Erwerbsunfähigkeitsversicherung – wann ist sie sinnvoll?
Erwerbsunfähigkeitsversicherung – wann ist sie sinnvoll?
Wenn Du vor dem 01. Januar 1961 geboren bist und derzeit in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlst, bist Du automatisch gesetzlich gegen den Fall einer Erwerbsunfähigkeit versichert. Die gesetzlichen Rentenleistungen reichen jedoch im Normalfall nicht aus, um den Lebensstandard zu halten und in vielen Fällen noch nicht einmal, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Eine private Zusatzversicherung kann daher eine sinnvolle Alternativ sein, besonders, wenn Du in einem risikoreichen Beruf arbeitest.
Bei der privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung sicherst Du Dich ähnlich wie bei der Krankenversicherung oder der Berufsunfähigkeitsversicherung gegen den Verlust Deiner Arbeitskraft ab. Tritt der Versicherungsfall ein, erhältst Du die Erwerbsunfähigkeitsrente in der zuvor vertraglich vereinbarten Höhe ausgezahlt.
Wie lange die Versicherung diese Rente zahlt, ist ebenfalls vertraglich geregelt. Bei der privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung handelt es sich nicht um ein Standardprodukt, sondern um eine sehr individuelle Versicherung, deren richtige Ausgestaltung im Einzelfall viel Beratung bedarf.
Staatliche Rente reicht nicht aus
Wenn Du in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlst, kannst Du auf Deinem Rentenbescheid ablesen, wie hoch Deine Erwerbsminderungsrente im Fall der Fälle derzeit ausfallen würde. Sie ist insbesondere abhängig von der Zeit und der Höhe, in der Du Rentenbeiträge geleistet hast und dem Zeitpunkt, zu dem Du erwerbsunfähig wirst.
Wie bei der normalen Rente, sammelst Du Rentenpunkte nur in der Zeit, in der Du freiwillig oder pflichtgemäß in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlst oder anerkannte Ersatzzeiten (z. B. in der Kindererziehung, der häuslichen Pflege eines Angehörigen, Rentensplitting unter Eheleuten oder Versorgungsausgleich bei Scheidung) einbringen kannst.
Für Zeiten, in denen Du keine Beiträge zahlst, sammelst Du auch keine Rentenanwartschaften an. Brüche in der Erwerbsbiografie führen so schnell zu deutlich verminderten Leistungen. Außerdem hat auch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ein definiertes Alter, zu dem Du abschlagsfrei die volle Rentenhöhe beziehen kannst. Im Jahr 2021 lag dieses Alter bei 64,5 Jahren und es wird stufenweise auf 65 Jahre bis zum Jahr 2024 erhöht.
Für jeden Monat, der Dir bis zu diesem Alter fehlt, werden 0,3 Prozent bis zu einem Maximum von 10,8 Prozent von Deiner vollständigen Rente abgezogen. Das Durchschnittsalter, in dem die Erwerbsminderungsrente beantragt wird, liegt derzeit bei 53 Jahren, was bedeutet, dass eine sehr große Zahl von Antragstellern die vollen 10,8 Prozent von ihren ohnehin mageren Rentenansprüchen abgezogen bekommen.
Je früher Du erwerbsunfähig wirst und je niedriger Dein Gehalt während der Beitragsjahre ausgefallen ist, desto niedriger fällt Deine Erwerbsminderungsrente aus. Aufgrund des allgemein niedrigen Rentenniveaus und den Abzügen bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente mussten im Jahr 2021 knapp 589.000 Menschen bei voller Erwerbsminderung Grundsicherung beantragen, da sie mit ihrer Rente nicht einmal die Lebenshaltungskosten bestreiten konnten.
Außerdem werden regelmäßig mehr als 40 Prozent der gestellten Anträge abgelehnt, sodass private Zusatzversicherungen, die sich zwar an den gesetzlichen Vorgaben orientieren, im Zweifel aber kulanter sein können, für viele Erwerbstätige sinnvoll sein können.
Was bedeutet erwerbsgemindert?
Die Erwerbsunfähigkeit wird unterteilt in zwei Kategorien: Bist Du auf absehbare Zeit nur noch in der Lage, weniger als drei Stunden am Tag zu arbeiten, giltst Du als voll erwerbsgemindert und erhältst, wenn alle sonstigen Bedingungen erfüllt sind, die volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Wenn Du noch in der Lage bist, zwischen drei und sechs Stunden am Tag zu arbeiten, wirst Du als teilweise erwerbsgemindert eingestuft und erhältst nur einen individuell festzulegenden Anteil der vollen gesetzlichen Erwerbsminderungsrente.
Die Gründe für Deine eingeschränkte Arbeitskraft können in einer Krankheit, einem (Berufs-) Unfall oder auch im psychischen Bereich liegen. Hier gelten keine besonderen Bedingungen. Allerdings musst Du Deine Beeinträchtigung nachweisen und sowohl die gesetzliche Rentenversicherung als auch eine private Versicherung werden Deine Angaben überprüfen und gegebenenfalls eigene medizinische Gutachten in Auftrag geben.
Insbesondere die gesetzliche Versicherung wird Dich außerdem dazu drängen, an medizinischen und beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen teilzunehmen, sodass mit einer gewissen Wartezeit zwischen Antragsstellung und Bescheid zu rechnen ist.
Bei einer teilweisen Erwerbsminderung wird erwartet, dass Du weiterhin in Teilzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung geht es bei der Erwerbsminderung nicht um Deinen alten Beruf oder eine vergleichbare Stelle, sondern darum, ob Du überhaupt einer Beschäftigung nachgehen kannst und wenn ja, wie lange.
Doch bei der Kombination aus Erwerbsminderungsrente und beruflicher Tätigkeit gilt es zu beachten, dass es ähnlich wie bei anderen staatlichen Sozialleistungen auch eine Hinzuverdienstgrenze gibt. Liegt Dein Einkommen aus einer Teilzeittätigkeit über der derzeit geltenden Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro im Jahr, wird alles, was Du darüber hinaus verdienst, zu 40 Prozent mit Deiner Rente verrechnet, also von den Rentenzahlungen abgezogen.
Sinnvolle Absicherung: Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann eine sinnvolle Alternative zu einer BU-Versicherung sein und die staatliche Versorgungslücke schließen helfen. Wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sicherst Du Deine Arbeitskraft gegen Krankheiten und Unfälle, die Dich in Deiner Leistungsfähigkeit so stark einschränken, dass Du keiner regulären Arbeit mehr nachgehen kannst.
Hier liegt der Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung: Während die BU-Versicherung Dich schützt, sobald Du in der Ausübung Deines Berufs für die nächsten sechs Monate oder länger zu mindestens 50 Prozent eingeschränkt bist, wird bei der Erwerbsunfähigkeitsrente erwartet, dass Du auf absehbare Zeit weniger als drei Stunden (volle Erwerbsminderung) oder nur noch zwischen drei und sechs Stunden in irgendeinem Beruf arbeiten kannst.
Eine private Erwerbsminderungsrente hat gegenüber der staatlichen Versicherungsleistung den Vorteil, dass Du die Höhe Deiner Rente vertraglich selbst festlegen kannst. Damit kannst Du Dich in der gewünschten Höhe absichern und Deinen Lebensstandard halten, obwohl Dir auf absehbare Zeit nur noch ein geringer Teil Deiner Arbeitskraft zur Verfügung steht.
Arten der Versicherung
Eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung kannst Du in vier unterschiedlichen Formen abschließen:
- Selbständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Hierbei handelt es sich um eine reine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ohne weitere Komponenten.
- Einsteiger-Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Dieses Angebot richtet sich besonders an junge und gesunde Menschen. Sie können in diesen Tarifen zu günstigen Beiträgen einsteigen und diese stetig erhöhen, um den Versicherungsschutz dem erreichten Lebensstandard anzupassen. Viele Versicherer arbeiten hierbei mit Altersgrenzen und beschränken auch die maximale Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente.
- Risikolebensversicherung mit Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherung: In diesem Paket wird die Erwerbsunfähigkeit zusammen mit einem etwaigen Todesfall abgesichert. Die Angehörigen erhalten in diesem Fall die Versicherungssumme.
- Rentenversicherung mit Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherung: Hier wird das Risiko der Erwerbsunfähigkeit abgesichert und gleichzeitig Kapital für das Alter angespart und damit vorgesorgt.
Unter Umständen kann für Dich auch der Abschluss einer Kapitallebensversicherung in Kombination mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder einer Versicherung der Pflegerente infrage kommen, wenn Du Dein Risiko, erwerbsunfähig zu werden, mit einer Vorsorgelösung kombinieren möchtest.
Risikogruppen
Die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung lohnt sich entweder für junge, gesunde Menschen, die von den geringen Beitragszahlungen profitieren, für Selbstständige oder für Menschen, die einer bestimmten Risikogruppe angehören und daher mit sehr hohen Beiträgen bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu rechnen hätten.
Zu einer Risikogruppe gehörst Du insbesondere, wenn Du in einem Risikoberuf wie Dachdecker, Gerüstbauer, Maurer, Gleisbauer oder in der Altenpflege arbeitest oder wenn Du einem gefährlichen Hobby wie Tauchen, Klettern, Fallschirmspringen, Mountainbiking, Reitsport oder wettkampfmäßigem Kampfsport nachgehst. Einige Hobbys wie das Fahren von Autorennen, Höhlentauchen, Kampfsport mit vollem Körperkontakt oder Canyoning können den Abschluss einer Versicherung sogar ganz ausschließen.
Ein weiterer bedeutender Faktor für die Einordnung in eine Risikogruppe sind die Vorerkrankungen. Hattest Du vor Abschluss Deines Versicherungsvertrages einen Bandscheibenvorfall oder eine psychische Erkrankung, schlägt sich das negativ auf Deine Beiträge nieder oder verhindert eine Versicherung gänzlich. Ähnlich verhält es sich mit dem Rauchen und anderen Suchterkrankungen. Diese musst Du bei den obligatorischen Gesundheitsfragen stets wahrheitsgemäß angeben, da ein Verschweigen eines Risikos die Versicherungsleistung annullieren oder zu hohen Beitragsnachforderungen führen kann.
Oftmals verwenden private Versicherer für die Erwerbsunfähigkeitsversicherung einen reduzierten Fragenkatalog oder bewerten die Risiken vorteilhafter als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, sodass die Erwerbsunfähigkeitsversicherung hier die bessere Wahl sein kann.
Eine weitere Gruppe, die zwar keine Risikogruppe im engeren Sinn darstellt, aber für die sich der Abschluss einer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung dennoch lohnen kann, sind Selbstständige. Viele Berufsunfähigkeitsversicherungen enthalten eine sogenannte Umorganisationsklausel, mit der sie Selbstständige zwingen können, ihren eigenen Arbeitsplatz derart umzugestalten, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung nicht mehr so stark ins Gewicht fällt. Da die Erwerbsunfähigkeitsversicherung die Erwerbsfähigkeit unabhängig von der ausgeübten Tätigkeit beurteilt, kann sie auch für Selbstständige eine lohnenswerte Lösung darstellen.
Gesundheitsprüfung
Eine Gesundheitsprüfung wird sowohl vor Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung als auch einer Berufsunfähigkeitsversicherung von der Versicherungsgesellschaft durchgeführt. Sie beurteilt damit das Risiko beziehungsweise die Wahrscheinlichkeit, mit der der Versicherungsfall eintritt. Je höher das Risiko, desto höher die Beiträge.
In bestimmten Fällen kann der Versicherer auch darauf bestehen, Leistungen, die auf dem Eintreten eines bestimmten Risikofalls beruhen, vollständig auszuschließen. Solltest Du beispielsweise immer wieder Probleme mit dem Rücken haben, könnte ein Versicherer eben diesen Bereich aus seinen Leistungen herausstreichen.
Für junge Menschen könnte es interessant sein, eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit geringen Beiträgen abzuschließen und auf einer Klausel zu bestehen, die eine spätere Anhebung der Beitragssätze oder eine Umwandlung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne eine erneute Gesundheitsprüfung ermöglichen.
Zum Fragenkatalog gehören in der Regel Fragen zur Krankheitsgeschichte und insbesondere zu chronischen Erkrankungen und stationären Klinikaufenthalten, zur Medikamenteneinnahme oder zum Konsum von Zigaretten, aber auch zum Body Mass Index.
Aufgrund der höheren Anforderungen an eine vollständige Erwerbsminderungsrente verzichten Versicherer bei Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung eventuell auf bestimmte Fragen oder bewerten bestimmte Risiken als weniger gravierend als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Beiträge einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung können so unter den sonst gleichen Umständen deutlich günstiger sein als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Leistungen der Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Die Höhe der monatlichen Rente bei Eintritt der Erwerbsunfähigkeit vereinbaren die Versicherungsgesellschaft und der Versicherungsnehmer zu Vertragsbeginn. Üblich sind Beträge zwischen 1.000 und 2.000 Euro im Monat, wobei Versicherer die Höhe für bestimmte Berufsgruppen wie Hausfrauen und -männer oder Schüler eventuell vertraglich beschränken. Die vereinbarte Rentenhöhe bestimmt neben der Risikobewertung die Höhe der Versicherungsbeiträge.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung vs. Berufsunfähigkeitsversicherung
Gegenüber einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bestehen auf den ersten Blick nur Nachteile. Für die volle Erwerbsminderungsrente darfst Du nur noch zu höchstens 37,5 Prozent erwerbsfähig sein, während bei der BU-Versicherung eine 50-prozentige Beeinträchtigung in Deinem zuletzt ausgeübten Beruf als Voraussetzung ausreicht.
Ein Bauarbeiter mit einer Rückenverletzung oder einem chronischen Rückenleiden kann unter Umständen nicht mehr auf dem Gerüst stehen und daher seinen Beruf nicht mehr ausüben. Er wäre berechtigt, Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu beziehen. Derselbe Bauarbeiter könnte aber beispielsweise im Wachdienst weiterhin mehr als drei oder sogar mehr als sechs Stunden täglich arbeiten oder einer weniger anstrengenden Tätigkeit im Dienstleistungsbereich nachgehen.
Er wäre damit unter Umständen gar nicht oder nur teilweise erwerbsgemindert und hätte höchstens Anspruch auf einen Teil seiner vollen Erwerbsminderungsrente. Dabei unterscheiden sich die medizinischen Kriterien und Prüfungen zwischen einer privaten und der gesetzlichen Versicherung nicht grundlegend. Hier sind die genauen Konditionen des Vertrages unbedingt zu beachten. Wie bei jeder Versicherung solltest Du stets mehrere Anbieter vergleichen und Dich beraten lassen.
Ein Versicherungsmakler könnte besagtem Bauarbeiter trotz der schlechteren Leistungskonditionen zu einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung anstatt zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung raten. Denn der Bauarbeiter arbeitet – wie im Übrigen auch seine Kollegin aus der Altenpflege – in einem Risikoberuf, hat vielleicht bereits eine Vorerkrankung am Bewegungsapparat, raucht und ist außerdem nicht mehr der Jüngste.
Unter diesen Umständen wäre eine Berufsunfähigkeitsversicherung für ihn deutlich teurer als eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung, wenn der Versicherer ihn überhaupt aufnehmen würde. Für die Erwerbsunfähigkeitsversicherung spricht daher ein unter Umständen deutlich besseres Preis-Leistungs-Verhältnis oder auch der Wegfall der eigentlich vorzuziehenden Alternative einer BU-Versicherung.
Wenn Du glaubst, Deine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht das richtige für Dich oder Dir die Beiträge zu teuer geworden sind, erfährst Du hier, wo ich die Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen kann.
Darauf solltest Du beim Tarif achten
Bei der Wahl des Versicherers und des besten Tarifs gibt es einige Punkte zu beachten. Insbesondere sollten die Leistungs- und die Versicherungszeit so gewählt werden, dass keine Versorgungslücke vor dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters entsteht. Außerdem sollte eine Beitragsdynamik mit Inflationsausgleich gewählt werden. Am besten sind Tarife, die eine Nachversicherungsgarantie enthalten. Diese erlaubt Dir, die vereinbarte Rentenhöhe nachträglich zu erhöhen, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung fällig wird.
Die Versicherung sollte des Weiteren auf eine nachträgliche Anzeigepflicht von neu hinzugekommenen Risiken verzichten und auch bis zu drei Jahre rückwirkend, also vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit, leisten.
Einzelversicherung oder Kombination?
Die meisten Versicherer bieten die Erwerbsunfähigkeit einzeln oder in Kombination mit weiteren Versicherungen an (siehe oben). Die Einzelversicherung lohnt sich besonders bei den Einsteigertarifen für junge und gesunde Menschen ohne gefährliche Hobbys. Paketlösungen ermöglichen unter Umständen deutlich günstigere Beiträge beziehungsweise Prämien. Bei einer Kombination aus Risikoversicherung und Vorsorgeversicherung, in der Kapital angespart wird, solltest Du unbedingt darauf achten, dass die einzelnen Komponenten auch einzeln kündbar sind.
Brutto- und Nettoprämien
Versicherer dürfen die Versicherungsbeiträge beziehungsweise Prämien einseitig bis zu einer Obergrenze, die als Bruttoprämie definiert ist, anheben, wenn sie ansonsten weniger Überschüsse als erwartet erzielen würde. Die Nettoprämie bezeichnet dabei den Beitrag, der zu Vertragsbeginn zahlbar ist. Bei einem Versicherungsvergleich solltest Du daher unbedingt auch die Bruttoprämie im Auge behalten und im Zweifel auch eine etwas höhere Nettoprämie akzeptieren, wenn dafür die Bruttoprämie niedriger ausfällt.
Eintrittsalter
Wie bei allen Risikoversicherungen empfiehlt sich ein möglichst früher Einstieg, da die Prämien dann noch niedrig sind und Du die Gesundheitsprüfung noch nicht fürchten musst. Außerdem bist Du vermutlich länger auf die Leistungen der Versicherung angewiesen, wenn Du bereits in jungen Jahren erwerbsunfähig wirst. Daher ist auch der mögliche Nutzen zu dieser Zeit am höchsten und gleichzeitig bist Du zu diesem Zeitpunkt gesetzlich besonders schlecht abgesichert.
Risikovoranfragen
Bevor Du tatsächlich einen Versicherungsvertrag anbahnst, solltest Du die Möglichkeit einer kostenlosen und anonymisierten Risikoanfrage nutzen. Dein Versicherungsberater oder -makler fragt hierbei für Dich bei der Versicherung nach, ob diese bereit wäre, Dich mit Deinen Risiken zu versichern, und wenn ja, wie hoch die Prämien dann ausfielen.
Dazu gibst Du Deine relevanten Daten anonymisiert an den Versicherer weiter, der diese dann, aufgrund der fehlenden persönlichen Daten, nicht in die zentrale Wagnisdatei eintragen, Dir aber trotzdem ein realistisches Angebot unterbreiten kann.
Sind Deine Daten einmal in der Wagnisdatei gelandet, können alle Versicherer darauf zugreifen und Du hast Deine Verhandlungsoptionen unter Umständen vollkommen unnötigerweise verschlechtert.
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