E-Scooter-Versicherung
E-Scooter-Versicherung
Seit Anfang 2019 haben die E-Scooter die Großstädte erobert. Egal wo man hinsieht, sie sind seither an jeder Straßenecke zu finden. Verleihfirmen sind daraufhin wie Pilze aus dem Boden geschossen. In Großstädten kann man über eine App in Minutenschnelle diese Motorroller bei Sharing-Unternehmen mieten. E-Scooter sollten ihnen zufolge den Stadtverkehr revolutionieren. Was ist seither mit E-Scootern im Straßenverkehr passiert?
Ungefähr 12 Prozent der Deutschen haben seit der Einführung bereits einen E-Scooter ausprobiert. Die Hälfte von ihnen hat ihn danach für weitere Fahrten genutzt. Fast 70 Prozent von ihnen haben ihn zu diesem Zweck ausgeliehen, 6 Prozent hatten sich einen eigenen Roller zugelegt. Obwohl die Fahrzeuge anfangs nur ausgeliehen werden konnten, um damit zu fahren, gibt es inzwischen zahlreiche Hersteller von E-Scootern mit Straßenzulassung.
Jeder kann vom Fahren eines E-Scooters profitieren. Egal, ob man Verkehrsstaus vermeiden, sich frei fühlen oder der Umwelt helfen will, ein Elektro-Scooter ist für all das genau das Richtige. Damit man das einzigartige Fahrgefühl eines E-Scooters nicht verliert, sollte man so vorsichtig wie möglich sein. Dazu gehört neben dem Tragen eines zuverlässigen Helms auch ein ausreichender Versicherungsschutz.
E-Scooter-Versicherung – Das Wichtigste im Überblick
- Seit der BMVI-Verordnung 2019 für Elektrokleinstfahrzeuge (EKF) sind E-Scooter versicherungspflichtig.
- Eine E-Scooter-Versicherung schützt vor finanziellen Schäden aufgrund von Unfällen, Diebstahl oder Naturkatastrophen.
- Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung kann eine zusätzliche Kaskoversicherung abgeschlossen werden.
- Wenn der E-Scooter bei einem Brand oder durch Vandalismus beschädigt wird, werden die Kosten für die Reparatur erstattet.
- Die verursachten Schäden am Fahrzeug und an Dritten sind ebenfalls im Rahmen der Haftpflichtversicherung abgedeckt.
- Außerdem wird mit der E-Scooter-Versicherung eine Plakette ausgegeben, die andere Verkehrsteilnehmer darüber informiert, dass eine Versicherung besteht.
Was ist eigentlich ein E-Scooter?
Sie ähneln den herkömmlichen Tretrollern, mit dem Unterschied, dass E-Scooter einen leisen Elektromotor haben und schwerer und haltbarer sind. Trotz des Motors sind die Elektro-Tretroller leicht, falt- und tragbar – und damit ideal für kurze Strecken. Einige Modelle haben sogar einen höhenverstellbaren Sitz.
Sie gehören zur sogenannten Mikromobilität und sind unter den Namen E-Scooter, E-Roller, E-Tretroller oder auch E-Kickscooter bekannt. Die Kosten belaufen sich auf ungefähr 400 Euro für Standardmodelle, für ein luxuriöseres Modell muss aber dann doch etwas tiefer in die Tasche gegriffen werden.
Welche E-Scooter sind im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt?
Ein Elektroroller muss zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen, eine Lenk- und eine Bremsstange sowie eine Beleuchtung haben, um auf öffentlichen Straßen benutzt werden zu können. Eine Mindestgeschwindigkeit von 6 km/h und eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h ist ebenfalls vorgeschrieben, ebenso wie seitliche Reflektoren und eine Klingel. Ihre Leistung ist auf 500 Watt begrenzt.
Ein selbstbalancierendes Fahrzeug darf 1400 Watt haben. Aus Sicherheitsgründen müssen alle Drehknöpfe oder Tasten, die beim Loslassen von Bedienelementen während der Fahrt nach unten fallen, innerhalb einer Sekunde in die Nullstellung zurückkehren.
Elektro-Scooter, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden. Modelle, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Straßenzulassung von E-Scootern am 15. Juni 2019 gekauft wurden und keine Straßenzulassung hatten, dürfen nicht im Straßenverkehr verwendet werden. Eventuell kann der Hersteller sie aber nachrüsten.
Wann ist eine E-Scooter-Versicherung notwendig?
Eine E-Scooter-Versicherung schützt alle Verkehrsteilnehmer, genau wie andere Kfz-Versicherungen auch. Kompakte Elektrofahrzeuge – wie E-Scooter – sind eine immer beliebtere Alternative zum Auto für den Pendlerverkehr in städtischen Gebieten. Das E-Scooter-Gesetz hat die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass motorisierte Elektrotretroller auf deutschen Straßen zugelassen werden können.
Der Gesetzgeber legt in der Verordnung unter anderem fest, in welchen Fällen ein E-Scooter-Besitzer eine Versicherung für sein Fahrzeug haben muss. In der Regel trifft das auf E-Scooter zu, die im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden, so wie es auch mit einer E-Bike-Versicherung gehandhabt wird. Dies gilt für Elektro-Roller mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 12 oder 20 Stundenkilometern. Wird der Roller dagegen nur auf privatem Grundstück benutzt, wird keine Versicherung benötigt. Auch E-Roller, die maximal 6 Stundenkilometer erreichen, hat der Gesetzgeber von der Versicherungspflicht ausgenommen.
Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgegeben
Ein E-Scooter muss nach dem E-Scooter-Gesetz mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben. Diese stellt sicher, dass alle Schäden, die ein E-Scooter-Fahrer verursacht, den Geschädigten bis zur vertraglich vereinbarten Höhe ersetzt werden. Die jährlichen Kosten sind mit 30 bis 60 Euro überschaubar.
Die Fahrzeugpapiere des E-Scooters oder die darauf vermerkten Daten werden benötigt, um einen Vertrag mit einem Versicherer abzuschließen. So benötigt die Versicherung zum Beispiel Angaben zur Fahrzeugidentifikationsnummer oder zum Alter des Rollers.
Minderjährige ab 16 Jahre können ebenfalls eine Versicherung für ihren E-Scooter abschließen. Sie müssen jedoch die Unterschrift und Zustimmung ihrer Eltern einholen.
Wer mit einem nicht-versicherten E-Scooter auf öffentlichen Straßen unterwegs ist, macht sich strafbar. Schäden, die dabei möglicherweise entstehen, müssen dann auch selbst bezahlt werden, was unter Umständen zum finanziellen Ruin führen kann.
Wird ein Versicherungskennzeichen benötigt?
Um einen E-Scooter zu versichern, wird eine gültige allgemeine Fahrerlaubnis (ABE) oder ein Certificate of Conformity (COC) benötigt. Als Nachweis für den Abschluss einer E-Scooter-Versicherung gibt es eine selbstklebende Versicherungsplakette. Sie muss auf der Rückseite des E-Scooters angebracht werden. Neben der Haftpflichtversicherung kann zusätzlich eine Teilkasko abgeschlossen werden. Bei einigen Versicherungen kann über einen Elektrobaustein zusätzlich noch der Akku abgesichert werden.
Was leistet die E-Scooter-Versicherung?
Die E-Scooter-Versicherung ist eine Haftpflichtversicherung. Sie deckt die Schäden ab, die ein E-Scooter-Benutzer Dritten zufügt. Die folgenden Schäden sind abgedeckt:
Sachschäden: Wenn ein parkendes Auto mit dem E-Scooter beschädigt wird.
Personenschäden: Wenn ein Unfall mit dem E-Scooter verursacht wird, bei dem eine dritte Person verletzt wird.
Vermögensschäden: Wenn eine dritte Person durch den mit dem E-Scooter verursachten Unfall Vermögenseinbußen zu beklagen hat, zum Beispiel durch Einkommensausfälle.
Erweiterter Schutz mit einer E-Scooter-Teilkasko-Versicherung
Die Versicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die auch an anderen Fahrzeugen verursacht werden. Auch wenn anderen Menschen ein Schaden zugefügt wird oder sie durch den Unfall Vermögenseinbußen haben, übernimmt die Versicherung die Schadensersatzansprüche.
Des Weiteren übernimmt eine E-Scooter-Versicherung mit Teilkasko auch die Kosten, wenn am versicherten Gerät Schäden entstehen, durch:
- Hagel und Stürme
- Diebstähle und Vandalismus
- Feuer, Blitzschläge und Explosionen
- Elektronische Schäden wie Kurzschluss oder Überspannung
- Beschädigte Fahrzeugteile
- Schäden durch Fehlbedienung wie Tiefentladung
Schäden durch Naturgewalten, z. B. Erdrutsche, Erdbeben und Lawinen werden von der Versicherung nicht übernommen. Auch bei gefährlichen Fahrweisen wird die Versicherung nicht einspringen:
- Fahren unter dem Einfluss von Medikamenten, Alkohol oder Drogen
- Riskante Fahrweise, wie beim entgegengesetzten Einfahren in eine Einbahnstraße oder das Fahren bei Rotlicht über eine Ampelkreuzung
- Fahren bei Übermüdung
Bei der Teilkasko-Option fällt für die Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung an. Das heißt, bei jedem Schaden muss der Versicherte auch eine bestimmten Summe bezahlen. Eine Vollkaskoversicherung gibt es für E-Scooter nicht.
Was kostet eine E-Scooter-Versicherung?
Eine E-Scooter-Versicherung ist relativ erschwinglich – es gibt sie bereits ab 10,00 Euro für ein komplettes Versicherungsjahr. Das kostet ungefähr so viel wie eine günstige Versicherung für Deinen Macbook. Der gesamte Versicherungsbeitrag wird einmalig für das aktuell laufende Versicherungsjahr gezahlt.
Es gibt mehrere Einflussfaktoren auf den Versicherungspreis:
- das Alter des jüngsten Fahrers
- die Deckungssumme
- die Teilkaskooption
- der Versicherungsbeginn
E-Scooter-Versicherungen sind ein Jahr lang gültig und enden am letzten Tag im Februar des Kalenderjahres. So berechnet sich die Versicherungsprämie anteilig nach dem Monat, in dem die Versicherung abgeschlossen wird. So wird bei einem Abschluss im November nur für den Zeitraum November bis Februar bezahlt.
Häufige Fragen zur E-Scooter-Versicherung
Es ist also Pflicht, eine Versicherung für E-Scooter abzuschließen, wenn diese auf öffentlichen Straßen gefahren werden sollen. Bei der Recherche nach E-Scooter-Versicherungen kommen natürlich ein paar Fragen auf. Die häufigsten davon werden im Folgenden beantwortet.
Wie alt muss man sein, um einen E-Scooter fahren zu dürfen?
In Deutschland liegt das Mindestalter für die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr bei 14 Jahren. Minderjährige dürfen ihre eigene E-Scooter-Versicherung nur mit Erlaubnis der Eltern abschließen.
Brauchen E-Scooter ein Kennzeichen?
Ja, für Elektroroller, die mindestens 6 km/h fahren können, ist eine selbstklebende Versicherungsplakette vorgeschrieben. Ohne sie dürfen die Elektroroller nicht auf öffentlichen Plätzen oder Straßen gefahren werden.
Besteht auch Versicherungsschutz, wenn man den E-Scooter verleiht?
Die Versicherung besteht auch, wenn jemand den geliehenen E-Scooter beschädigt, wenn eine gültige E-Scooter-Versicherung abgeschlossen wurde. Jedoch muss auch hier das Alter des jüngsten Fahrers beachtet werden.
Kann ein E-Scooter versichert werden, der nicht über eine allgemeine Betriebserlaubnis verfügt?
Elektrokleinfahrzeuge, die der Verordnung nicht entsprechen oder keine allgemeine Betriebserlaubnis erhalten haben, dürfen nicht auf öffentlichen Straßen betrieben werden. Diese Fahrzeuge dürfen nur versichert werden, wenn nachträglich eine Einzelbetriebserlaubnis erteilt wird. Dazu kann beim Hersteller nachgefragt werden, ob es für das jeweilige Modell einen Nachrüstsatz gibt.
Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?
Die meisten E-Scooter-Versicherungen bieten einen europaweiten Versicherungsschutz. Die Versicherung kann vor der Fahrt im Ausland eine internationale Versicherungsbestätigung ausstellen, die auch Grüne Versicherungskarte genannt wird.
Außerdem sollte vor dem Urlaub geprüft werden, ob Elektro-Tretroller im Zielland erlaubt sind. Bei Reisen in Länder außerhalb der Europäischen Union sollten Sie sich vorab bei Ihrem Versicherer erkundigen oder Ihren Versicherungsvertrag prüfen, ob im Urlaubsland Versicherungsschutz besteht. Wer seinen E-Scooter mit dem Flugzeug transportieren möchte, steht allerdings vor einem Dilemma: Viele Fluggesellschaften erlauben die Mitnahme als Handgepäck, aufgegebenes Gepäck oder auch als Sondergepäck nicht.
Kann man den E-Scooter über die Kfz-Haftpflichtversicherung mitversichern?
Das ist nicht möglich. E-Scooter sind eigenständige Fahrzeuge und benötigen daher auch eine eigene Versicherung.
Gibt es eine Helmpflicht?
Nein, für E-Scooter-Fahrer gibt es keine offizielle Helmpflicht. Das Tragen eines Helms wird jedoch aus Sicherheitsgründen dringend empfohlen.
Gibt es eine Promillegrenze?
Ja, beim E-Scooter gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie beim Autofahren. Wer mit einem Blutalkoholgehalt von 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine Anzeichen von Alkoholkonsum aufweist, muss trotzdem mit einem Bußgeld rechnen. In der Regel werden ein Bußgeld von 500 Euro, ein einmonatiges Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg verhängt.
Mit einem E-Scooter ist es eine Straftat, wenn der Fahrer einen Blutalkoholspiegel von mindestens 1,1 Promille hat. Eine Straftat kann jedoch auch bei einem Wert von 0,3 Promille als begangen gelten, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.
Personen, die gerade ihren Führerschein gemacht haben oder unter 21 Jahre alt sind, dürfen nach dem Konsum von Alkohol nicht fahren.
Welche Elektrokleinstfahrzeuge können nicht versichert werden?
- E-Skateboards: Sie sind nicht versicherbar, weil sie die zulässige Geschwindigkeit überschreiten und ausschließlich durch Fernsteuerung oder Gewichtsverlagerung gesteuert werden können.
- Hoverboards: Sie können nicht versichert werden, weil sie keine Lenk- oder Haltestange besitzen.
- Monowheels: Auch diese Elektrokleinstfahrzeuge können nicht versichert werden, da sie die zugelassene Geschwindigkeit übersteigen und nur über Gewichtsverlagerung gelenkt werden können.
Das Fazit – Eine E-Scooter-Versicherung ist nicht nur sinnvoll, sondern Pflicht
Wer mit seinem E-Scooter die Straßen unsicher machen will, muss eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung haben. Wenn andere Personen verletzt werden oder ein Sachschaden entsteht, tritt diese Versicherung in Kraft.
Da E-Scooter mit einer Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h zu den Kraftfahrzeugen gehören und durchaus Unfallrisiken bergen, halten Verbraucherschützer eine Pflichtversicherung für sinnvoll.
Neben der Kfz-Haftpflichtversicherung kann der E-Scooter auch gegen Schäden und Diebstahl versichert werden. Wenn der E-Scooter häufig genutzt wird, viel Geld für ihn ausgegeben wurde oder er sogar über ein Darlehen finanziert wird, ist eine Teilkaskoversicherung möglicherweise hilfreich.
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