflicht steuerlich absetzbar ist, ist recht gering. In vielen Fällen kommt es gar nicht zu einer Berücksichtigung, da der Maximalbetrag an sonstigen Vorsorgeaufwendungen bereits durch die Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft wurde.
Doch auch wenn die Privathaftpflicht damit nur in vergleichsweise wenigen Fällen zu einer echten Steuerreduzierung führt, ist sie dennoch eine sehr wichtige Absicherung. Ihr freier Versicherungsmakler Rico Schmidt zeigt Ihnen gern, welche Privathaftpflicht für Sie die beste Variante ist und auf welchen Versicherungsschutz Sie auf keinen Fall verzichten sollten.
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